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25 Antworten

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Nach gefühlten 20 Jahren Internetsuche kann ich sagen, dass IMHO die Fachkanzlei Bartholl wohl die besten Anwälte für Fluggastrechte sind. Zu finden unter Google "Fachkanzlei für Flugrecht" oder "Fachanwalt für Flugrecht".
Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Mein Name ist Adolf Lange.

Die Erfahrungen meiner Frau und mir mit den Anwälten sind sehr positiv. Wir wurden innerhalb von 3 Tagen telefonisch kontaktiert und nach nur einer Wche wurde unser Fall bereits akzeptiert. Ich habe im Gespräch mit Herrn Bartholl gemerkt, dass er sich mit der Materie auskennt. Wir wurden sehr gut beraten und informiert. Wir können die Anwälte empfehlen: Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS Berlin

 
Beantwortet von (7,010 Punkte)
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@ RollingX:

@ Silbermann2:

DANKE! DANKE! DANKE!

Ich bin euch echt zu Tausend Dank verpflichtet. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der in Foren postet oder sowas groß durchliest. ich war aber dermaßen verärgert über die Fluggesellschaft und deren Verhalten, dass ich mir geschworen hatte, die so nicht davonkommen zu lassen. Man ist ja als einsamer Flugpassagier völlig alleine gegen die großen Fluggesellschaften. Dann bin ich auf eure posts gestoßen und bin eurem tipp gefolgt, die Sache sofort einem Spezial-Anwalt zu übergeben.

Ich kann es echt kaum glauben, aber die Kanzlei hat meinen Fall angenommen und mir gestern nachmittag mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft jetzt die Entschädigung von 2400 euro zahlt!!! Das ist einfach super. Ohne euch hätte ich das Geld nicht erhalten. DANKE für eure Tipps. das ist echt ein klasse forum.

ich werde vrrsuchen, meinen fall hier in den nächsten Tagen auch einzustellen. Ich muss aber die ganzen Unterlagen vorher scannen.

ALSO an ALLE nochmal BESTEN DANK und KOPF HOCH, ihr erhaltet euer Geld, wenn ihr es geschickt genug angeht und einen guten Anwalt zur seite habt.

Beantwortet von (8,200 Punkte)
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Ich bin durch eine Empfehlung auf die Praxis Bartholl gestoßen. Als ich meinem Arbeitskollegen von dem Katastrophenrückflug erzählte, sagte er mir, dass er vor Jahren die Rechtsanwälte Bartholl aus Berlin eingeschaltet hatte. Die sind irgendwie mit durch seinen Versicherer daran gekommen.

Ich hatte erst Bedenken, weil wir nicht aus Berlin kommen und dort nicht vorsprechen konnten. Es klappte dann aber alles auch ohne persönlichen Termin.

Die Bearbeitung geht recht zügig. Nach ca. 6 Tagen waren wir schon als Klienten aufgenommen und mussten nochmal so ungefähr 8 Wochen warten, bis die Anwälte die Schadensersatzzahlung ausgehandelt hatten.

Guter Service kostet natürlich. Außer einer geringen Erstberatungsgebühr mussten wir aber nichts zahlen. Das Ganze hat sich für uns daher gelohnt und ich empfehle die Anwälte auf jeden Fall weiter.
Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Ich wäre sehr vorsichtig, irgendwelche Inkassobüros zu beauftragen. Gerichte sehen Inkassobüros traditionell sehr kritisch und häufig bekommt man die Kosten von einem Inkassobüro nicht wieder.
 
Hier findest Du ein Urteil von Rechtsanwalt Holger J. Herrlicher aus München. Dort hatte das Amtsgericht Erding, was Urteile für den Münchener Flughafen spricht, entschieden, dass ein Verbraucher, der erst ein Inkassobüro (hier wohl flightright GmbH aus Potsdam) mit der Durchsetzung seiner Fluggastansprüche beauftragt hat und dann einen Anwalt einschaltet, die Kosten für das Inkassobüro nicht ersetzt erhält. Hätte der Verbraucher direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, hätte es keine Probleme gegeben und die Rechtsanwaltskosten hätte das AG Erding zugesprochen, aber erst ein Inkassobüro und dann noch einen Anwalt geht nicht, hat das Gericht geurteilt. Auch die Stiftung Warentest rät in einem Artikel, am besten sofort zum Anwalt zu gehen (und nicht erst zu einem Inkassobüro):
 
„Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05)
 
Hier noch das Urteil vom Amtsgericht Erding (AG Erding, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen 4 C 420/15):
 
Verbraucher hat keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, wenn zuvor ein Rechtsdienstleister (flightright GmbH) die Forderung durchzusetzen versucht hat.
 
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der außergerichtlichen Beitreibung der Ausgleichsforderung erfolgte zwar nach Verzugseintritt und stellt grundsätzlich eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, die im Regelfall dem adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt (vgl. Palandt/Grüneberg [73.Aufl. 2014], § 286 Rn. 45). Vorliegend ist aber zu sehen, dass der Kläger vor der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten bereits die flightright GmbH mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt hatte. Die flightright GmbH ist gerichtsbekannt ein professionelles, auf Erfolgshonorarbasis agierendes Inkassounternehmen, das sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert hat. 
 
Es ist vor diesem Hintergrund für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb nach einem erfolglosen Mahnschreiben der flightright GmbH zusätzlich noch ein Anwalt mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt wurde.
 
Ist ja irgendwie auch logisch. Warum soll man erst irgendwelche Büros einschalten. Am besten gleich zu einem Fachanwalt. Die regeln alles
 
Beantwortet von (580 Punkte)
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