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+1 Punkt
Hi,

danke für dei Antwort. Was ich aber nicht verstehe: Wie kann der Flug als annuliert gelten, wenn er weiterhin im Internet buchbar ist? Wie auch zwei weitere Flüge am 25.9.? Da ist es doch absolut nicht einzusehen, dass ich am 27.9. fliegen soll.

Das ganze Verhalten von Easyjet ist unglaublich herablassend und unverschämt.

Die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Flug wird schon gar nicht transparent gemacht, nur die neuen Daten mitgeteilt.

Was man tun kann, wenn man nicht einverstanden ist, wird ebenso wenig mitgeteilt.

Die einzige Telefonnummer, die angegeben ist, ist kostenpflichtig. Und ich bin dann trotzdem aus der Warteschleife geflogen, obwohl ich mit niemandem sprechen konnte.

Die Emailadresse, die zur Antwort eingetragen ist, ist eine Do-Not-Reply-Adresse.

Wenn ich mich bei Easyjet einlogge, steht da unter Buchungen einfach der neue Flug als wäre nichts gewesen. Völlig grotesk!
bezieht sich auf eine Antwort auf: Easyjet verlegt Flug um 2 Tage nach hinten
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
+1 Punkt

4 Antworten

0 Punkte

Hallo,

ich möchte noch einmal versuchen Ihre Frage zu klären.

Ihr Flug wurde um zwei Tage nach hinten verlegt. Sie sagen, dass dieser jedoch nach wie vor im Internet buchbar ist und Sie keine Begründung erhalten haben, warum genau Ihr Flug um zwei Tage nach hinten verlegt wird.

Leider kann Ihnen tatsächlich nur die Fluggesellschaft erklären, warum genau Ihr Flug verlegt wurde. Leider wird Ihnen hier auch niemand erklären können, warum der Flug nach wie vor buchbar ist.

All das sind Fragen, die Ihnen keiner außer der Fluggesellschaft beantworten kann. Da Ihnen diese Problematik keine Ruhe lässt und Sie leider mit der kostenpflichtigen Kundennummer nichts erreichen können, sollten SIe sich per Email oder noch besser schriftlich an Easy Jet wenden um eine Antwort auf Ihre Frage zu erwirken.

Da Ihr Flug nun zwei Tage später gehen soll, gibt es keine andere rechtliche Bewertung als von einer Annullierung auszugehen. Denn zwei Tage später sind keine Verspätung mehr sondern nach der Definition bereits eine Annullierung.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

BGH- X ZR 34/14 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de“)

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

 

Die Tatsache, dass in Ihrem Fall eine Annullierung vorliegt berechtigt Sie dazu den Flug kostenfrei stornieren zu können und Sie können den Flugpreis zurückerhalten. Mit diesem Geld können Sie den Flug erneut buchen, eventuell tatsächlich den Flug der nach wie vor im Internet existiert.

Leider kann ich Ihnen nur sagen welche Ansprüche Ihnen nun zustehen. Warum Ihr Flug nun erst zwei Tage später geht und warum er nach wie vor im Internet angeboten wird, kann Ihnen niemand hier erklären. Dazu müssen Sie sich wirklich an die Fluggesellschaft wenden. Wenn es per Telefon nicht geht, dann versuchen Sie es auf einem anderen Weg.

 

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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Hallo lieber Fragesteller,

 

wie von George schon erwähnt sind dies alles Fragen, die Ihnen nur die zuständigen Mitarbeiter bei EasyJet beantworten können.

 

Es kann viele Gründe geben, warum die Flüge online noch weiter buchbar sind: Probleme beim betreiben der Website, Umstrukturierungen der Flugplanung, etc.

 

Sie sollten versuchen, dies persönlich mit EasyJet zu klären. Probieren Sie es weiterhin per Telefon oder per E-Mail.

 

In diesem Online-Portal können wir lediglich Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzählen, allerdings keine Auskunft über das betriebswirtschaftliche Verhalten einer Fluggesellschaft geben.

 

Wie schon erwähnt, können Sie bei einer Annullierung1 gemäß Art. 8 der europäischen Fluggastrechteverordnung Ersatzflüge anfordern oder stornieren und bei einer anderen Airline buchen.

Ich würde Ihnen letzteres raten, wenn sie auf genau diese Flugdaten angewiesen sind.

 

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10

 (Google-Suche: "reise-recht-wiki")

 

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

verständlicherweise ist diese Situation auf den ersten Blick ein wenig merkwürdig. Nach der europäischen Fluggastrechte-VO versteht man unter einer Annullierung eines Fluges folgendes: die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Und genau so liegt der Fall hier. Sie haben einen Platz für den Flug am 25.09. mit Ihrer Buchung reserviert und nun wird dieser Flug nicht für Sie durchgeführt, d.h. Sie werden nicht auf diesem Flug befördert. Daher handelt es sich in Ihrem Fall um eine Annullierung.

Das Sie aufgrund der Vorgehensweise und der gesamten Situation verärgert sind, ist verständlich.

Allerdings sollten Sie zum einen bedenken, dass es sich bei den in der europäischen Fluggastrechte-VO geregelten Ansprüchen lediglich um Mindestrechte handelt. D.h. hierdurch sollen lediglich die gravierendsten Auswirkungen auf den Fluggast bei einer Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung abgefangen werden. Daher stammt auch die Wertung der VO, dass eine Annullierung, über die Sie mehr als 2 Wochen im Voraus informiert wurden für den Fluggast zwar Unannehmlichkeiten bedeutet, aber von diesem in gewissen Maße hingenommen werden muss, da auf der anderen Seite auch das organisatorische und wirtschaftliche Interesse der Fluggesellschaften Berücksichtigung finden muss.

Zum anderen ist es nicht ganz richtig, dass Easyjet Sie nicht darüber informiert, was Sie in einer solchen Situation tun können. Das mag zwar auf die Email zutreffen, allerdings gibt es auf der Seite von Easyjet unter folgendem Link eine ganze Reihe an Informationen zu Annullierung von Flügen und den daraus resultierenden Rechten. http://www.easyjet.com/de/hilfe/am-flughafen/verspatung-und-flugannullierung

Außerdem würde ich Ihnen empfehlen nicht nur per Telefon oder Email Kontakt mit der Airline aufnehmen zu wollen. Schon allein im Hinblick auf möglicherweise relevant werdende Beweisfragen sollten Sie Ihr Anliegen schriftlich an Easyjet richten. Auf der folgenden Seite finden Sie die Adresse von Easyjet und auch noch eine weitere Emailadresse, an die Sie auch eine Mail verschicken können müssen. http://www.easyjet.com/de/politik/impressum
Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Wir hatten eine Flugverspätung mit EasyJet und konnten erst am nächsten Tag fliegen. Obwohl alles klar war und sogar die Dame am Easy-jet-Schalter auf Mallorca meinte, dass wir die Entschädigung bekommen, wenn wir die Papiere an EasyJet senden, hat EasyJet sich strikt geweigert uns die Kompensation zu zahlen. Ich schätze dass es EaysJet einfach zu teuer war, weil wir ein Kegelclub mit 11 Leuten waren und sich allein die Flugentschädigung auf 4400 € summierte und zusätzlich noch 784 € Kosten entstanden, weil eine von uns unbedingt wegen der Arbeit am gleichen Tag fliegen musste und einen Ersatzflug gebucht hat und wir anderen wegen Essen und Taxi hohe Kosten hatten.

Ich hatte für die ganze Gruppe immer wieder versucht bei EasyJet an die Entschädigung zu kommen, aber es war unmöglich. Die haben mir nicht mal geantwortet. Nach 4 Monaten Warten hatten wir genug und eine von uns hat sich um einen guten Anwalt gekümmert. Und was passiert? Der Anwalt schickt einen Brief raus und EasyJet zahlt sofort blushcheeky

Das ist doch verrückt. Ich schreibe mir die Finger wund und bekomme nicht mal ne Antwort und der Anwalt schreibt einen Brief und EasyJet zahlt die Flugentschädigung sofort. Da soll mir doch keiner erzählen, dass das nicht System hat. Die werden wohl wissen, warum die es so machen.

PS: Übrigens hatte unser Anwalt nochmal nachgehakt und am Ende hat EasyJet auch noch die Anwaltskosten bezahlt. Somit sind wir am Ende mit einem dicken Plus aus der Sache rausgekommen und es war für uns eine echte Erfahrung.

PS: Wir können euch die die Anwälte Bartholl & Partner aus Berlin empfehlen! Wir hatten sehr gute Erfahrungen mit Rechtsanwalt Jan Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld.

Beantwortet von (2,280 Punkte)
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