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Hallo!
Ich hoffe, ich war nicht zu blind und schreibe etwas, das es bereits x-mal gibt!

Mein Problem ist folgendes:
Am 31. Juli bin ich mit Ryan Air geflogen. Meine Flugverbindung war Köln - Stansted - Glasgow.
Der erste Flug war bereits ca. 1 Std. zu spät abgeflogen. Zudem geriet das Flugzeug in ein Gewitter, wodurch der Pilot nicht in Stansted landen konnte. Das Flugzeug wurde weiter nach East Midland Airport geleitet.
Dort gelandet, bekamen wir unser Gepäck und mussten 1 Std. auf Busse warten, welche uns nach Standsted fahren sollten. Dies klappte soweit auch wunderbar (Die Fahrt dauerte 2,5 Std.)

Zusammenfassend dazu: Meinen Anschlussflug von Stansted nach Glasgow habe ich natürlich nicht mehr bekommen (Abflug war gem. Flugplan, als ich in East Midland meine Koffer griff).

In Stansted bemühte ich mich um einen Anschlussflug.
Leider konnten mir der Staff vom Customer Service "nur" mitteilen, dass alle Flüge ausgebucht seien und der frühstmögliche am Donnerstag zu bekommen wäre (ich muss erwähnen, ich war an einem Dienstag in Stansted gelandet).

Mich auf die Warteliste für den letzten Flug am Abend setzen zu lassen, gab mir selbstverständlich keine Garantie, dort auch mitfliegen zu können.

So entschied ich mich, mit der Bahn nach Glasgow weiter zu reisen, um auch meine Termine am nächsten Tag einhalten zu können (ein möglicher Bus hätte laut Internetrecherche mehr als 12 Std. Fahrt bedeutet).

Die Fahrt mit der Bahn dauerte dann nur 7 Std. und kostete mich 141.00 br.Pf..

Nun meine Frage:
Ich finde auf der Homepage von Ryan Air kein Formular o.ä., um diesen Ersatzkosten einzufordern.
Wie, wo und in welchem Rahmen kann ich das tun?
Sämtliche Flugrecht-Internet-Seiten kümmern sich lediglich um die Verspätung (da bin ich auch bereits dran), aber nicht um die zusätzlichen Kosten für Ersatz.
Ich bin Student und diese 141 Pfund schmerzen sehr.

Für jeden Tipp, der mich der Lösung näher bringt, bin ich mehr als dankbar!!!
Gefragt in Rechtsberatung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo, 

deine Sorge ist ja im jeden Fall begründet. Ich denke, dass es hier um die Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 geht. Im Wesentlichen geht es darum, dass du nicht rechtzeitig am Flughafen in Stansted waren und deshalb den Anschlussflug nicht erreichen konnten. 

Nun fragst du dich, wie du die Kosten für den Zug zurück bekommen kannst.

Zunächst gehe ich mal kurz auf den Fall des verpassten Anschlussfluges ein. Denn es ist anerkennt, dass Flugreisende, die an ihren Endziel mit einer Verspätung von mind. 3 Stunden ankommen, einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Fraglich ist dabei, ob es notwendig gewesen wäre, dass du den angebotenen Ersatzflug auch tatsächlich angetreten hättest. Dazu ist folgendes Urteil aufschlussreich: 

Amtsgericht Hamburg, Urt. v. 26.04.2016, Az.: 12 C 328/15 (bei Google oder Ecosia eingeben: 12 C 328/15 reise-recht wiki)

Erfährt ein Fluggast am Flughafen, dass sein Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden kann, muss er nicht den Flug am nächsten Tag antreten, damit der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung begründet wird. Denn die verspätungsbedingte Unannehmlichkeit ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenen Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten.

Daher ist es wohl in Ordnung, dass du nicht auf den Ersatzflug gewartet hast. Allerdings meintest du auch, dass der Flieger aufgrund schlechten Wetters nicht in Stansted landen konnte, sondern auf einen anderen Flughafen fliegen musste. Möglicherweise könnte darin nämlich ein außergewöhnlicher Umstand i.S.v. Art. 5 III der VO liegen. Wäre dies der Fall, so müsste die Entschädigung seitens der Airline Ryanair nicht gezahlt werden. 

Allerdings kommt aus Art. 8 der VO noch ein Anspruch auf eine anderweitige Beförderung bzw, eine Kostenrückerstattung in Frage. Eine anderweitige Beförderung wäre erst zwei Tage später möglich gewesen, was dir verständlicherweise zu spät war. Deswegen denke ich, dass es möglich wäre, dass du zumindest die Kosten für den ausgefallenen Flug zurück verlangen kannst. Falls dies die Kosten nicht deckt, so ist noch folgendes Urteil interessant:

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2011, AZ 2-24 S 1/11(siehe bei Google: „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)

Ein weiterer Anspruch bei einer Flugannullierung können entstandene Kosten sein, die durch den Schaden entstanden sind, wie zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.

Letztendlich ist es sicherlich ratsam, dass du dich direkt an Ryanair wendest. Alternativ ist es angesichts der komplizierten Sachlage eventuell doch ratsam, einen Fachanwalt zu befragen.

 

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