Hallo,
Ist eine Airline auch zu Verpflegunsleistungen verpflichtet, wenn die 2 Std. Verspätung nachdem das Flugzeug hätte abfliegen sollen erst während der Boarding Periode auftritt?
Ich hatte diesen Juni bei Eurowings einen Flug von Wien nach Hamburg gebucht, also weniger als 1500Km.
Ab 2 Stunden Verspätung müssen die Fluggesellschaften einem ja Verpflegung anbieten. Nun war es so, dass ca, nach 1Stunde und 50 Minuten nach der ursprünglichen Abflugszeit das Boarding eingeleitet wurde.
Soweit ich weiß gilt ein Flugzeug erst dann als abgeflogen, sobald alle Flugzeugtüren geschlossen wurden. Als dann die 2 Stundenfrist um war, nach der das Flugzeug schon hätte abgeflogen sein sollen, waren alle Flugzeugtüren noch geöffnet, und auch danach noch ein paar Minuten lang.
Das Flugzeug ist also mit mehr als 2 Stunden Verspätung abgeflogen. Eurowings gab dann bekannt, dass sie als Entschädigung für die 2 Stunden lange Wartezeit allen Passagieren ein freies Getränk anbieten.
Mir war das aber nicht genug, ich hätte eigentlich schon zu Hause sein sollen und Abendbrot essen können, sprich ich hatte wirklich hunger und habe daraufhin die Stewardess gefragt, ob sie mir bitte etwas zu essen geben kann, weil wir mehr als 2 Studen Verspätung haben und mir somit Verpflegung zusteht.
Ich habe auch gesehen, dass die locker 30 Sandwiches da hatten, die sie ja verkaufen wollten.
Die Stewardess lehnte es aber ab mir etwas zu essen zu geben (noch nichtmal ein paar Kekse oder irgendwas) und sagte die Entschädigung bestehe in dem Getränk.
Hat sich die Stewardess korrekt verhalten? Ich kenne die genaue Fluggastverordnung nicht, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie meine Bitte nach etwas zu Essen ablehnen kann, es werden ja wohl nicht nur Getränke als Verpflegung gelten?
Wenn sie sich falsch verhalten hat, was kann ich dann jetzt tun? Kann ich die Airline um Schadensersatz bitten?
Danke und mit freundlichen Grüßen
Lea Hansen