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Ich will mich von der TUIfly nicht länger hinhalten lassen und die Entschädigung für mich und meine Frau nun einklagen. Mein Rechtsschutzversicherer hat mir einen Anwalt hier in Braunschweig empfohlen. Ich möchte aber unbedingt einen Experten. Gibt es einen Fachanwalt für Reiserecht in Braunschweig oder Umgebung?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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37 Antworten

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In einem Bericht auf SPIEGELONLINE war ein Interview mit Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl zu lesen. Es ging allerdings nicht um Reiserecht, sondern um Flugrecht und Ansprüche bei Flugverspätung:

Flugverspätungen: Warum Vielflieger Millionen verschenken

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Wir hatten wegen einer Flugverspätung (Flug in unseren Weihnachtsurlaub mit den Schwiegereltern) Ärger mit der Condor. Ich habe denen zig Mal geschrieben, habe aber immer wieder die hier auch zitierten Textbausteinantworten erhalten. Dann habe ich beim Luftfahrtbundesamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass in Deutschland jeder Fluggast die ANsprüche auf Entschädigung durch einen Rechtsanwalt auf dem Zivilrechtswege verfolgen muss.

Da ich nicht wusste, wen man einschalten sollte, habe ich im Internet nach einem Fachanwalt für Fluggastrechte gesucht. Viele Flugpassagiere, die ähnliche Probleme wie wir hatten, empfahlen die auf europäisches Flugrecht spezialisierte Kanzlei Bartholl aus Berlin. Ich hatte erst Bedenken wegen der Entfernung. Aber es war völlig unproblematisch. Die Verbraucherzentrale hier vor Ort kannte Herrn Bartholl und hat die Einschaltung empfohlen. Ich habe dann dort angerufen und die vertreten Flugpassagiere tatsächlich bundesweit und wohl auch im Ausland. Dann habe ich den ganzen Vorgang zugesandt.

Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, gegenüber den Anwälten von Condor 2400 Euro rauszuholen. Zwar wollten die erst gar nichts und dann nur 1200 Euro zahlen, aber durch die Bemühungen von Herrn Bartholl wurde unsere Geduld letztlich belohnt.

Wir sind wirklich superglücklich, dass wir durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale die Kanzlei Bartholl gefunden haben. Wir haben sonst nie irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und wussten überhaupt nicht, wen man da als Experten fragen kann.

DANKE nochmal an Herrn Bartholl!

yes

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TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.

und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig angry) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.

Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.

Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat cheeky

FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.

Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!

Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist wink:

TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen

Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
 

Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Bartholl,

 

wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.

 

Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde. 

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.

 

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Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

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@BanksyDANKE für deinen tip. habe vor 6 wochen bei der kanzlei angerufen und die sache mit rechtsanwalt Bartholl persönlich besprochen. Herr Bartholl war wirklich sehr nett und man merkte sofort, dass der sich richtig auskennt. Der kannte sogar die Namen der Mitarbeiter bei der Fluggesellschaft ohne dass ich was gesagt hätte. Ein Unterschied wie tag und nacht zu meinem vorigen anwalt.

unser fall ist ja wegen der vielen leute und der Umbuchung am Zwischenstop nicht ganz einfach. daher hätten wir am besten sofort zu einer Fachkanzlei gehen sollen. Aber wie es so ist: man guckt erstmal, wer am einfachsten und billigsten einem helfen kann. GROSSER FEHLER. Weiß ich jetzt auch. Nächstes Mal gehe ich sofort zu einem Fachanwalt. 

UPDATE: Jetzt haben wir unsere Entschädigung bekommen. Banksy, du müsstest eigentlich eine Provision für die vermittlung der kanzlei erhalten. TOP!

Ich kann für alle Teilnehmer der Reisegruppe sprechen: Wir empfehlen die Fachkanzlei Bartholl BLS aus Berlin (etwas schwer zu finden, am besten nach rechtsanwalt jan bartholl suchen). In unserem Fall hat alles reibungslos geklappt und wir sind glücklich über unsere 6800 euronen cheeky

 

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@Kuelti / @Frage:

Unsere Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin: TOP! Die nehmen zwar als Fachkanzlei für Reiserecht nicht alle Fälle an. Wer aber das Glück hat, angenommen zu werden, hat beste Karten, die Entschädigung von der Fluggesellschaft zu bekommen. 

Kleiner Tip, die sind nicht einfach zu finden, weil der Name der Kanzlei schwer ist und es mehrere Kanzleien Bartholl gibt: Am leichtesten googeln unter "Kanzlei Bartholl BLS Berlin" oder "Fachanwalt für Reiserecht", da müssten die an dritter oder vierter Stelle stehen: Webseite heißt www.ra-janbartholl.de Verstehe nicht, wieso die so einen schwierigen Firmennamen nehmen müssen. Kann sich ja keiner merken.

Nach unserer wenig erfreulichen Nacht am Flughafen Madrid habe ich das meinem Kollegen erzählt, der mir sofort die Kanzlei Bartholl empfohlen hat. Er hatte auch einen Fall vor 4 Jahren mit British Airways und Herr Bartholl hat den für ihn gewonnen. Ich habe mich dann bei der Kanzlei gemeldet.

Es dauerte zwar etwas, bis die sich gemeldet hatten, aber dann kam nach einem Tag sofort die Übernahmeerklärung. Ich habe einfach die Papiere hingeschickt und nach ungefähr 6 Wochen erhielt ich Bescheid, dass die Iberia die 2400 Euro zahlen wird. Es hat dann zwar nochmal 4 Wochen gedauert bis der Scheck aus Spanien ankam, aber dann hatten wir endlich das Geld. Das Warten hat sich gelohnt und unser Ärger wurde durch die 2400 euro doch etwas erträglicher, da wir das Geld gleich für den nächsten Urlaub nutzen konnten und so eine Mega-Ersparnis hatten.

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@golem: Wieso beschwerst du dich über die Berichte einzelner Betroffener? Du musst sie ja nicht lesen. Mir helfen solche Berichte über einen "echten Fall", der sich tatsächlich so abgespielt hat und bei dem ich sehen kann, dass eine Entschädigung von einem Anwalt durchgesetzt worden ist, mehr, als nur irgendwelche Bewertungen wie: "Toller Anwalt".

 

Ich habe mir mal die größten Bewertungsportale im Netz durchgesehen. Wenn man nach "Kanzlei für Reiserecht" oder auf Reiserecht spezialisierten Kanzleien sucht, gibt es nur wenige. Die meisten spezialisieren sich auf Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht usw. Reiserecht findet man so gut wie gar nicht. Und wenn man Rechtsanwalt für Flugrecht oder Rechtsanwalt für Fluggastrechte sucht, finden sich auch nur wenige.

Am häufigsten wird die "Kanzlei Bartholl BLS" aus Berlin genannt. Die schneiden bei den Bewertungen auch sehr gut ab. Was gut ist: Die haben eine GegnerlisteDa kann man sehen, gegen wen die schon Verfahren gewonnen haben und da findet sich neben dem Who is Who der Fluggesellschaften nahezu jeder große Reiseveranstalter und fast jede europäische Fluggesellschaft. Danach zu urteilen, scheinen die sehr viele Erfolge erzielt zu haben.

 

Wie findet man den richtigen Rechtsanwalt?

Vor der Frage steht wohl jeder, dem seine berechtigte Entschädigung vorenthalten wird. Und wer rennt schon monatlich zum Anwalt. Also ist man unsicher. Daher finde ich es erstmal nicht gut, dass hier einige, die einfach nur Fragen stellen, gleich so angegriffen werden.

Für mich gilt: BEWERTUNGEN durchlesen: Auch wenn - wie bei Amazon - sich immer einige Trolle unter den Bewertern finden, die entweder viel zu schlecht bewerten und alles runtermachen wollen oder viel zu gut bewerten, so stimmt doch die "Schwarmintelligenz" und der Großteil der Bewertungen. Und wenn die Tendenz bei Bewertungen gut ist, wird die Anwaltskanzlei ganz sicher nicht schlecht sein.

Wer Zeit und Muße hat, kann sich auch Veröffentlichungen von Rechtsanwälten durchlesen. Aber ich stoße da an meine Grenzen. Bevor ich zum Arzt gehe, lese ich mir auch nicht dessen Doktorarbeit durch. Aber es soll ja Kontrollfreaks geben cheeky

Viele TOP Anwälte mit exzellenten Ergebnissen scheinen ihre erfolgreiche Arbeit gar nicht richtig zu darzustellen. Keine Ahnung woher das kommt. Entweder sind die zu beschäftigt und haben keine Zeit oder die wissen nicht wie mans macht!?

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+2 Punkte
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Nach gefühlten 20 Jahren Internetsuche kann ich sagen, dass IMHO die Fachkanzlei Bartholl wohl die besten Anwälte für Fluggastrechte sind. Zu finden unter Google "Fachkanzlei für Flugrecht" oder "Fachanwalt für Flugrecht".
Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Mein Name ist Adolf Lange.

Die Erfahrungen meiner Frau und mir mit den Anwälten sind sehr positiv. Wir wurden innerhalb von 3 Tagen telefonisch kontaktiert und nach nur einer Wche wurde unser Fall bereits akzeptiert. Ich habe im Gespräch mit Herrn Bartholl gemerkt, dass er sich mit der Materie auskennt. Wir wurden sehr gut beraten und informiert. Wir können die Anwälte empfehlen: Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS Berlin

 
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@ BastiSch: 

Ja, wenn die Fluggesellschaft im Verfahren unterliegt, müssen die auch die Rechtsanwaltskosten tragen cool. Das ist ja das schöne. Du kannst schön einen Anwalt auf Kosten der Airline engagieren. Was will man mehr? Auf einen Verzug kommt es nicht mal an (siehe Urteil AG Düsseldorf unten). Das heißt, du brauchst die Fluggesellschaft nicht mal anschreiben und in Verzug setzen, sondern kannst sofort in die Vollen gehen. Das wird dein Rechtsanwalt aber wissen und auch versuchen, die Rechtsanwaltskosten sofort bei der Fluggesellschaft mit einzuklagen. Der Anwalt wird dann zusätzlich zur Entschädigung einen Anspruch auf Befreiung angefallener Rechtsanwaltskosten einfordern (§§ 249, 257 BGB - Befreiung von Anwaltskosten) - siehe auch Urteil Landgericht Hamburg und Urteil Oberlandesgericht Hamm, lies auch mal das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf vom 11. Juni 2013 (Aktenzeichen 43 C 15606/12):

 

Die Beklagte ist auch zur Freistellung der Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB iVm Art. 14 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004. Entgegen Art. 14 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 hat die Beklagte zu 1 es versäumt, die Kläger bereits im Flugzeug schriftlich darauf hinzuweisen, dass ihnen auch im Verspätungsfall die Rechte aus Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 zustehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Klägerseite mit der Geltendmachung der Forderung ist adäquat kausale Folge dieser Pflichtverletzung, auf einen Verzug kommt es nicht an. Eine Anrechnung des Entschädigungsanspruchs nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf die Pflicht zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten kommt dem Sinn und Zweck nach nicht in Frage, denn es ist nicht Zweck von Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004, die Fluggesellschaft von den Folgen mangelnder Information der Flugreisenden über ihre Rechte zu entlasten, sondern die Vorschrift bezieht sich auf weitergehende Schadenersatzansprüche mit Grundlage außerhalb der Verordnung (AG Rüsselsheim 3 C 237/11 vom 10.08.2011).

 

Ich persönlich habe schon zwei Mal erfolgreich Entschädigungen wegen Flugverspätung eingefordert. Einmal war es eine gute Anwältin aus Nürnberg (Frau Rechtsanwältin Weber), die mir geholfen hat und das letzte Mal hatte ich die Kanzlei Bartoll aus Berlin. Die haben sogar einen ziemlich vertrakten Fall gegen SunExpress für unsere Familie ohne Gerichtsverfahren (surprise puhh, ein Prozess in der Türkei wäre nicht so schön gewesen cheeky) gewonnen. 1600 euro haben wir gekriegt.

Kann die Anwälte empfehlen, die haben einige Anwälte, die nur auf solche Fluggastentschädigungen spezialisiert sind und alle Tricks kennen:

Rechtsanwälte Bartoll BLS Berlin
www.rechtsanwalt-bartholl.de

das ist irgendwie nicht die richtige Seite, die haben auch eine Seite nur für Flugrecht. einfach mal nach Anwälte für Flugrecht oder so ähnlich suchen. findet man ziemlich leicht

Beantwortet von (7,200 Punkte)
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