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Ich bin vor einigen Tagen mit Condor von München nach Fuerteventura geflogen.

Condor wirbt auf der webseite mit direkt und non-stop flügen. Erst am Terminal wurde bekannt, das es einen Zwischenstopp auf Lanzarote geben wird.

Nachdem ich beim Lande- und Ablfugprozedere höllische Schmerzen auf den Ohren habe, fand ich es eine frechheit mir den Flug als non-stop zu verkaufen.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Ersatz oder hat Condor eine Klausel um sich aus der Haftung heraus zu nehmen?

gruß Stefan
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Guten Abend Stefan,

Deine Frage dreht sich um das Thema der Unterscheidung zwischen einem Direkt- und einem Nonstopflug. Anscheinend hast du eigentlich einen Nonstop-Flug gebucht, doch wurde ein Zwischenstopp geführt. Nun fragst du dich, ob eventuell ein Anspruch gegen Condor bestehen könnte.

Zunächst zur Unterscheidung:

Unter einem Direktflug versteht man eine Flugreise zwischen zwei verschiedenen Orten. Der wesentliche Unterschied zu einem Nonstop-Flug besteht allerdings darin, dass ein Direktflug trotzdem eine oder sogar auch mehrere Zwischenlandungen beinhalten kann. Ebenso könnte es zu einem Wechsel des Flugzeuges kommen. Allerdings werden bei einem Direktflug die Flugnummern regelmäßig nicht geändert. Natürlich kann ich mir gut vorstellen, dass das Wort „direkt“ bei vielen immer wieder für Verwirrung sorgt. Warum bei einem Direktflug ein kuzfristiger Stopp eingelegt wird, kann unterschiedliche Ursachen haben. Gründe sind bspw. das Tanken oder Aufsammeln weiterer Flugreisende. 

Bei einem Nonstop-Flug werden die  Flüge ohne eine Zwischenlandung durchgeführt. Nachteil ist hier natürlich, dass auch der Treibstoff für die gesamte Flugstrecke mit transportiert werden muss, was das Flugzeug am Anfang deutlich schwerer macht, was wiederum zu höherem Kerosinverbrauch führt. Demzufolge kommt dann oft ein höherer Treibstoffzuschlag, weshalb Nonstop-Flüge auch zumeist deutlich teurer sind. 

Rechtliche Bewertung:

Natürlich kann es nicht sein, dass Ihnen ein Nonstop-Flug verkauft wird, du aber dann doch einen Zwischenstopp in Kauf nehmen musstest. Wichtig ist allerdings, dass du dir wirklich sicher bist, dass du NONSTOP gebucht hast. Anderenfalls ist eine Zwischenlandung nämlich hinzunehmen, was auch die folgenden Urteile beweisen:

AG Rostock, Urt. v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10 (im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben: 47 C 241/10 reise-recht-wiki“)

Nach herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung stellt eine Zwischenlandung bei einem Direktflug keinen Reisemangel dar, weil der Direktflug kein Non-​Stop-​Flug ist.

AG Hamburg, Urt. v. 10.03.2004, Az.: 10 C 514/03 (Bei Google-Suchen eingeben: 10 C 514/03 reise-recht-wiki)

Eine Zwischenlandung und ein Zwischenstopp sind bei Direktflügen im Gegensatz zu Non-Stop-Flügen zulässig und somit vertraglich geschuldete Leistung.

Um nun nähere Hinweise zu einem möglichen Anspruch gegen Condor geben zu können, fehlen allerdings einige Details. Handelte es sich um eine Pauschalreise oder eine Individualreise?

Für nähere Fragen können Sie sich gerne wiederum melden oder weitere Beiträge aus dem Forum anschauen. Bei komplexen Sachverhalten, kann es sich indes lohnen, bei FachanwältInnen um Rat zu fragen. 

Beantwortet von (15,270 Punkte)
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Hallo Stefan, 

Deine Frage bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen einem Direktflug und Non-Stop-Flug. Hierzu erstmal die begrifflichen Unterscheidungen zwischen einem Non-Stop-Flug und einem Direktflug.

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 21.03.2012, 47 C 390/11 (Das Urteil kannst du im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "47 C 390/11 reise-recht-wiki"  bei Google eingeben)

Das Gericht stimmt der Klägerin zu, dass für einen Laien nicht erkennbar ist, dass bei einem als Direktflug ausgewiesenen Flug zwischen dem Abflug und Zielort eine Zwischenlandung erfolgt. Dass in der Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen einem Nonstop-Flug und einem Direktflug erfolgt, kann und muss ein juristischer Laie nicht wissen.

Dem AG Rostock zufolge kann die Abgrenzung für einen juristischen Laien schwierig sein, und welcher Flug nun genau gemeint ist wird teilweise nicht eindeutig ausgewiesen.

1. Non-Stop-Flug

Ein Non-Stop-Flug ist ein Flug, der keine Zwischenlandung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielpunkt vorsieht. Nachträglich oder unvorhergesehen eingefügte Zwischenlandungen können somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Direktflug

Ein Direktflug dagegen kann eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, ebenso wie Flugzeugwechsel. Dabei hat allerdings die Flugnummer gleich zu bleiben, auch wenn Code-Sharing vorliegt.

AG München, Urteil vom 05. September 2002, Az. 173 C 10987/02 

Jemand hat einen Direktflug, also keinen Non-Stop-Flug gebucht, und es wurde eine Zwischenlandung eingefügt. Das AG München verneinte einen Reisemangel, da ein Direktflug Zwischenlandungen beinhalten kann.

LG Bonn, Urt. v. 07. März 2001, Az. 5 S 165/00 (Das Urteil kannst du im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az. 5 S 165/00 reise-recht-wiki"  bei Google eingeben)

Demnach sei in diesem Fall ausweislich der vorgelegten Flugscheine lediglich einen Direktflug und keinen Nonstop-Flug gebucht worden. Zwischenlandungen und dadurch bedingte Wartezeiten müssten somit von den Fluggästen in Kauf genommen werden.

Amtsgericht Viersen, Urteil vom 14. Dezember 2010, 33 C 223/10 (Das Urteil kannst du im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az. 33 C 223/10 reise-recht-wiki"  bei Google eingeben)

Der dortige Zwischenaufenthalt von 2 1⁄2 Stunden stellt ebenfalls keinen Reisemangel dar, da es sich insoweit nicht um eine überlange vertragswidrige Zwischenlandung handelte, wie diese bei Zwischenaufenthalten von mehr als sechs Stunden in der Rechtsprechung angenommen wird.

Ich denke, dass es also darauf ankommt, ob du nun einen Non-Stop-Flug oder einen Direktflug gebucht hast. Vielleicht hilft dafür ein Blick in die Reiseunterlagen oder eine Kontaktaufnahme mit Condor.

Dieses ist jedoch nur eine Rechtseinschätzung. Falls Sie eine genauere Rechtseinschätzung benötigen, könnte es hilfreich sein, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten. 

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