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Ich hoffe, ich bin hier im Forum mit dem nachfolgendem Problem richtig. Ich schreibe im Namen meiner Eltern, weil die beiden nicht ganz so internetaffin sind ;).

Sie hatten für Juli 2017 eine Urlaubsreise nach Spanien gebucht. Wie immer sind sie sehr darauf bedacht, zusätzlich zur Reise, auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Denn bisher ist es schon das ein oder andere Mal vorgekommen, dass sie ihre Reise kurzfristig stornieren mussten. Ein Glück hatten sie immer eine Reiserücktrittsversicherung, die ihnen stets die Kosten problemlos zurückerstattet hat. Bis auf dieses Mal... Leider erkrankte mein Vater kurz vor der Reise ganz schwer an einer starken Lungenentzündung, weshalb er nicht mehr in der Lage war, den Urlaub nach Spanien wahrzunehmen. Aufgrund dessen stornierte meine Mutter die Reise. Sie bezahlte daraufhin Stornogebühren i.H.v. 1400 €. Dies leitete sie umgehen an die Versicherung (Europäische Reiseversicherung) weiter. Doch anstatt die gesamten Kosten zu übernehmen, übernahmen sie 1.120 €. „ 20 % des erstattungsfähigen Schadens ( 280 € ), werden als Selbstbeteiligung abgezogen und nicht erstattet werden.“, hieß es in dem Schreiben des Versicherers. Nun, viele mögen an dieser Stelle zunächst zurecht sagen, dass immer noch ein sehr großer Teil vom Versicherer übernommen worden ist und sich meine Eltern damit zufrieden geben sollen. Allerdings hat die Versicherung vorher für folgendes geworben: „Wir ersetzen Ihnen u. a. die anfallenden Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Kündigung) nicht antreten können" (…). Das war auch der Grund, wieso sich meine Eltern für diese Versicherung entschieden hatten. Laut der Werbung werden die gesamten Kosten der Stornierung von der Versicherung übernommen. Von einer 20% Selbstbeteiligung ist nicht die Rede, zumindest erschließt sich das weder meinen Eltern noch mir aus dem Werbetext.
Deshalb verlangen meine Eltern nun, dass die Versicherung die restlichen 280 € bitte auch übernemen sollen!
Wie können sie denn dagegen vorgehen ? Sind denn diese 20 % Selbstbeteiligungskosten legitim, auch wenn sie nirgends aus dem Text hervorgehen?
Liebe Grüße, Sebastian + Eltern!

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo Sebastian,

deine Eltern haben eine Pauschalreise nach Spanien gebucht, die sie jedoch leider aufgrund einer Erkrankung wieder stornieren mussten. Die Versicherung hatte damit geworben, dass sie alle Kosten übernimmt, wollte jedoch nur den Betrag abzüglich einer Selbstbeteiligung zahlen.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich dazu da, die Stornierungskosten zu übernehmen, sollte ein Reiseteilnehmer oder ein Angehöriger schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch die Reise storniert werden muss.

Dabei gibt es die Möglichkeit eine solche Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung zu erwerben. Versicherungen die eine Selbstbeteiligung vorsehen, sind dann günstiger für die Reisenden als eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. 

Dazu ein Beispiel:

Eine günstige Pauschalreise in beliebte Urlaubsgebiete liegt im Bereich von 400-700€ pro Person. Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung würde 20-35€ pro Person kosten. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung kostet den Reisenden dagegen nur ca. 15€. 

Die Höhe der Selbstbeteiligung des Reisenden richtet sich nach dem Reisepreis, welche jedoch 25% des Reisepreises nicht überschreiten sollte. 

Auch hierzu noch ein Beispiel: 

Bei einer Reise mit einem Reisepreis von 400€ bis 700€, würden bei einer frühzeitigen Stornierung 80-140€ oder bei einer späteren Stornierung 160-280€ an Stornokosten entstehen. Bei einer Selbstbeteiligung des Reisenden von 150€ müsste die Versicherung bei einer frühzeitigen Stornierung dann gar nichts zahlen, da die Selbstbeteiligung von max. 25%  nicht überschritten wurde. 

Dadurch das die Versicherung Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbeteiligung günstiger als die ohne anbietet, wird durch die Selbstbeteiligung des Reisenden der Gewinn für die Versicherung reguliert. 

Ob eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung  in deinem Fall vorliegt, sollte jedoch in jedem Fall in den AGB´s  zu der Versicherung ausgewiesen sein. Solltet ihr daher eine Reiserücktrittsversicherung mit einer solchen Selbstbeteiligung erworben haben, so besteht in meinen Augen leider keine Möglichkeit gegen die ERV vorzugehen, da hier meiner Meinung nach kein rechtlicher Verstoß gegeben ist. 

Da dieser Beitrag nur eine Rechtsmeinung darstellt, könnte sich auch das Hinzuziehen eines Fachanwalts lohnen.

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