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Zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort.

BA und Iberia sind 2011 fusioniert. Hat das Auswirkungen auf die Ansprüche. Könnte BA und/ oder Iberia einwenden, der Flug wäre nicht gestrichen worden, sondern nur innerhlab des Konzerns "verschoben" worden ?!
Gefragt in Flugverspätung von
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Beste Antwort

Lieber Fragesteller,

Sie fragen sich, ob es sich nachteilig für Sie auswirken könnte, dass British Airways und Iberia 2011 zu einer Aktiengesellschaft fusioniert wurden. Aufgrund dessen haben Sie bedenken, dass ihre Ansprüche nicht entstanden sein könnten. Möglicherweise, könnte der Flug nicht gestrichen, sondern nur verschoben worden sein.

Bezüglich dieser Bedenken kann ich Ihnen nicht zustimmen. Es ist unerheblich in welcher Relation die Fluggesellschaften miteinander stehen, da die Definition für eine Annullierung gleich bleibt.

Eine Annullierung liegt vor, wenn das zuständige Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung für die vorgesehene Strecke aufgeben muss. Im Zuge dessen ist zu prüfen, ob eine wesentliche Abweichung vorliegt. Konkretisierend führt der EuGH dazu aus, dass das Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung für die vorgesehene Strecke aufgeben muss. Ein bestimmter Flug wird im Wesentlichen durch eine bestimmte Flugnummer, eine bestimmte Abflugzeit, einen Abflugort, eine Flugroute und eine konkrete ausführende Fluggesellschaft gekennzeichnet.

Vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)

Deine Ausführungen lassen meiner Ansicht nach darauf schließen, dass die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wurde. Ob der Ersatzflug dann von der gleichen, einer verwandten oder ein fremden Airline ausgeführt wurde, ist vollkommen unerheblich. Abzustellen ist nur auf den tatsächlich gebuchten Flug. Probleme aus der Fusion von British Airways und Iberia sollten daher, meiner Ansicht nach, ausbleiben.

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Guten Tag,

Sie fragen sich, ob der Zusammenschluss von British Airways und Iberia in 2011 zu einer Aktiengesellschaft Einfluss auf Ansprüche, die Sie möglicherweise ihnen gegenüber inne haben, haben könnte.

Sie hatten einen Flug mit British Airways gebucht, welcher annuliert, und schließlich als Weiterflug von einer anderen Airline, nämlich der Iberia übernommen wurde. Daher fragen Sie sich, ob keine Annulierung als solche vorliegt, sondern der Flug vielleicht einfach innerhalb des Konzerns verschoben wurde, und Ihre Ansprüche deshalb entfallen könnten.

Eine Annulierung lässt sich an verschiedenen Kriterien festmachen, dazu folgende Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (bei Google ganz einfach zu finden, wenn Sie eingeben: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt vor, wenn das zuständige Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung für die vorgesehene Strecke aufgeben muss. Im Zuge dessen ist zu prüfen, ob eine wesentliche Abweichung vorliegt. Das Luftfahrtunternehmen muss seine ursprüngliche Flugplanung für die vorgesehene Strecke aufgeben. Ein bestimmter Flug wird im Wesentlichen durch eine bestimmte Flugnummer, eine bestimmte Abflugzeit, einen Abflugort, eine Flugroute und eine konkrete ausführende Fluggesellschaft gekennzeichnet.

Deine ersten Nachricht ist zu entnehmen, dass die Flugplanung für die eigentlich vorgesehene Strecke aufgegeben, und sogar ein abweichender Zwischenstopp eingefügt wurde. Die Definition einer Annulierung ist deshalb gegeben, völlig unabhängig davon ob sich die Airline geändert hat. Unerheblich für Ihren Anspruch ist deshalb auch, ob die ausführenden Luftfahrtunternehmen untereinander in irgendeiner Weise verbunden sind. Auch aus der EU-Fluggastrechteverordnung ist dies so zu entnehmen, ist dort auch lediglich die Rede von "Luftfahrtunternehmen" - es wird keine Differenzierung vorgenommen.

Die Fusion dieser beiden Airlines ist deshalb meiner Meinung nach für Ihre Ansprüche unbedenklich.

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