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Hallo,

ich habe einen Hinflug für 6 Personen mit Ryanair um 18h gebucht.

Jetzt haben sie den Flug vorverlegt um eigentlich nur 45Min, aber dadurch werden wir es nicht zum Boarding schaffen,

so dass ich den Flug am Folgetag buchen musste, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Dazu wollte ich entweder von Ryanair eine kostenlose Umbuchung des Hinfluges (abgelehnt im Chat) oder den Hinflug stornieren/annullieren (per Email).

Die Antwort auf meine Email blieb aus.

Habe ich ein Recht auf Annullierung des Fluges bzw. bekomme ich mein Geld zurück?

Vielen Dank im Voraus für die eine oder andere Antwort...
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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3 Antworten

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Guten Tag,

Sie haben einen Flug mit Ryanair gebucht, welcher nun um 45 Minuten vorverlegt wurde. Sie sagen nun, dass Sie es nicht mehr zum Boarding schaffen werden, und deshalb sicherheitshalber einen Flug am Folgetag buchen wollen. Sie fragen nun, ob Sie ein Recht haben diese Umbuchung kostenfrei vorzunehmen oder Sie möglicherweise Ihr Geld zurückbekommen können.

Ihnen könnten Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

Eine von Ihnen gewünschte anderweitige Beförderung zum Endziel nach Artikel 8 EU-VO könnten Sie nach Artikel 5 EU-VO fordern, wenn eine Annulierung Ihres ursprünglichen Fluges anzunehmen ist.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Der Start Ihres Fluges müsste ob der drastischen Änderung der Flugdurchführung aufgegeben worden sein. Davon ist bei einer Abflugvorverlegung um lediglich 45 Minuten wahrscheinlich abzusehen, und es ist Ihnen als Passagier auch sehr wahrscheinlich zumutbar diesen geringen zeitlichen Vorlauf bereits so einzuplanen oder zumindest flexibel darauf reagieren zu können.

Eine Annulierung liegt hier vermutlich nicht vor, und ein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung nach Artikel 8 EU-VO ist daher ebenfalls abzulehnen.

Können Sie den von Ihnen gebuchten Flug nicht erreichen, weil dieser um nicht einmal eine Stunde vorverlegt wurde, können Sie deshalb vermutlich nicht damit rechnen kostenfrei umgebucht zu werden. Auch eine volle Rückerstattung des Flugpreises, wie ebenfalls in Artikel 8 aufgeführt, bleibt Ihnen dann verwährt.

Selbstverständlich können Sie den Flug dennoch stornieren, dies könnte dann aber mit Kosten verbunden sein.

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Hey,

du hast für dich und 5 weitere Personen einen Flug mit der Fluggesellschaft Ryanair um 18 Uhr gebucht. Nun wurdest du darüber informiert, dass sich die Flugzeit um 45 Minuten verschoben hat. Da euch eine frühere Ankunft am Flughafen kaum möglich erscheint, möchtest du dich über deine Rechte informieren. Gern würdest du einen Flug am Folgetag buchen oder zumindest den Flug stornieren. Leider wartest du vergebens auf eine Antwort der Fluggesellschaft.

In einem solchen Fall könnte die Europäische Fluggastrechte Verordnung zum Tragen kommen. Mittels dieser Verordnung können Fluggäste der Mitgliedsstaaten Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen geltend machen, soweit diese von einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung betroffen sind.

Fraglich ist, ob sich eine Vorverlegung von 45 Minuten unter einen der genannten Begriffe subsumieren lässt. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht möglich ist, da die Zeitspanne zu gering ist. Es liegt im Risikobereich des Fluggastes pünktlich am Abfertigungsschalter zu sein. Ein Puffer von mindestens einer Stunde sollte daher stets eingeplant werden. Falls die Vorverlegung einen vorherigen Flug betrifft, können sich jedoch Besonderheiten ergeben. Wenn ihr mit Ryanair einen Durchgangsflug gebucht habt und wegen der Verschiebung den zweiten Flug nicht mehr erreichen könnt, muss Ryanair dafür Sorge tragen, dass ihr anderweitig befördert werdet. Generell haben alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgelegt. Diese richten sich danach, wieviel Zeit ein Passagier für das Umsteigen benötigt. Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteigen innerhalb dieser vorgegebenen Zeit zu schaffen sein muss. (Vgl. „reise-recht-wiki“ AG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. August 2008 - Az. 29 C 884/08)

Falls in eurem Fall nicht der genannte Umstand zutrifft, sehe ich leider keine möglichen Ansprüche. Generell kann ein Flug immer vor Flugantritt storniert werden, dies führt aber häufig zu immensen Stornogebühren. Wie hoch diese sind, kann in den AGB des jeweiligen Luftfahrtunternehmens nachgelesen werden. Interessant dürfte noch sein, dass die Airline bei Nichtantritt des Fluges dazu verpflichtet ist die im Flugpreis enthaltenden Steuern an den Reisenden zurückzuzahlen.

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Vorliegend handelt es sich jedoch um die Vorverlegung um lediglich 45 min.

In diesem Fall ist meines Ereachtens damit zu rechnen, dass keine Annullierung des ursprünglichen Fluges vorliegt.

In einem Urteil hat das Gericht entschieden, dass eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren sei und daher nicht zur Reisepreisminderung berechtigt.

Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (ganz einfach zu finden, auch bei Google zu finden unter: " AG Bonn 18 C 14/96 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung seitens der Fluggesellschaft ist damit meiner Meinung nach auszuschließen bei der geringfügigen Vorverlegung. 
Eine Preisminderung kommt für Sie daher ebenfalls nicht in Betracht.
Den Flug können Sie selbstverständlich jederzeit stornieren, jedoch sollten Sie beachten, dass Sie dann möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben, sofern die Stornierung mit Gebühren verbunden ist oder die Airline in den AGBs die Erstattung des Flugpreises ausgeschlossen hat.
Gehen Sie nochmal sicherheitshalber Ihre Reiseunterlagen durch bevor Sie sich entscheiden.
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