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Der Rückflug von Etihad startete erst schonmal über 3 Stunden später. Nach lagem Boarden saßen wir alle über 2 Stunden im Flieger. Beim Rollen zur Fahrbahn sagte der Kapitän, das irgendein rotes Lämpchen offenbar defekt sei. Wäre es in der Luft passiert, hätte er fliegen dürfen, so aber müsse er zum Gate zurück. Das Flugzeug kehrte also zum Gate zurück und wir mussten fast 3 Stunden im Flieger ausharren. Es war eine Zumutung, da die Etihad-Mitarbeiter nur einmal mit Getränken rumgingen. Nach 3 Stunden sagte der Kapitän, dass das Licht zwar jetzt repariert wäre, die Crew und die Flugzeugkapitäne jetzt aber leider die Arbeitszeit überschritten hätten. Es müsste jetzt erst eine Ersatzcrew eingeflogen werden. Wir wurden alle ausgecheckt. Die Etihad-Mitarbeiter waren total überfordert mit der Situation.

 

Obwohl wir mit Kindern reisten, zuckte man nur müde mit den Schultern, als wir nach einem Hotel und Essen fragten. Wir sind mit über 26 Stunden Verspätung angekommen. Unser Reiseveranstalter schrieb uns auf unseren Beschwerdebrief, dass sie nicht zuständig seien, sondern die Fluggesellschaft. Die Air Berlin schrieb uns zurück, dass ihnen der Vorfall Leid täte, man aber nur einen Gutschein über 50 EUR pro Person für zukünftige Buchungen anbietet.

 

Wir sind sehr verärgert, wie man mit uns umspringt. Was haben wir für Rechte? Was können wir tun?

 

Ganz herzlichen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+100 Punkte

33 Antworten

+27 Punkte

Lieber Fragesteller,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Die vertragliche und (zusätzlich) die ausführende Fluggesellschaft ist Ihnen nach dem Flugbeförderungsvertrag verpflichtet, Sie pünktlich zu den vereinbarten Flugzeiten zu befördern. Werden Fluggäste nicht püntklich befördert, liegt rechtlich grundsätzlich eine Pflichtverletzung aus dem Luftbeförderungsvertrag vor. Eine Pflichtverletzung eines (Flugbeförderungs-) Vertrages hat immer Rechtswirkungen. Neben vielen weiteren möglichen Ansprüchen gewährt die europäische Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggästen Rechte und Ansprüche, wie z.B. eine Entschädigung bei Flugverspätung.

Zunächst einmal haben Fluggäste bei einem abgebrochenen Startversuch und darauf erheblich verzögertem und verspätetem Anschlussflug einen Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 der FluggastVO (EG) Nr. 261/2004. Die Betreuungsleistungen umfassen kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen, einschließlich der Möglichkeit zu kostenfreien Telefonaten, Internetzugang oder anderen Kommunikationsmöglichkeiten. Zudem muss die Fluggesellschaft eine kostenfreie Übernachtung in einem Hotel einschließlich der Fahrten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel anbieten. Leistet die Airline diese Betretuungsleistungen nicht, können Fluggäste sich im Rahmen ihres Rechts auf Selbstabhilfe Mahlzeiten, Erfrischungen und Essen am Flughafen in Eigenregie organisieren und die daraus entstehenden Kosten der Airline in Rechnung stellen. Gleiches gilt für die Hotelübernachtung. Bietet die Fluggesellschaft kein Hotel an, kann der Fluggast im Rahmen des Rechts auf Selbstabhilfe die ausgelösten Taxikosten und die Hotelkosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Zusätzlich zur Verpflichtung auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, ist die ausführende Fluggesellschaft gemäß des sog. "Sturgeon"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Flugverspätungen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07 (Sturgeon v. Condor Flugdienst) und Rs. C-432/07 (Böck/Lepuschitz v. Air France)) verpflichtet, Fluggästen, die mehr als 3 Stunden verspätet am letzten (Ziel-) Flughafen ankommen, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 EUR pro Person zu leisten (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.2012, Rs. C-581/10 Nelson v. Deutsche Lufthansa AG und British Airways plc, EasyJet Airline Company Ltd. ua. v. Civil Aviation Authority; EuGH, Urt. v. 26.02.2013, Rs. C-11/11, Air France v. Folkerts).

Fluggesellschaften haben nach dem 14. Erwägungsgrundes der VO (EG) Nr. 261/2004 die Möglichkeit, sich bezüglich der Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleichszahlung bei Flugverspätung zu entlasten, wenn die Flugverspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Wann derartige "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, müssen die Gerichte mühsam von Fall zu Fall entscheiden.

Ein Defekt an einem „roten Lämpchen“ am Flugzeug ist als technischer Defekt am Fluggerät zu qualifizieren. Im Falle der Ursache der Flugverspätung eines technischen Defektes am Fluggerät hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass derartige technische Defekte grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, die Fluggesellschaften sich damit grundsätzlich nicht entlasten können (vgl. EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Wallentin-Hermann v. Alitalia). Die Annahme eines außergewöhnlichen Umstandes wird von der Rechtsprechung restriktiv gehandhabt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Probleme an der Treibstoffanzeige und einem Triebwerk am Flugzeug keine außergewöhnlichen Umstände und damit keinen Entlastungsgrund darstellen (BGH, Urt. v. 18.02.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 95/06).

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

 


RECHTSANWALT Jan Bartholl

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS

Sophie-Cahrlotten-Straße 9-10

D-14059 Berlin

Tel. +49 (0) 30 / 5770 3983 0

Fax +49 (0) 30 / 5770 3983 9

Mobil +49 (0) 172 / 48 122 12

Mail info@ra-janbartholl.de

http://www.ra-janbartholl.de



Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt. Wer eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes oder einen rechtsverbindlichen Rechtsrat wünscht, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

 

Beantwortet von (15,620 Punkte)
+27 Punkte
Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.
+15 Punkte

Hallo, ich bin eher zufällig auf die Fluggastrechte gestoßen. Auf einem absoluten Horror-Urlaub auf die Kanaren hatten wir sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug mit der gesamten Familie (3 Kinder und Großeltern) beim Hinflug 17 Stunden und beim Rückflug 31 Stunden Verspätung. Wir haben uns durch die Kanzlei Bartholl aus Berlin vertreten lassen, nachdem Iberia sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich möchte hier die Möglichkeit ergreifen und nochmal auf die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Jan Bartholl zurückkommen. Das soll hier keine Werbung sein, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Ich schulde Herrn Bartholl aufrichtigen Dank. Wie Herr Bartholl unseren Rechtsstreit gelöst hat, war einfach mustergültig. Nachher hat sogar der Mitarbeiter unserer Rechtsschutzversicherung respektvoll gesagt, dass so ein gutes Ergebnis sehr selten erzielt würde. Herr Bartholl hat ohne Prozess 5600 EURO und vom Reiseveranstalter nochmal 650 EURO für uns herausgeholt. Wir waren selbst alle völlig sprachlos, da das fast doppelkt so viel war, wie wir für den ganzen Urlaub gezahlt hatten. 

Wir empfehlen im Flugrecht die Kanzlei Bartholl. Ich empfehle dort einfach anzurufen. Hatten wir auch eingangs gemacht und innerhalb eines Tages sofort eine Erstberatung ohne Termin bekommen.

Beantwortet von (5,580 Punkte)
+15 Punkte
+12 Punkte

Ich kann aus Erfahrung nur Mut zusprechen, die Fluggesellschaften sofort zu verklagen. DIe fahren nahezu durch die Bank die Hinhaltetaktik nach dem Motto: Nicht rühren, dann werden Reisende schon frustriert aufgeben. Wir haben die Kanzlei Bartholl in einem Rechtsstreit gegen die Condor Flugdienst GmbH eingeschaltet. Die Condor hat uns erst Mal immer wieder vertröstet und die hier im Forum schon geposteten Antwortschreiben zugesendet. Erst als wir den Anwalt eingeschaltet hatten, kam Bewegung in die Sache. Die Anwälte der Condor von der TM Anwaltskanzlei aus Oberursel wollten uns erst mit der Hälfte unserer Ansprüche (1200 EUR) abspeisen. Herr Bartholl hat uns Mut gemacht und wir haben dann geklagte. Und siehe da: Die Condor hat bereits auf den ersten Hinweis des Gerichts, dass wir sicherlich gewinnen werden, die Forderungen sofort anerkannt. Im Endeffekt habe ich durch die hervorragende Unterstützung von Herrn Bartholl gelernt, dass man nur etwas Mut und Selbstüberzeugung in die eigene Rechtsauffassung benötigt, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen.

Herr Bartholl hat uns im Prozess gegen Condor vor dem Amtsgericht Düsseldorf hervorragend vertreten. Letztlich musste die Condor uns 2900 EUR und noch zusätzlich 500 EUR Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erstatten. Herr Bartholl hat den Prozess klug, besonnen und mit absoluter Erfahrung für uns gewonnen. Wir möchten Herrn Bartholl an dieser Stelle noch einmal unseren Dank aussprechen. Eine solch exzellente Interessenvertretung ist nicht alltäglich.

Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl.

Unsere Empfehlung kann hier eingesehen werden:

http://auskunft-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt/4_Bartholl_Jan#bewertungen

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+12 Punkte
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
+4 Punkte

Die Airlines versuchen es immer zuerst mit allen Ausreden. Dabei müssen die Fluggesellschaften am Ende sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

Beantwortet von (7,080 Punkte)
+4 Punkte
+2 Punkte

Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei Schlichtungsstelle Flug angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

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Ja, GUTEN MORGEN!

Wers noch nicht gemerkt hat: Fluggesellschaften rücken die Scheine nicht so einfach "aufs erste Anfordern" raus. Die bocken, was das Zeug hält. Da hilft es wenig, dass die Entschädigung im Gesetz steht.

Was will man als kleiner Verbraucher da schon machen? Die Flugkonzerne sind doch viel zu mächtig, als dass die sich um irgendwelche Flugpassagiere kümmern. Die EU Fluggastrechte sind ja auf dem Papier sehr schön. Alles hört sich wunderbar verbraucherfreundlich an. Wenn man dann aber mal im Schlamassel einer Flugverspätung feststeckte und die Entschädigung haben will, geht gar nichts. Was nützen solche Gesetze? Das ist wieder typisch Europa: Vorschriften über die Krümmung der Banane und Gurke, aber total unnütz in der Praxis.

Wenn man 250 € Entschädigung von der Fluggesellschaft will, kann mans gleich sein lassen. Bei 800 € oder mehr als 1000 € wirds natürlich schon interessanter. So viel Geld würd ich jetzt auch nicht einfach in den Wind schießen. Wenn ich einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf soviel Geld habe, dann will ich den auch durchsetzen. 

Außerdem wärs mir der Spaß wert, allein schon deswegen, weil die Fluggesellschaften so dreist sind und immer glauben, die können mit ihren Kunden machen was sie wollen: Erstmal stundenlang in der Warteschleife hängen lassen, wenn man dran ist, weiß wieder keiner, worums geht usw.

Das ist heutzutage in der Flugbranche genauso wie bei Telekomkonzernen, Internetanbietern, der Bahn usw. Überall darf der Kunde schön für jede Extra "Leistung" zahlen, aber wehe, man beschwert sich einmal. Dann wird jeder Cent umgedreht. Lächerlich, einfach lächerlich. Oder besser: Traurig, einfach traurig!

ÜBRIEGENS: Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

Beantwortet von (6,180 Punkte)
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So ein Unsinn!!! was soll denn das schon heißen:

dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden.

 Da versucht Condor doch nur wieder Sand in die Augen naiver und ahnungsloser Passagiere zu streuen. Die zitieren einfach den gesetzestext. Der sagt doch zu der Verspätung gar nichts aus. Das ist einfach irgendein Gesetzesbegriff, den man auf alle Fälle anwenden kann. Das scheint mir gezielte Augenwischerei zu sein: Passagiere so viele und so schwierige Rechtsbegriffe wie möglich vor die Füße werfen, dass leichtgläubige Leute den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

frown

So wird man heutzutage also als Kunde behandelt, der nicht nur bereits den ganzen Ärger und Stress wegen einer Flugverspätung mitmachen musste, sondern als Zugabe dann auch noch zum narren gehalten wird.

Und da wundern sich die Fluggesellschaften, dass Passagiere ärgerlich sind? Hallo? gehts noch?

Da ist doch die Entschädigung der Richtlinie wegen Flugverspätung nur ein kleiner Anfang. Eigentlich müsste man die Fluggesellschaften auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn die Bahn sogar bei Unwetter, Schnee und Streik wegen Verspätung zahlen muss, wieso können die Fluggesellschaften sich bei jeder Verspätung rausreden.

Übrigens scheint Condor wohl alle Fälle erstmal abbügeln zu wollen (Bericht aus der Frankfurter Rundschau):

Fluggäste hatten in einem Fernsehbericht der ARD heftige Vorwürfe gegen Condor. Die Fluggesellschaft lehne generell eine Entschädigung ab, obwohl die Rechtslage klar sei.

Und wer dann klagt, hat wohl gute Aussichten, zu gewinnen:

Aus dem Rüsselsheimer Amtsgericht ist zu hören, dass die meisten Fälle gegen Condor entschieden würden.

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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
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Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

Beantwortet von (7,510 Punkte)
+2 Punkte
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