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1 Antwort

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Guten Tag Herr Gleiß,

Sie möchten einen Anspruch aufgrund einer Flugverspätung gegen eine Airline durchsetzen.

Generell gilt erstmal zur Durchsetzung allgemein die 3-Jahres-Frist nach dem deutschen Recht. 

Ihnen geht es allerdings eher darum eine Frist hinsichtlich der Zahlungsforderung zu setzen. Genau festgelegt ist da meines Wissens nach nichts, allerdings ist es durchaus wichtig eine passende Zahlungsfrist zu setzen. Pauschal ansetzen sollte man dahingehend zunächst einen Zeitraum zw. zwei bis vier Wochen. Dies würde ich zumindest vorschlagen. Kommt bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort bzw. wird nicht gezahlt, so sollten Sie dem jeweiligen Flugunternehmen noch einen weiteren Brief schreiben, in welchem Sie die Airline abmahnen. Danach würde sich die Airline nämlich in Zahlungsverzug befinden. Sollte daraufhin keine Reaktion kommen, so würde ich an ihrer Stelle wohl eher einen Fachanwalt beauftragen.

Denn sollten Sie dann Anerkenntnis bekommen, so müsste die Airline auch im Falle  der außergerichtlichen Geltendmachung die Kosten für diesen übernehmen. Dies gilt ebenso wenn Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens Recht bekommen. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort, es geht tatsächlich um die "Wartefrist" bis die Airlines die Bearbeitung des Anspruches abgeschlossen hat.
Danke somit ist diese Frage beantwortet.
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