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Guten Tag miteinander,

ich bin am 04.September von Moskau (DME) nach Frankfurt (FRA) mit URAL-Airlines geflogen.

Ich habe zeitlich relativ knapp eingecheckt und dabei einen Koffer aufgegeben. Der Koffer ist nicht in FRA angekommen.

In der Gepäckhalle habe ich meinen Verlust am Gepäckermittlungsschalterdann bei einem Angestellten gemeldet, welcher aber keiner bestimmten Airline zugehörig war.

Der Angestellte sagte er sei nur Vertretung und hat meine Daten handschriftlich aufgenommen (auch Gepäckabschnittsdaten) und meinte, dass er sie weitergebe.

Mir wurde versichert, dass der Koffer in zwei Tagen an meine Heimatadresse nachgeliefert wird. Natürlich kam nie ein Koffer an.

Problem ist: Ich habe leider keine Bestätigung/Kopie meiner Verlustmeldung erhalten. Und noch schlimmer: Leider habe ich nach der "inoffiziellen Verlustmeldung"meinen Gepäckabschnitt verloren.

Anruf am Flughafen FRA ergab, dass Sie mir nicht weiterhelfen können, da Airline verantwortlich. Ich erhielt eine "Handynummer" von den zuständigen Mitarbeitern von URAL-Airlines am Flughafen.

Hier habe ich angerufen und meinen Verlust "nochmals" gemeldet (ca. am 10.September). Ich erhielt die Info, dass man sich bei mir meldet.

Ich habe seitdem mehrmals versucht, über diese Telefonnummer Informationen zum Status meiner Koffersuche zu erhalten ... leider erfolglos: Man muss zehn mal anrufen um jemanden zu erreichen...

Nun hatte ich schon zweimal den Fall dass ich jemanden erreichte, mein Anliegen schilderte und darum gebeten wurde in einer Stunde nochmal anzurufen weil die Kollegin in Mittagspause sei.

Daraufhin ging wieder stundenlang niemand ans Telefon (die Vermutung liegt nahe dass ich verar.... werde)

Nach drei Tagen erhielt ich aus Moskau eine Antwort auf meine Emailanfrage:

"The luggage was sent by LH xxxx / 05.09 on the mailing baggage tag xxxxxxxx

I ask you to apply to the baggage search service in Frankfurt "

Der Koffer konnte also auch ohne Gepäckabschnitt (nur mit Bordkarte) ermittelt werden...

Ich kann aber absolut niemanden erreichen, der mir sagen kann wie ich mein Gepäck wieder bekomme. Im Koffer befinden sich unter anderem mein Hausschlüssel und Fahrzeugpapiere.

Meine eigentlichen Fragen sind nun:

Wie sollte ich hier nun vorgehen?

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass ich den Koffer jemals wiedersehe?

Kann ich in Anbetracht der Umstände Schadensersatz fordern (auch wenn Koffer noch geliefert wird)?

Vielen Dank und entschuldigt die lange Geschichte!
Gefragt in Gepäckverlust von
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1 Antwort

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Hallo, 

 

was Sie da schildern, klingt nach einer ziemlichen verzwickten Angelegenheit. Ich hoffe für Sie, dass sich die Airline kooperativ zeigt. 

Zu Ihren Fragen: 

 

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass ich den Koffer jemals wiedersehe?

Ich glaube diese Frage kann Ihnen niemand so einfach beantworten. Da das Gepäckstück allerdings anscheinend schon ermittelt wurde, sieht es wohl noch recht gut aus. 


Kann ich in Anbetracht der Umstände Schadensersatz fordern (auch wenn Koffer noch geliefert wird)?
Zunächst mal zu den rechtlichen Grundlagen. Da es sich um den Fall einer Gepäckverspätung bzw. eines Verlustes handelt, so könnte das Montrealer Übereinkommen aufschlussreich sein. 

 

Gehen wir nun mal von einer bloßen Verspätung aus, also für den Fall, dass der Koffer noch nachgeliefert wird. Dan ist möglicherweise Art. 19 MÜ einschlägig. Die Norm besagt, dass ein Luftfrachtführer denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. 

 

Dies bedeutet also, dass die Airline für einen Verspätungsschaden zu haften hat. Die Höhe, bis wohin zu haften ist, ist in Art. 22 MÜ festgelegt. Derzeit liegt die Haftungshöchstgrenze von Gepäckschäden bei ca. 1.131 Sonderziehungsrechten, was ca. 1.300 -1.400 Euro entspricht. Im Internet findet man auch tagaktuelle Umrechnungstabellen.

 

Problematisch könnte hier sein, dass Sie ja an ihrem Heimatort wieder angekommen sind. Man geht davon aus, dass Sie an ihrem Heimatort alle notwendigen Sachen zur Verfügung haben, die sich sonst in dem Koffer befinden. Insofern war es nicht notwendig Ersatzkleidung oder Kosmetik zu kaufen. Allerdings könnte hier der Schaden entstanden sein, dass ja die Fahrzeugpapiere und der Autoschlüssel im Koffer liegen und Sie insofern einen Schaden in Form der Ausgaben für andere Verkehrsmittel haben. Allerdings ist dahingehend auf folgendes Urteil zu verweisen: 

 

LG Köln, Urt. v. 30.03.1988, Az.: 10 O 445/87

Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen wenn ihn bei der Entstehung des Schadens deshalb ein Mitverschulden trifft, da er wertvolle Unterlagen in einem später abhanden gekommenen Koffer gepackt hatte, anstatt sie im Handgepäck mitzuführen.

 

Es könnte also sein, dass Ural-Airlines Ihnen ein Mitverschulden vorwirft. Ob und wenn ja, wieviel Schadensersatz Ihnen gezahlt werden würde, kann man deshalb so pauschal nicht bestimmen. Wenn Sie Ansprüche stellen möchten, dann ist es allerdings notwendig, dass Sie die Frist des Art. 31 II MÜ einhalten, die 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks beträgt.

 

Bleibt der Koffer nun auf Dauer verloren, so gilt wohl Art. 17 II MÜ.

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Dann müsste Ihnen zumindest meines Erachtens nach in jedem Fall für den Inhalt des Gepäckstücks Schadensersatz geleistet werden.

 

Wie sollte ich hier nun vorgehen?

Ich kann nur raten, weiter mit Ural-Airlines in Kontakt zu bleiben, auch wenn es sich sehr umständlich anhört. Sollte die Airline nicht kooperativ sein, dann wäre es angesichts der doch recht komplexen Sachlage sicher ratsam, professionellen Rat eines Fachanwaltes o.ä. einzuholen. Lesen Sie auch gerne weitere Forenbeiträge! Viel Erfolg!

Beantwortet von (15,270 Punkte)
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Guten Tag NatalieS,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir weitergeholfen!

Der Koffer ist zum Glück wieder aufegetaucht - der Einsatz eines Anwalts war also nicht notwendig.

Bezeichnend war allerdings, der sehr schlechte Service bei der Ural-Airline als auch beim Flughafen Frankfurt. So konnte mir weder Ural, noch die Informationsabteilung von FRA sagen, dass die Flüge von Ural eigentlich von der FRAPORT GmbH abgewickelt werden. Ein Anruf bei der FRAPORT GmbH genügte und mein Koffer war innerhalb von 24h gefunden.. und wurde innerhalb von wenigen Tagen zugestellt. Hätten die Mitarbeiter von URAL oder von FRA Bescheid gewust wer zuständig ist, wäre die Sache innerhalb weniger Tage erledigt gewesen.

Nochmal danke für Ihre Antwort. Viele Grüße Raphael Z
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