3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo, Also ich bin sehr verärgert und hoffe ihr könnt mir Paar Infos geben. Ich habe im März einen Flug für September gebucht. Als ich gebucht habe, habe ich um die 50-60 Euro mehr bezahlt pro Ticket (wir fliegen zu dritt) mehr bezahlt, damit ich erstens mit Turkish Airlines fliegen kann und eine Flugzeit habe die angenehm ist. Ursprünglich sollten wir um 11.45 Uhr fliegen. Obwohl wir hier in Bremen einen Flughafen haben, habe ich aus Hamburg gebucht, weil die Zeit passte. NuN bekamen wir vor einem Monat die erste Mail, in der stand dass der Hinflug geändert wurde. Von 11.45 auhr auf 8.50 Uhr. Außerdem fligen wir nicht mehr mIT Turkish Airlines, sondern mit Tailwind. Bis dahin wusste ich nicht dass dies ein Billigflieger ist. Heute erfahre ich, dass wir nicht mal online Check in machen können, d.h. für uns mindestens 2 Stunden vorher am Flughafen sein. Also müssen wir nUn zwischen 5.50 Uhr und 6.50 Uhr am Flughafen sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir allerspätestems um 5 Uhr aus dem Haus müssen. Mit dem Fluganbieter (involatus) habe ich gesprochen und die meinen sie dürfen alles ändern weil es in ihren AGB s steht. Da steht sie dürfen die Fluggesellschaft und die Flugzeit ändern. HAbe ich irgendwie das Recht von der Reise zurück zu treten? Oder wenigstens mit einen Hotel auf deren Kosten nehmen, um nicht so früh aus dem Haus zu müssen? Und was ist mit dem schlechten Service den ich durch die Änderung der Fluggesellschaft habe? Bei Tailwind muss ich wohl sogar für Verpflegung bezahlen, bei Turkish airlines hätte ich kostenlos kebab gegessen :)
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo,

 

euer Flug wurde von 11.45 Uhr auf 8.50 Uhr vorverlegt. Zudem wurde auch das ausführende Luftfahrtunternehmen von Turkish Airlines auf Tailwind geändert. Du fragst dich nun, ob du von der Reise zurücktreten kannst oder wenigstens eine Übernachtung in Hamburg bezahlt bekommst.

Bezüglich Letzterem kann ich schon einmal sagen, dass es deine eigene Angelegenheit ist, wie du zum Flughafen gelangst, wenn kein Transfer gebucht wurde. Du hast dich bewusst dafür entschieden von Hamburg aus zu fliegen und musst dich auch selbst um die Anfahrt kümmern. Egal wie früh der Flieger geht.

Bezüglich des Wechsels der Airline sowie der Flugzeiten sollte man einen Blick auf die §§651 a-m BGB werfen.

Zuvor sei noch kurz gesagt, dass es tatsächlich rechtens ist, dass der Reiseveranstalter die vorgesehenen Flugzeiten ändern darf, wenn in den AGB ein sogenannter Änderungsvorbehalt vorliegt.

Sie wollen mit Ihren Fragen wahrscheinlich auf einen Reisemangel hinaus. Ein solcher liegt gem. §651 c I BGB vor, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Fraglich ist, ob dies in Ihrem Fall vorliegt. Bezüglich der Flugzeitenänderung wird frühestens eine Minderung angenommen, wenn die Verschiebung über 4h beträgt. Bezüglich der Airlineänderung habe ich lediglich Informationen gefunden, wenn man als Reisender in einer niedrigeren Klasse befördert wird oder die Verpflegung fehlt. Dies berechtigt zu einer Minderung zwischen 5-15% des anteiligen Reisepreises für den betroffenen Reisetag.

Vom Vertrag zurücktreten können Sie gem. §651 i BGB jederzeit vor Reiseantritt, dann aber mit der Gefahr verbunden, dass Sie wohlmöglich nicht den vollen Reisepreis zurückbekommen.

Eine Kündigung gem. §651 e I BGB kommt ebenso nur in Betracht, wenn Mängel von mind. 20% vorliegen. Ein Ersatzurlaub gem. §651 e II BGB kommt nur dann in Betracht, wenn die nicht fristgerecht behobenen Mängel zu mind. 50% vorliegen.

Urteile:

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az.: 318c C 128/00
(einfach über Google-Suche „318c C 128/00 reise-recht-wiki“)
Die Vorverlegung des Rückfluges von einer Reise kann zur Reisepreisminderung berechtigen. Dies gilt dann, wenn die Vorverlegung nicht nur unerheblich ist, sodass der letzte Reisetag spürbar betroffen ist. Insbesondere kann der Reisepreis für den letzten Tag gemindert werden, wenn der Flug Rückflug in die Nacht vorverlegt wird, sodass die Nachtruhe komplett entfällt.

AG Kleve, Urteil vom 22.02.1996, Az.: 3 C 750/95)
(einfach über Google-Suche „ 3 C 750/95 reise-recht-wiki“)

Eine Flugverspätung zwischen 4 und 5 Stunden liegt noch im Bereich des Hinnehmbaren und nicht zu einer Reisepreisminderung führt.

 

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az: 18 C 14/96
(einfach über Google-Suche „ 18 C 14/96 reise-recht-wiki“)
Eine Vorverlegung des Fluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt deshalb nicht zu einer Reisepreisminderung.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
...