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Hallo, ich habe mit meiner Familie einen wirklich komplizierten Fall einer Flugverspätung:
 
Wir sollten mit Lufthansa über Frankfurt am Main nach Dublin fliegen. Wegen einer Verspätung unseres Zubringerfluges bzw. des ersten Fluges kamen wir verspätet in Frankfurt an und konnten unseren Weiterflug (also den Anschlussflug nach Dublin) nicht mehr bekommen. Lufthansa hat uns dann zwar umgebucht, aber wir sind mit mehr als 5 Stunden Verspätung in Dublin angekommen. Wir mussten dann eine Extragebühr für den Mietwagen zahlen (zwar nur 25 EUR, aber trotzdem ärgerlich) und sind natürlich total kaputt im Hotel in Dublin angekommen. Das war total ärgerlich, weil wir sowieso nur 2 Tage in Dublin bleiben wollten und uns ein Tag durch die Flugverspätung verloren ging.
 
Jetzt habe ich gelesen, dass es nur bei 3 Stunden Verspätung eine Entschädigung gibt. Unser Flug ist mit einer Verspätung von 2 Stunden und 3 Minuten losgeflogen und ungefähr mit 2 Stunden Verspätung in Frankfurt gelandet. Da wir den Anschlussflieger nicht erreicht haben, ist die Gesamtverspätung für uns über 5 Stunden.
 
-> Welche Verspätung zählt nach der EU Richtlinie: Die Flugverspätung beim Abflug? Die Verspätung bei der Zwischenlandung am Flughafen Frankfurt? Oder die Verspätung in Dublin?
 
Und dann kommt es bei uns auch noch darauf an, wie man die Flugstrecke berechnet: Ist die Flugstrecke direkt zwischen Berlin Tegel und Dublin zu berechnen (nach meiner Recherche 1310 Kilometer) oder ist die Gesamtflugstrecke anzusetzen, also erst Berlin Tegel nach Frankfurt 434 Kilometer PLUS Frankfurt Dublin 1087 Kilometer und damit insgesamt 1521 Kilometer?
 
Danke für die Hilfe!
Gefragt in Flugverspätung von
+8 Punkte

9 Antworten

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Guten Tag,

 

trotz der eigentlich geringeren Verspätung Ihres ersten Flug können sich für Sie Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung wegen einer Flugverspätung ergeben.

 

Wie Sie bereits festgestellt haben, ist eine Ausgleichszahlung erst ab einer Verspätung von drei Stunden vorgehen. Allein für Ihren ersten Flug würden Sie daher zwar keine Ausgleichszahlung erhalten, allerdings ist immer der komplette Flug mit allen Teilstrecken zu berücksichtigen. Denn dafür, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist der verspätete erste Flug verantwortlich – Lufthansa muss für die daraus entstehenden Konsequenzen gerade stehen. Es geht also in Ihrem Fall um die komplette Verspätung Ihres Fluges von Berlin nach Dublin. Da diese Verspätung 5 Stunden betrug, ist der Weg zu einer Ausgleichsleistung offen.

 

Lediglich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann noch dafür sorgen, dass Lufthansa diese Zahlung nicht erbringen muss. Diese wären dann gegeben, wenn Lufthansa nicht vermeiden konnte, dass der Flug verspätet war und der Grund hierfür nicht von Lufthansa zu verantworten gewesen ist. Aller Voraussicht nach wird sich Lufthansa auf solch einen Grund berufen wollen. Allerdings muss Lufthansa selbst beweisen können, dass ein solcher Grund vorlag (Das in Antwortschreiben von Airlines häufig genannte „technische Problem“ ist dabei fast nie ein außergewöhnlicher Umstand).

 

Weiterhin stellt sich die Frage, in welcher Höhe der Anspruch gewährt werden muss. Berechnet wird die Distanz nach der Großkreisentfernung zwischen Start- und Zielort. Eventuelle Zwischenhalte werden hierbei nicht berücksichtigt. Da die Entfernung zwischen Berlin und Dublin weniger als 1500 km beträgt, haben Sie pro Person einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€.

 

Möglich ist weiterhin, dass Sie die zusätzlichen Kosten für den Mietwagen ersetzt bekommen. Denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss bei einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges die Airline den Transport zum Hotel bezahlen. Da Lufthansa dies nicht getan hatte, muss die Airline die Kosten, die Ihnen stattdessen zusätzlich entstanden sind, ersetzen.

 

Wegen eventuell entgangener Urlaubsfreude haben Sie jedoch keinen Anspruch. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie eine Reise bei einem Reiseunternehmer gebucht hätten, bei einem bloßen Flugvertrag kann keine entgangene Urlaubsfreude geltende gemacht werden – auch wenn die Verspätung bei einem Zwei-Tages-Trip natürlich umso ärgerlicher ist.

Fazit: Insgesamt haben Sie gegen Lufthansa einen Anspruch auf 250€ pro Person sowie den Ersatz der zusätzlichen Mietwagenkosten.

 

 

Urteile:

BGH, Urteil vom 07.05.2013, Az X ZR 127/11

(zu finden mit der Google-Suche unter „X ZR 127/11 reise-recht-wiki“)

 

Auch bei einer Flugverspätung und nicht nur bei einer Annullierung hat ein Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines nur gering verspäteten Fluges ein Anschlussflug verpasst wird, woraus eine höhere Verspätung resultiert. Denn entscheidend ist die Verspätung, die der Passagier am Ende seiner Flugreise hatte.

Zu berücksichtigen ist hierbei die Distanz zwischen Start- und Zielflughafen der gesamten Strecke.

 

AG Köln, Urteil vom 19.09.2013, Az 117 C 147/13

(zu finden mit der Google-Suche unter „117 C 147/13 reise-recht-wiki“)

 

Eine Airline muss bei Flugverspätungen unter anderem für die dadurch entstandenen zusätzlichen Hotel- und Beförderungskosten aufkommen, indem sie dem Passagier etwa ein Hotel bucht. Muss dieser zunächst selbst für derartige Kosten aufkommen, so kann er diese von der Airline ersetzt verlangen.

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Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
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Hallo,


 

aus Ihrer Schilderung entnehme Ich, dass es sich um einen reinen Flugvertrag und keine Pauschalreise handelt.

Demzufolge ergeben sich Ihre Ansprüche EU-Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) aufgrund einer Flugverspätung.


 

Die Rechte eines Fluggastes bei Flugverspätungen richten sich danach, wie hoch die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Verspätung in Relation zur Flugstrecke ist. Bei erheblichen Verspätungen haben sie grundsätzlich Ansprüche auf Ausgleichsleistungen. Diese entfallen lediglich, falls das Luftfahrtunternehmen außergewöhnliche Umstände geltend machen kann. Darunter fallen in der Regel Geschehnisse, die vom Flugunternehmen unmöglich zu verhindern sind, insbesondere Wetterbedingungen.


 

Gemessen wird die Strecke zwischen Abflug- und Ankunftsort. Allerdings auch nur, wenn die Flüge nicht separat, sondern zusammen gebucht wurden. Zwischen Berlin und Dublin beträgt die Streckenentfernung weniger als 1500 km. Demzufolge haben Sie schon Ansprüche auf Ausgleichsleistung, falls Ihr Flug lediglich zwei Stunden Verspätung hat. Da es in Ihrem Fall sogar zu fünf Stunden Verspätung kam, stehen Ihnen die Ausgleichszahlungen also in jedem Fall zu.

 

Des Weiteren können Sie auch die zusätzlichen Mietwagenkosten zurückverlangen, da diese ein Schaden als Folge der Flugverspätung darstellen.


 

Informieren Sie sich zusätzlich hier:

 

http://passagierrechte.org/EG-Verordnung_261/2004#Rechte_bei_Annullierung_eines_Fluges

 

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C-402/07
EuGH, Urteil v. 19.11.2009 C-432/07

(Google-Suche: „C-402/07 reise-recht-wiki.de“ / „C-432/07 reise-recht-wiki.de“)

Ausgleichansprüche für Fluggäste bestehen jedoch nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass als Ursache eine „Außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt. Ein technischer Defekt des Flugzeugs zählt nicht als Außergewöhnlicher Umstand. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo lieber Fragensteller,

zunächst zu deiner Frage, welche Verspätung die entscheidende nach der Flugastrechte-Verordnung ist:

Grundsätzlich kommt es bei dieser Verordnung auf eine Abflugverspätung an, d.h. mit welcher Verspätung flog das Flugzeug am Startflughafen los. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch in seiner Entscheidung Folkerts / Air France entschieden, dass dies nicht der Fall ist, wenn es sich um einen Flug handelt, der sich aus 2 oder mehreren Teilflügen zusammen setzt, so wie das bei dir der Fall ist. In einer solchen Konstellation komme es laut EuGH nämlich vielmehr auf eine verspätete Ankunft am Endziel an. (Vergleiche: EuGH, Urt. 19.11.2009 – C-402/07 und C-432/07)

Das heißt in eurem Fall, ist die Verspätung bei der Ankunft in Dublin, also 5 h, entscheidend.

Bezüglich der zweiten Frage, erfolgt eine Berechnung der Entfernung gemäß Art. 7 VO (EG) 261/04 grundsätzlich nach der Methode der Großkreisenentfernung und zwischen Abflugs- und Zielort. Das würde in deinem Fall bedeuten: direkte Entfernung Berlin Tegel und Dublin. Eine andere Berechnungsmethode ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main nur dann anzuwenden, wenn es sich um Flüge einer einheitlich gebuchten Reise handelt, die von der selben Fluggesellschaft durchgeführt werden. In einem solchen Fall wäre die Berechnung dann: Entfernung 1. Teilflug + Entfernung 2. Teilflug. Das würde in deinem Fall bedeuten: Entfernung Berlin - Frankfurt + Entfernung Frankfurt - Dublin.

Daher kommt es wohl hier entscheidend darauf an, ob du deinen Flug als einheitlichen Flug mit Umsteigen gebucht hast und ob beide Teilflüge von der Lufthansa durchgeführt wurden oder nicht.
Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Lieber Fragesteller,

die unterschiedlichen Aussagen im Internet beruhen sicherlich auf den unterschieldichen Urteilen, die zu dem Thema "Anschlussflug verspätet" gesprochen wurden.

In der etwas älteren Rechtsprechung wurde nur die Verspätung des Zubringers gemessen und die Flüge wurden einzeln betrachtet. Dieses führte dazu, dass Ausgleichszahlungen regelmäßig nicht zu zahlen waren und die Fluggäste ohne Ersatz dastanden (vgl. z.B. LG Berlin, Urt. v. 20.09.2011, 85 S 113/11; AG Wedding, Urt. v. 31.03.2011, 8a C 10/10). 

Nach der neueren Rechtsprechung und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es nicht mehr auf die einzelnen Flüge an, sondern auf die gesamte Flugreise (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2013, X ZR 127/11).

Wichtig dabei ist, dass allein die Verspätung am Endziel der Reise zählt. Wo die Verspätung entstanden ist, ist nicht relevant (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 13.12.2011, 29 C 655/12 (11)).

Zu beachten gilt es, was auf dem Flugschein steht. Wenn die Reise einheitlich gebucht wurde, so kann der Ausgleichsanspruch gegenüber. Bei einem einheitlich gebuchten Flug schuldet das Luftfahrtunternehmen bei einer Umsteigeverbindung auch die Weiterbeförderung mit dem Anschlussflug. Ein Luftfahrtunternehmen hat Umsteigeverbindungen, die bei einheitlichem Flugschein in mehreren Abschnitten erfolgen, so anzubieten, dass grundsätzlich genügend Zeit zum Umsteigen bleibt. Wenn es zeitlich knapp wird, hat das Luftfahrtunternehmen Vorkehrungen zu treffen, dass der Fluggast seinen Anschlussflug noch erreichen kann. Dieses kann beispielsweise einen beschleunigten Transfer oder ein länger offenes Boarding realisiert werden (vgl. LG Leipzig, Urt. v. 10.11.2008, 6 S 319/08).

Wurde die Reise nicht einheitlich gebucht, so hat das Unternehmen die Verspätung am Endreiseziel zu verschulden, die den Zubringer verspätet durchgeführt hat (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.12.2007, 32 C 1003/07-22).

Zu diesem Thema empfehle ich folgenden Beitrag auf der Website passagierrechte.org:

http://passagierrechte.org/Anschlussflug_verpasst_-_Rechte

Viel Erfolg!

 

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Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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Iberia hat uns das schöne Märchen aufgebunden, dass unsere wirklich ärgerliche Flugverspätung in Madrid auf einen Streik zurückzuführen wäre. Ich hatte das erst geglaubt. Erste Zweifel kamen dann auf, nachdem andere Reisende am Flughafen nach 4 Stunden warten erneut nachgefragt hatten, warum es nicht weitergeht. Plötzlich war von Streik nicht mehr die Rede, sondern es hieß an der Maschine läge ein technischer Defekt vor, der erst behoben werden müsste. Sehr seltsam. Es war sehr ärgerlich, den ganzen Tag am Flughafen verbringen zu müssen.

Als wir aus dem Urlaub wiederkamen hat mir ein anderer Reisender eine mail zugeschickt und gesagt, er wird von der Iberia 600 € Entschädigung wegen der Flugverspätung verlangen. Da Iberia uns wirklich nicjt gut behandelt hat, habe ich mich dem angeschlossen und auch für mich und meine Frau 1200 € Entschädigung angefordert. Iberia hat nichts gemacht. Ich habe dann nochmal mit einem Einschreibebrief gemahnt: wieder nichts. Fast hätte ich die Sache aus den Augen verloren, zum Glück habe ich dann nach 8 Monaten nochmal dran gedacht und meine Frau  und ich haben uns dann entschlossen, einen Anwalt einzuschalten. 

Es war in unserem Fall so wie alle anderen hier auch schreiben. Erst hat die Iberia einfach nichts gemacht, als unser Anwalt dann für uns gegen Iberia vorging, gab es innerhalb von einem Monat die Zusage, dass 1200 € sofort gezahlt werden und nach einigen weiteren Wochen hatten wir dann den Scheck von der Iberia im Briefkasten.

Iberia Flugverspaetung

Ich weiß heute dass ich irgendwelchen Aussagen der Iberia keinen Glauben mehr schenken würde. Die Fluggesellschaften scheinen ihre Mitarbeiter darauf zu trimmen, Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen und gezielt irgendwelche Ausreden zu verbreiten. Ziel ist es immer, die Verbraucher in die Irre zu führen, damit auch ja niemand auf die Idee kommt und die gesetzlich festgeschriebene EU-Gesetz Entschädigung bei Flugverspätungen einklagt. Schade, dass dxie so mit Kunden umgehgen.

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Meine Frau und ich sind aus der Scheiz und haben mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Bartholi und Partner gute Erfahrungen gemacht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eine Kostengutsprache gegeben und uns dann an die Kanzlei von Herrn Dr. Bartholl vermittelt. Die Versicherung hat das gesamte Dossier übermittelt und Herr Dr. Bartholl hat sich bei mir persönlich mehrfach gemeldet und mit mir gemeinsam das Vorgehen besprochen. Es war eine sehr angenehme Atmosphäre.

Die Lufthansa hat uns dann knapp 2000 Franken Schadensersatz für die Verspätungen bezahlt. Das war ein besonders gutes Ergebnis, weil wir nur mit ca. 500 Franken gerechnet hatten.

Lufthansa Verspaetung Entschaedigung

Lufthansa Verspaetung Schadensersatz

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