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Anfang Juni wurden von offizieller portugiesischer Seite Touristen wieder nach Portugal eingeladen.  Als berechtigte Einwohner des Schengen-Raumes fühlten wir uns davon angesprochen.  Mein Mann ist US-Staatsbürger mit deutscher Aufenthaltserlaubnis, ich bin deutsche Staatsbürgerin.  
Nach längerem Aufenthalt in den USA hatten wir für den 8. Juli einen Flug mit SATA (S40220 von Boston nach Lissabon sowie einen Zubringerflug mit Jetblue von Newark nach Boston) gebucht.   Es war unser Plan, vor unserer Rückkehr nach Deutschland einige Wochen in Portugal zu verbringen.   (Mittlerweile sind wir direkt nach Deutschland zurückgeflogen.)  
Am 2. Juli wurden wir überraschend von SATA informiert, daß wir nur mitfliegen dürfen, wenn wir einen negativen Corona-Test vorweisen können, der zum Zeitpunkt des Abfluges nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.  Diese Bedingung war nicht zu erfüllen.   Zu diesem Zeitpunkt gab es in Pennsylvania nicht genügend Testkapazitäten, die vorhandenen Testcenter testeten nur nach Verschreibung durch einen Arzt und die Wartezeit für das Ergebnis betrug in der Regel 5 Tage.   In Lissabon getestet zu werden war aber auch nicht möglich.      
Am 7. Juli haben wir per Email bei SATA nachgefragt, unter anderem, ob eine Umbuchung für einen späteren Zeitpunkt möglich wäre.   Am 11. Juli kam eine nichtssagende Antwort.   Auf mehrmalige spätere Nachfragen beharrt SATA darauf, daß wir keine Rückerstattung des Flugpreises bekommen können.  
Gibt es irgendeine Möglichkeit, den Flugpreis von SATA zurückzubekommen?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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