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New York wir kommen!

Schon lange war es der Traum meiner Freundin und mir einmal in New York bei der Fashion Week dabei zu sein! So richtig Großstadtluft zu schnuppern und sich selbst wie eine Diva zu fühlen. Besonders ich liebe in jeder Hinsicht diese absolut faszinierende Stadt New York. Gut, Apple Tours und das World Trade Center gibt es nicht mehr, aber es wurden neue interessante Gebäude gebaut und auf dem Wasser fahren Taxis mit denen wir fahren wollten. Für uns ist, und wird es sicherlich auch immer bleiben, New York eine unbeschreibliche Stadt und eine tolle Modemetropole. Um dies alles erleben zu können, buchte ich eine Reise auf opodo.de. Abflug um 12:20 Uhr ab München mit Lufthansa Flug LH410 und Ankunft um 15:25 Uhr in New York.

Das Einzige, was ich nicht glauben konnte war, als ich aus verschiedenen Gründen die Reise stornieren musste, die Reisekosten laut Vertragsbedingungen nicht erstattbar waren. Lediglich die angefallenen Steuern und Gebühren wurden zurückerstattet.

Ist diese Vertragsbedingung überhaupt gültig? Kann es wirklich sein, dass nur die Steuern und Gebühren erstattet werden?

So etwas kann ich nicht glauben, da fühlt man sich völlig hintergangen. Wir wussten beide nicht, dass in der gewählten Preiskategorie die Erstattung der gesamten Kosten ausgeschlossen ist. Es muss doch immer die Möglichkeit geben eine Reise zu stornieren und einen angemessenen Teil der Reisekosten zurück zu erhalten.

Haben wir einen Anspruch auf Erstattung?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

Sie buchten für sich und Ihre Freundin eine Reise nach New York. Als Sie diese aus verschiedenen Gründen stornieren mussten, wurden Ihnen nur die angefallenen Steuern und Gebühren erstattet. Der Grund hierfür ist, dass in der von Ihnen gewählten Preiskategorien die Erstattung der gesamten Kosten ausgeschlossen war. 

Jetzt fragen Sie sich, ob die Vertragsbedingungen überhaupt gültig ist und ob Sie nicht vielleicht doch die Erstattung aller Kosten fordern könnten. 

Bei meiner Recherche zu Ihren Fragen, bin ich auf ein Urteil gestoßen, welches Ihre Fragen ausreichend beantworten sollte:

LG Köln, Urteil vom 7.2.2017, Az. 11 S 15/16 (den Volltext finden Sie, wenn Sie bei "reise-recht-wiki.de" eingeben: "11 S 15/16")

Zwei Kunden buchten über eine Reisevermittlung online Hin-und Rückflug in die USA,  wobei sie aus einer Vielzahl von Preiskategorien mit unterschiedlichen Leistungsumfang wählen konnten. Sie stornierten die Reise kurzfristig und erhielten von den Reisekosten lediglich einen Teilbetrag zurück , der laut Reisevermittlung aus den nun nicht mehr zu zahlenden Steuern und Gebühren bestehe. Eine Erstattung der restlichen Kosten wäre im Beförderungsvertrag der gewählten Preiskategorie ausgeschlossen. 

Daraufhin klagten sie auf Erstattung des gesamten Reisepreises.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. 

Wählt der Fluggast aus mehreren Preiskategorien eine bestimmte aus, zu deren Bedingungen es gehört, dass eine Stornierung und Kostenerstattung nicht möglich ist, und gibt es dazu deutlich gekennzeichnete alternative Angebote, bei denen Stornierung- und Erstattungsmöglichkeiten gegeben sind, so sind diese Vertragsbedingungen gültig.

Es scheint also tatsächlich so, als wären die Vertragsbedingungen in Ihrem Fall gültig, weswegen Sie meiner Meinung nach leider keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Kosten haben.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung dar. Da es sich bei Ihrem Fall um einen sehr komplexen Fall handelt, könnte eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt für Reiserecht durchaus hilfreich sein.

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