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Es wurden 2 Flüge unabhängig von einander gebucht:

07.06. HAM-DUS 06.20 - 07.20 AirBerlin direkt dort gebucht

07.06. DUS-CUR um 08.50 AirBerlin bei Flugladen gebucht

 

Nun wird der Flug von HAM-DUS mit einer anderen Flugnummer auf 07.30 - 08.30 verschoben, so dass ich den Anschlussflug nach CUR nicht mehr bekommen kann. Wie kann ich dagegen vorgehen.

Handelt es sich aufgrund der anderen Flugnummer um eine Annulierung und habe ich somit die Möglichkeit den Flug kostenlos zu stornieren, da die Verschiebung ja nur < als 2 Stunden ist ?

 

Vielen Dank

Gruß Thomas

 

Update:

 

AirBerlin war bereit auf Nachfragen, die Flugbuchung HAM-DUS zu stornieren. Es geht aber nur für den Hin und Rückflug, zur Not kann der Rückflug ja wieder gebucht werden. Ich bin jetzt auf das Angebot eingegangen und werde mit dem Auto nach DUS fahren. Die Bestätigung soll in 3 Tagen und die Gutschrift in14 Tagen erfolgen. Bin mal gespannt ob der komplette Reisepreis, wie versprochen erstattet wird. Wenn nicht poste ich hier nochmal. Ansonsten kann ich dann nichts neatives über AB berichten. 2 Minuten in der Werteschleife und nette und kompetente Lösung des Problems.
Gefragt in Flugverspätung von (140 Punkte)
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4 Antworten

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Hallo Thomas,

Sie haben 2 Flüge unabhängig von einander gebucht. Einen bei Air Berlin und einen bei Flugladen. Ihr erster Flug wurde verschoben. Damit scheint es Ihnen nicht mehr mögloich zu sein, den zweiten zu erreichen.

Alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften haben untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgestgelegt, die sich danch richten, wieviel Zeit ein Passagier für das Umsteigen benötigt.

Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteigen innerhalb dieser vorgegebenen Zeit zu schaffen sein muss. Wenn durch Verspätung eines Zubringerfluges die MCT für den Anschlussflug unterschritten wurde und der Passagier den Flug verpasst hat, muss die Airline kostenfrei umbuchen, sofern es sich um einen Durchgangstarif (d.h. alle Flüge werden "am Stück" auf einem Ticket gebucht) handelt.

Bei Buchung einer durchgehenden Flugverbindung kann die MCT nicht unterschritten werden, sodass immer Gewährleistet ist, dass die Umsteigezeit eingehalten wird.

Beim buchen separater Tickets wird oft die benötige Zeit - insbesondere bei Wechsel der Fluggessellschaft und / oder Terminal, unterschätzt. Da der Anspruch auf alle weiteren Flugstrecken im Ticket verfallen, sollte man beim Ticketkauf nicht am falschen Ende sparen und besser ein Durchgangsticket buchen.

Da es sich um separat gebuchte Flüge handelt, müssen Sie selbst für eine ausreichende Umsteigezeit Sorge tragen.

Hier wurde nun Ihr Flug verschoben. Leider werden Sie von der Fluggesellschaft nicht kostenfrei auf einen neuen umgebucht, sollten Sie diesen verpassen.

Ihr Flug wurde um 1h 10 Minuten verschoben. Ob darin bereits eine Annullierung gesehen werden kann ist fraglich. Auch für eine Verspätung muss zumindest eine Verspätung von 2 h vorliegen.

Ihre Sache hat sich jedoch bereits glücklicherweise geklärt und AIR Berlin ist einverstanden Ihren Flug kostenfrei zu stornieren.

Ich hoffe die Zahlung wird schnellstmöglich bei Ihnen eingehen und wünsche Ihnen einen erholsamen Urlaub.
Beantwortet von (8,030 Punkte)
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Hallo Thomas,

Sie haben zwei Flüge bei AirBerlin gebucht. Diese wurden unabhängig voneinander gebucht. Nun wurde der erste Flug HAM nach DUS von 6:20 Uhr auf 7:30 Uhr verlegt, also um eine Stunde und 10 min nach hinten verschoben. Dadurch können Sie Ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen.

Bei einer Verschiebung des Fluges um 1 Stunde und 10 min lässt sich wahrscheinlich nicht von einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges ausgehen. Auch für eine Verspätung muss die Verlegung des Fluges mindestens 2 Stunden betragen.

Die Flugunternehmen haben untereinander eine Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time = MCT) festgelegt. Diese soll gewährleisten, dass die Umsteigezeiten nicht zu knapp bemessen werden.

Bei Buchung einer durchgehenden Flugverbindung kann die MCT nicht unterschritten werden, sodass immer Gewährleistet ist, dass die Umsteigezeit eingehalten wird.

Sie haben jedoch zwei Flüge seperat voneinander gebucht. Sie müssen also leider selber die Verantwortung für die Umsteigezeit übernehmen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung ergibt sich für Sie daher leider nicht.
Beantwortet von (12,200 Punkte)
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Lieber Thomas,

bei einer solchen Flugverschiebung handelt es sich nach der europäischen Fluggastrechte-VO um eine Annullierung gem. Art. 5 VO. Nach der VO liegt immer dann eine Annullierung vor, wenn ein Flug nicht durchgeführt wird, obwohl hierfür mindestens ein Platz reserviert war. Nach der Rechtsprechung wurde dies in der Form konkretisiert, dass wenn sich bei einem Flug Flugroute, Abflugzeit und/oder Flugnummer ändern, grundsätzlich um zwei verschiedene Flüge und mithin um eine Annullierung handelt. Vergleiche hierzu z.B.

  • AG Frankfurt/Main, AZ: 30 C 1370/06-25
  • AG Frankfurt/Main, AZ: 30 C 1726/06-75
  • BGH, AZ: X ZR 95/06
  • Diese Urteile können als vollständiger Text im Internet nachgelesen werden, in dem Sie für das BGH Urteil z.B. Folgendes in die Google-Suche eingeben: "Reise-Recht-Wiki.de BGH X ZR 95/06"

Folglich liegt auch in Ihrem Fall eine Annullierung des ursprünglichen Fluges vor, da sowohl die Flugzeiten, als auch die Flugnummer geändert worden. Hieraus ergibt sich für Sie grundsätzlich das Recht gem. Art. 8 VO zu wählen, ob Sie den Flug unter den geänderten Bedingungen nicht antreten und von der Airline die kompletten Flugscheinkosten erstattet verlangen oder ob Sie von der Airline die kostenfreie Umbuchung auf den nächst möglichen Alternativflug verlangen, der unter gleichen Bedingungen durchgeführt wird. Dies betrifft jedoch grundsätzlich nur den Flug Hamburg Düsseldorf, da es sich bei Ihrer Verbindung um zwei separate Flüge handelt. Bezüglich des zweiten Fluges stehen Ihnen diese Rechte nicht zu.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo,

Sie haben zwei separate Flüge gebucht. Der erste Flug wurde annuliert.

Urteil des EuGH, vom 13.10.2011, Az C-83/10 (nachzulesen auf reise-recht-wiki.de):

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Die VO (EG) 261/2004 ist besagte Fluggastrechteverordnung der EU.

Nach Art. 7 VO (EG) 261/2004 stehen Ihnen, bemessen an der Strecke des Fluges, diverse Ausgleichszahlungen zu.

Folgendermaßen teilen die Möglichkeiten sich auf:

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

 

Diese Möglichkeiten gelten jedoch nur für den ersten Flug. Bei ihrem zweiten Flug hat die Airline eine sog. Minimum Connecting Time festgelegt, was die kürzeste Zeit zum Umsteigen angibt, die möglich ist. Mithin wären Sie selbst dafür verantwortlich, wenn Sie es in dieser Zeit nicht schaffen.

Beantwortet von (6,200 Punkte)
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