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+148 Punkte
Unser Flug mit Condor Flugdienst sollte um 11:25 Uhr von Teneriffa (Süd) nach Frankfurt gehen. Am Schalter sagte man uns, dass die Maschine einen technischen Defekt. Wir haben dann einen Zettel von den Condormitarbeitern bekommen (Bestätigung der Flugunregelmäßigkeit) und wurden  in ein Hotel gefahren. Nach sage und schreibe 2 Tagen (51 Stunden) hoben wir dann ab. Wir kamen in Frankfurt an und waren mit den Nerven am Ende. Condor schreibt uns auf unseren Beschwerdebrief jetzt: "Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche. Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalles bald wieder einmal an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können. Mit freundlichen Grüßen- Dorothea Schümann". Das sagt uns alles nichts und wir haben das Gefühl, dass man uns hier verschaukeln und hinhalten will.

Welche Rechte haben wir? Was sollten wir am Besten machen? Wie können wir gegen Condor vorgehen?

Vielen Dank für eure Tips!

Familie Hartmann
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+148 Punkte

95 Antworten

+100 Punkte
 
Beste Antwort

Liebe Familie Hartmann,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Grundsätzlich stellt der Flugbeförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft eine Vertragsverpflichtung für die Fluggesellschaft dar, die Fluggäste pünktlich zu den vereinbarten Flugzeiten zu befördern. Werden Fluggäste nicht püntklich befördert, liegt demnach grundsätzlich eine Pflichtverletzung aus dem Luftbeförderungsvertrag vor. Neben vielen weiteren möglichen Ansprüchen aus dem Vertrag, gewährt die europäische Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggästen weitgehende Rechte und Ansprüche, wenn der Flug annulliert worden ist oder eine Flugverspätung vorliegt.

Zunächst hat die Fluggesellschaft ihren Passagieren bei verzögertem Abflug Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 der FluggastVO (EG) Nr. 261/2004 zu leisten. Die Betreuungsleistungen umfassen kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen, einschließlich der Möglichkeit zu kostenfreien Telefonaten, Internetzugang oder anderen Kommunikationsmöglichkeiten. Sodann umfassen die Betreuungsleistungen zudem die kostenfreie Übernachtung in einem Hotel einschließlich der Fahrten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel. Diese Unterstützungs- und Betreuungsleistungen scheint die Fluggesellschaft Condor Flugdienst in Ihrem Fall erbracht zu haben.

Der Europäische Gerichtshof hat im sog. "Sturgeon"-Urteil entschieden, dass Fluggäste, deren Flug sich mehr als drei Stunden verspätet, die gleichen Ansprüche haben, wie Passagiere, deren Flug annulliert worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07 (Sturgeon v. Condor Flugdienst) und Rs. C-432/07 (Böck/Lepuschitz v. Air France). Dabei kommt es nicht auf den verspäteten Abflug, sondern allein auf die Ankunftsverspätung am letzten (Ziel-) Flughafen an, wie der Europäische Gerichtshof in der Nelson-Entscheidung und der Folkerts-Entscheidung für Gesamteuropa festlegte (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.2012, Rs. C-581/10 Nelson v. Deutsche Lufthansa AG und British Airways plc, EasyJet Airline Company Ltd. ua. v. Civil Aviation Authority; EuGH, Urt. v. 26.02.2013, Rs. C-11/11, Air France v. Folkerts).

Zu beachten ist jedoch, dass sich Fluggesellschaften tatsächlich gemäß des 14. Erwägungsgrundes der VO (EG) Nr. 261/2004 entlasten können, wenn die Flugannullierung oder die Flugverspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Wann derartige "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, müssen die Gerichte mühsam von Fall zu Fall entscheiden.

Im Falle der Ursache eines technischen Defektes am Fluggerät hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass derartige technische Defekte grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, die Fluggesellschaften sich damit grundsätzlich nicht entlasten können (vgl. EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Wallentin-Hermann v. Alitalia).

Fluggäste haben viele Möglichkeiten, ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Zunächst sollten Fluggäste die Angelegenheit gründlich überprüfen, um ihre rechtlichen Ansprüche überhaupt feststellen und beziffern zu können. Stehen die Ansprüche fest, können Fluggäste die Fluggesellschaft auffordern, die Ansprüche zu erfüllen. Verweigern Fluggesellschaften die Erfüllung berechtigter Rechtsansprüche, können Fluggäste entscheiden, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur Durchsetzung zu übergeben.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

 


RECHTSANWALTSKANZLEI BARTHOLL LEGAL SERVICES

Mommsenstraße 58

D-10629 Berlin

Tel. +49 (0) 30 / 5770 3983 0

Fax +49 (0) 30 / 5770 3983 9

www.ra-janbartholl.de


Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt. Wer eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes oder einen rechtsverbindlichen Rechtsrat wünscht, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

 

Beantwortet von (15,620 Punkte)
Bearbeitet von
+100 Punkte
Hallo Herr Bartholl! Nochmals besten Dank für Ihren Einsatz in unserem Fall. Ich werde Sie in jedem Fall weiterempfehlen!
Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.
Ich habe gute Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Bartolli aus Berlin gemacht. Wurde von Rechtsanwalt Oliver Schafeld betreut. Der Anwalt war sehr freundlich und vor allem ging bei ihm alles unkompliziert und schnell.
+84 Punkte
Hallo,

bei Condor kommt ihr ohne Anwalt nicht weiter. Wir hatten die gleiche Geschichte wegen einer Flugverspätung aus Rhodos. Wir haben alles versucht: nettes Anschreiben, Beschwerde, es hat alles nichts genützt. Nach geschlagenen 7 Monaten haben wir uns dann entschieden, die Rechtsanwälte zu beauftragen.

Und plötzlich kommt die Condor durch ihre Anwälte von der T&M Societät und bietet uns 1200 Euro an. Wieso muss man erst mit einem Anwalt drohen? Ich finde es nicht richtig, dass die Condor ihre eigenen Kunden so frustriert.

Viele Grüße,

Doris
Beantwortet von (360 Punkte)
Bearbeitet von
+84 Punkte
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Wir hatten Probleme mit EasyJet wegen der Zahlung der Flugentschädigung. Ich hatte vorher alles probiert, aber es hatte nichts geholfen. Den ganzen Aufwand hätte ich mir gleich sparen können, denn es scheint als würden die Fluggesellschaften nur zahlen, wenn man mit einem Rechtsanwalt auftaucht. Bei uns wars jedenfalls so. Vorher 4 Monate kein rühren und dann 2 Wochen nachdem der Anwalt geschrieben hatte, sofort alles gezahlt. Kann Bartholl und Partner aus Berlin empfehlen (hatten Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld)
+76 Punkte

Ich wollte hier unsere Erfahrungen mit Condor Flugdienst schildern: Wir hatten eine Flugverspätung von den Malediven nach Frankfurt und kamen 21 Stunden später an. Dann hat die Condor ein Blatt über eine Flugunregelmäßigkeit verteilt und die Adresse, an die man sich wegen der Entschädigung der Flug-Richtlinie 261/04 wenden soll. Das haben wir dann auch getan und haben die 2400 EUR für unsere Familie eingefordert. Dann haben wir genau so einen Antwortbrief, unterschrieben von Frau Dorothea Schümann erhalten. Ich kann es kaum fassen, denn die Zeilen in unserem Brief sind identisch mit denen von Familie Hartmann. GENAU DER GLEICHE BRIEF. Wir haben uns erst mit einem Formular an das Luftfahrtbundesamt gewandt. Die haben uns gesagt, wir sollen einen Fachanwalt für Flugrecht beauftragen und haben uns die Kanzlei Bartholl in Berlin empfohlen, da die bundesweit beraten und wir aus Garmisch-Partenkirchen kommen. Nach etwa fünf Wochen hat sich auch bei uns die T&M Anwaltssocietät für die Condor gemeldet. Die haben geschrieben:

Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben vom x zu beantworten.

Unsere Mandantin hat sich bereits umfassend mit der Kundenreklamation Ihrer Mandantschaft auseinandergesetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchten wir inhaltlich hierauf vollumfänglich verweisen. Aus unserer Sicht ergeben sich aus Ihrem Schreiben keine neuen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts führen. Daher verbleibt es bei der bereits mitgeteilten Entscheidung, wonach die Ansprüche Ihrer Mandantschaft weiterhin zurückgewiesen werden.

Grund für die Zurückweisung der Ansprüche ist insbesondere die Tatsache, dass nach Auffassung der Generalanwältin bei dem EuGH, Eleanor Sharpston, Rechtssache C-396/06, Kramme gegen SAS Scandinavian Airlines Denmark, Rz. 51, technische Defekte einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EG-VO 261/04 begründen können:

„Was zunächst die Außerbetriebsetzung des ursprünglich vorgesehenen Luftfahrzeugs betrifft, legt Erwägungsgrund 14 der Verordnung Nr. 261/2004 nahe, dass technische Probleme manchmal als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden können. Es ist zwischen den Verfahrensbeteiligten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben, unstreitig, dass derartige Probleme „unerwartete Flugsicherheitsmängel“ darstellen können.“ Der Gerichtshof selbst hat darüber hinaus im Rahmen der Rechtssache C-549/07, Walentin-Hermann gegen Alitalia – Linee Aeree Italiane SpA, Rz. 24, 25 die Aufassung geäußert, dass technische Defekte, die aus mangelhafter Wartung resultieren oder im Rahmen von Wartungsmaßnahmen aufgetreten sind, nicht zu einer Entlastung der Fluggesellschaften gemäß Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/04 führen können:

usw...

Der hier gegenständliche Defekt ist demnach als unerwarteter Flugsicherheitsmangel und somit als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Verordnung zu würdigen. Darüber hinaus standen unserer Mandantin keine zumutbaren Maßnahmen zur Verfügung, welche den für die Flugunregelmäßigkeit ursächlichen Defekt hätten verhindern können.

Aus diesem Grund müssen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche endgültig als unbegründet zurück gewiesen werden. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Lediglich aus Kulanzgründen und zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits erklärt sich unsere Mandantin bereit, einen Betrag in Höhe von insgesamt € 1200 im Erledigungsinteresse bei Kostenaufhebung zu erstatten.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Mandantschaft auf dieser Basis vergleichsbereit ist. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Unsere Mandantin hält sich bis zum an dieses Angebot gebunden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anwaltssocietät T&M
Romberg
Rechtsanwalt

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Wir haben das Vergleichsangebot dann akzeptiert, wenn auch zähneknirschend. Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Es ist aber schon irritierend, dass die offenbar immer nach Schema F agieren. Ist so etwas überhaupt erlaubt? Es stimmt doch nicht, dass alle Fälle gleich sind. Das zeigt doch, dass die die außergewöhnlichen Umstände einfach angeben, ohne dass die wirklich ausschlaggebend waren.

Beantwortet von (820 Punkte)
+76 Punkte
Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+68 Punkte
Wir haben einen Fall mit Ryanair und können aus Erfahrung sagen, dass man ohne Anwalt keine Chance hat. Die sitzen solche Schadensersatzansprüche einfach aus. Wir hatten Ryanair zig-Mal per Fax und Brief angeschrieben und nach SAGE UND SCHREIBE 18 Wochen!!!! hat sich dann eine Michaela Sotikova vom Ryanair Customer Service Department gemeldet und meinte, es tue ihr alles Leid, aber Ryanair wäre nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Das war natürlich falsch, wie uns auch unser Anwalt bestätigte.

Jetzt hat Ryanair die Klage am Hals.

Unser Anwalt hat gesagt, dass die Airlines genau wissen, dass sie die rechtlich einwandfreien Entschädigungen zahlen müssten, dass die aber einfach nicht reagieren, um Verbraucher zu frustrieren. Die wollen nicht, dass Flugpassagiere leicht an ihr Geld kommen, sondern dafür leiden müssen.

Wir lassen uns nicht an der Nase herumführen.
Beantwortet von (1,470 Punkte)
+68 Punkte
+57 Punkte

Jetzt versteh ich auch, warum Condor bei so vielen Grundsatzurteilen vom Europäischen Gerichtshof immer wieder auftaucht. Die scheinen ziemliche Dickköpfe dort zu sein und Fluggastrechte nicht ganz ernst zu nehmen.

Naja, wenn die erst mal ihren 1000. Fall vor Gericht verloren haben, werden auch die merken, dass man Flugpassagiere nicht nach Belieben an der Nase herumführen kann.

angry

Beantwortet von (3,560 Punkte)
+57 Punkte
Nee, das hat bei Condor SYSTEM: Kein Flugpassagier erhält seine Entschädigung. Nur, wer mit Anwalt anklopft, erhält ein "VERGLEICHSANGEBOT" und nur wer wirklich richtig konsequent bleibt und vor Gericht klagt, bekommt auch alles, was ihm nach Gesetz zusteht. Und Condor verliert ja offenbar jeden Fall vor Gericht.

Das Paradoxe: Das rechnet sich für Condor auch noch!!! Die machen eben ein paar Tausend Fälle mit ihren Anwälten, um dadurch zigtausende Passagiere davon abzuhalten und abzuschrecken, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern.
+49 Punkte

In unserem Condor Fall lief es auch so ähnlich ab. Am Flughafen haben wir von den Mitarbeitern dort einen Zettel bekommen:

CONDOR

 

Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit
Confirmation of a flight irregularity

 

Sehr geehrte Fluggäste,
Dear passengers,

 

Condor Flugdienst GmbH bestätigt hiermit die Verzögerung Ihres Fluges.
Condor Flugdienst GmbH herewith confirms that your flight was delayed.

 

Flugnummer DE...

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und entschuldigen die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Benötigen Sie weitere Bestätigungen (z.B. für den Arbeitgeber, die Schule usw.) wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:
Thank you very much for your understanding and please accept our apologies for any inconvenience caused. For further confirmations (e.g. for employer, school, etc.) please contact the following address:

 

Condor Kundenbetreuung / Condor Customer Relations
Thomas-Cook-Platz 1
D-61440 Oberursel
Germany
Fax: +49 (0) 6171 65 2172
E-Mail: www.Condor.com/Kontakt
Feedback zum durchgeführten Flug

 

Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely,
Ihre Condor Flugdienst GmbH

Auf unsere Beschwerde kam dann das Schreiben der Frau Dorothea Schümann mit dem exakt gleichen Wortlaut wie in der Frage.

Das ist doch sehr dreist, einfach jedem Fluggast die gleiche Standardantwort zukommen zu lassen und dann zu hoffen, dass die Gäste zu feige sind, einen Rechtsanwalt einzuschalten und der Condor die Zähne zu zeigen.
 

Beantwortet von (3,860 Punkte)
+49 Punkte
+43 Punkte

Hallo, ich bin eher zufällig auf die Fluggastrechte gestoßen. Auf einem absoluten Horror-Urlaub auf die Kanaren hatten wir sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug mit der gesamten Familie (3 Kinder und Großeltern) beim Hinflug 17 Stunden und beim Rückflug 31 Stunden Verspätung. Wir haben uns durch die Kanzlei Bartholl aus Berlin vertreten lassen, nachdem Iberia sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich möchte hier die Möglichkeit ergreifen und nochmal auf die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Jan Bartholl zurückkommen. Das soll hier keine Werbung sein, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Ich schulde Herrn Bartholl aufrichtigen Dank. Wie Herr Bartholl unseren Rechtsstreit gelöst hat, war einfach mustergültig. Nachher hat sogar der Mitarbeiter unserer Rechtsschutzversicherung respektvoll gesagt, dass so ein gutes Ergebnis sehr selten erzielt würde. Herr Bartholl hat ohne Prozess 5600 EURO und vom Reiseveranstalter nochmal 650 EURO für uns herausgeholt. Wir waren selbst alle völlig sprachlos, da das fast doppelkt so viel war, wie wir für den ganzen Urlaub gezahlt hatten. 

Wir empfehlen im Flugrecht die Kanzlei Bartholl. Ich empfehle dort einfach anzurufen. Hatten wir auch eingangs gemacht und innerhalb eines Tages sofort eine Erstberatung ohne Termin bekommen.

Beantwortet von (5,580 Punkte)
+43 Punkte
Cool, hat bei uns auch geklappt :-)

Danke für Deinen Tip!
+52 Punkte

Ich kann aus Erfahrung nur Mut zusprechen, die Fluggesellschaften sofort zu verklagen. DIe fahren nahezu durch die Bank die Hinhaltetaktik nach dem Motto: Nicht rühren, dann werden Reisende schon frustriert aufgeben. Wir haben die Kanzlei Bartholl in einem Rechtsstreit gegen die Condor Flugdienst GmbH eingeschaltet. Die Condor hat uns erst Mal immer wieder vertröstet und die hier im Forum schon geposteten Antwortschreiben zugesendet. Erst als wir den Anwalt eingeschaltet hatten, kam Bewegung in die Sache. Die Anwälte der Condor von der TM Anwaltskanzlei aus Oberursel wollten uns erst mit der Hälfte unserer Ansprüche (1200 EUR) abspeisen. Herr Bartholl hat uns Mut gemacht und wir haben dann geklagte. Und siehe da: Die Condor hat bereits auf den ersten Hinweis des Gerichts, dass wir sicherlich gewinnen werden, die Forderungen sofort anerkannt. Im Endeffekt habe ich durch die hervorragende Unterstützung von Herrn Bartholl gelernt, dass man nur etwas Mut und Selbstüberzeugung in die eigene Rechtsauffassung benötigt, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen.

Herr Bartholl hat uns im Prozess gegen Condor vor dem Amtsgericht Düsseldorf hervorragend vertreten. Letztlich musste die Condor uns 2900 EUR und noch zusätzlich 500 EUR Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erstatten. Herr Bartholl hat den Prozess klug, besonnen und mit absoluter Erfahrung für uns gewonnen. Wir möchten Herrn Bartholl an dieser Stelle noch einmal unseren Dank aussprechen. Eine solch exzellente Interessenvertretung ist nicht alltäglich.

Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl.

Unsere Empfehlung kann hier eingesehen werden:

http://auskunft-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt/4_Bartholl_Jan#bewertungen

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+52 Punkte
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
Meine Frau und ich haben in unserem fall Rechtsanwältin Weber von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl legal service eingeschaltet. Die Anwältin ist sehr freundlich und wir empfehlen die Kanzlei.
Hallo zusammen,

wir haben die Anwälte (Rechtsanwälte Bartholl aus Berlin) wegen einer Flugentschädigung von Eurowings für unsere Familie (1600 euro) genommen. Es hat ungefähr 4 Monate gedauert, weil Eurowings hartnäckig sagte, sie müssen wegen außergewöhnlicher Umstände nicht zahlen. Nachdem unser Rechtsanwalt Druck gemacht hat, wurde dann doch bezahlt.

Viele Grüße
+36 Punkte

Nach 4 Wochen als Referendar kann ich bereits jetzt sagen, dass es sich auszahlt, bei Ansprüchen gegen die Condor sofort einen Anwalt einzuschalten. Ich habe mir die Mühe gemacht und alle Foren nach Condor-Fällen durchsucht. Die fahren IMMER AUSNAHMSLOS die Hinhaltetaktik und schicken erst immer Briefe durch die berühmte Frau Schümann raus. Klar, deren EIGENE smiley Luftverkehrszentrale kommt natürlich immer zu dem Schluss, dass Condor - OH WUNDER! - eben nicht zahlen muss. Wer darauf hereinfällt, dem ist nicht zu helfen.

Und seltsamerweise macht die Kanzlei, die Condor vertritt (T&M Anwaltssocietät) so gut wie IMMER AUSNAHMSLOS ein Vergleichsangebot, wenn wir uns für unsere Kunden melden. Mich würde mal interessieren, ob Fluggäste, die einen Anwalt eingeschaltet haben, von Condor noch keine Entschädigung erhalten haben. So weit ich das hier beurteilen kann, scheint Condor allen, die durch Anwälte vertreten sind, Vergleichsangebote zu machen.

Beantwortet von (5,790 Punkte)
Bearbeitet von
+36 Punkte
+40 Punkte

Gegen so streitlustige und widerspenstige Fluggesellschaften wie Condor hilft nur ein Fachanwalt für Flugrecht weiter. Ansonsten riechen die sofort, ob sie mit ihren inhaltsleeren Einwendungen Erfolg haben könnten oder nicht. Ich persönlich würde jedem empfehlen, genauso gegen die vorzugehen, wie sie es gegenüber einem selbst tun. 

Stellen die sich stur, wird eben eine härtere Gangart eingelegt und ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Das soll ja gerade bei Condor Wunder wirken.

Die wissen doch nur zu genau, bei wem sie es sich erlauben können und wo sie lieber schnell klein beigeben.

cool

Beantwortet von (6,420 Punkte)
+40 Punkte
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