3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+4 Punkte
Ich habe den Ticket nach Ägypten 2 Tage vorm Abflug gekauft. Am Schalter wurden wir aber abgewiesen, da der Pass meines Mannes 4 Monate gültigkeit hatte. Noch vor ein Paar Monaten waren wir in Ägypten und ich weiss, dass der Pass die Gültigkeit von 3 Monaten haben sollte. Der AB der Ägyptischen Botschaft sagt auch 3 Monate.

Es war nicht nur der Flug, sondern auch die ganze gebuchte Reise am Spiel. Wir haben 2 Tage verloren, sehr viel Stress gehabt, mit allen möglichen Botschaften telefoniert. Da mein Mann aus einem anderem EU Land kommt, war das auch nicht möglich einen vorläufigen Pass zu bekommen und er hat keinen Personalausweis.

Am Ende haben wir 2 neue Tickets bei Egypt Air gekauft und ohne Probleme weg geflogen. Dabei etwa 1.000€ Kosten gehabt, 2 Tage Urlaubsverlust und viel Stress. Die Fluggesellschaft reagiert nicht auf meine Briefe (bis jetzt 2)

Kann mir jemand helfen? Wie kann ich zumindest die entstandenen Kosten zurück bekommen?

Vielen Dank für die Ratschläge!

Anna
Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
+4 Punkte

3 Antworten

+1 Punkt

Guten Tag,

 

Sie könnten möglicherweise Ansprüche gegen SunExpress wegen einer ungerechtfertigten Nichtbeförderung haben.

 

Sofern der Flug aus Deutschland (oder einem anderen EU-Land) stattfand, kommt ein solcher Anspruch in Frage. Er entsteht gemäß Art. 4 der EU-Fluggastrechteverordnung dann, wenn Ihr Mann nicht befördert wurde, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund bestand. Sollten der Pass Ihres Mannes tatsächlich seine Gültigkeit verloren haben, ist dies jedoch ein solcher Grund – Sie könnten dann keine Ansprüche geltend machen. Ob dies der Fall ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, davon hängt der ganze Fall allerdings ab.

Zudem hängt die Rechtslage davon ab, ob Sie einen Flugvertrag oder einen Reisevertrag abgeschlossen hatten.

 

Bei einem Flugvertrag:

Wenn der Pass Ihres Mannes Gültigkeit hatte, so wurde er ohne sachlichen Grund nicht befördert. Ihm stehen in einem solchen Fall eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung zu. Bei einem Flug von Deutschland nach Ägypten kommt es darauf an, über welche Distanz der Flug gehen sollte. Betrug die Flugdistanz bis zu 3.500 km, so hat Ihr Mann einen Anspruch auf Zahlung von 400 €, bei einem Flug über mehr als 3.500 km liegt der Anspruch bei 600 €.

Sie können für sich selbst den Anspruch aller Voraussicht nach jedoch nicht geltend machen. Denn Sie hätten den Flug antreten können. Zwar ist es nachvollziehbar, dass Sie nur gemeinsam fliegen wollten, allerdings haben Sie sich selbst dafür entschieden, nicht zu fliegen. Daher kann nur Ihr Mann eine Ausgleichszahlung fordern.

 

Zudem hätte SunExpress Ihrem Mann einen alternativen Flug zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen anbieten müssen. Dies ist nicht geschehen, weswegen Ihr Mann selber einen Flug bezahlen mussten. Diese Flugkosten können Sie zurückverlangen. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für Ihren Mann, Sie selbst haben diese Möglichkeit nicht.

 

Bei einem Reisevertrag:

Sollten Sie insgesamt einen Reisevertrag abgeschlossen haben, so können sich zusätzliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen eines Reisemangels ergeben. Diese müssten Sie jedoch auch gegen den Reiseveranstalter geltend machen und nicht gegen die Airline. Ein Reisemangel bestünde z.B. darin, dass Sie erst zwei Tage später Ihre Reise antreten konnten. Den Reisepreis für diese zwei Tage kann dann zumindest Ihr Mann zurückverlangen. Auch hier gilt: Sie selbst können dies vermutlich nicht, da Sie sich selbst dafür entschieden haben,nicht zu reisen.

 

Fazit:

Bringen Sie in Erfahrung, ob der Pass Ihres Mannes Gültigkeit hatte. Ist dies der Fall, so können zumindest seine Kosten UND eine Ausgleichszahlung von SunExpress gefordert werden.

 

 

Urteile:

BGH, Urteil vom 30.04.2009, Az Xa ZR 78/08

(zu finden mit der Google-Suche unter „Xa ZR 78/08 reise-recht-wiki“)

 

Eine Ausgleichszahlung wegen einer Nichtbeförderung kann immer dann gefordert werden, wenn der Passagier sich mit gültiger Buchung rechtzeitig am Schalter einfindet und dort gegen seinen Willen nicht weiter befördert wird. Dies muss, um eine Zahlung zu erhalten, ohne nachvollziehbaren Grund geschehen.

 

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.1997, Az 16 U 118/97

(zu finden mit der Google-Suche „16 U 118/97 reise-recht-wiki“)

 

Wird eine komplette Reise inklusive Hinflug gebucht, so gilt der abgeschlossene Vertrag als Reisevertrag. Wenn ein verspäteter Flug (oder eine unbegründete Nichtbeförderung) dafür sorgt, dass der Urlaub zum Teil verpasst wird, so kann der Reisepreis entsprechend gemindert werden (abhängig davon, wie viele Urlaubstage verpasst wurden)

 

 

 

 

 

 

Beantwortet von (4,570 Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
+1 Punkt

Hallo Anna,

 

zunächst einmal wäre zu klären, ob der Pass ihres Mannes tatsächlich ungültig war. Bei unzureichenden Reiseunterlagen kann die Ablehnung der Beförderung der Fluggesellschaft nicht angelastet werden. Ist dies allerdings nicht der Fall, könnten Sie gemäß Art.4 der Fluggastrechteverordnung (VO EG 261/2004) gegen SunExpress aufgrund ungerechtfertigter Nichtbeförderung vorgehen, in diesem Fall wegen der Mitnahmeverweigerung ohne einen nachvollziehbaren Grund, da dem Fluggast der Einstieg gegen seinen Willen verweigert wurde. Aufgrund fehlender Angaben im geschilderten Fall möchte Ich darauf verweisen, dass Sie auf diese Rechte nur zurückgreifen können, wenn der Flug aus einem EU-Land abging.

 

Des Weiteren haben Sie verschiedene Ansprüche je nachdem, ob Sie die Flüge einzeln oder eine Pauschalreise gebucht haben.

Wenn die Flüge einzeln gebucht wurden, hat das Luftfahrtunternehmen eine pauschale Entschädigung gemäß Art.7 VO EG 261/2004 zu leisten. Diese richtet sich nach der Distanz der jeweiligen Strecke:

250 € bei einer Strecke unter 1500 km

400€ bei einer Strecke unter 3500 km

600€ bei einer Strecke über 3500 km

Diesem Anspruch kommt im geschilderten Fall allerdings lediglich Ihrem Mann und nicht Ihnen selbst zugute, da Sie unter den Flug trotzdem ungehindert hätten nutzen können. Auch die Kosten für den alternativ gebuchten Flug kann lediglich Ihr Mann zurückverlangen.

 

 

Falls jedoch ein gesamter Pauschalreisevertrag abgeschlossen wurde, hat Ihr Mann auch Ansprüche gegen den Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels, wie im geschilderten Fall wegen vertaner Reisezeit und Reisefreude. Für die verstrichenen Urlaubstage können dementsprechend die Kosten zurückverlangt werden.


 

Insgesamt wird also nur Ihr Mann die meisten Kosten zurück erstattet bekommen, solange der Pass wirklich gültig war. Sie selbst werden kaum Chancen auf Erstattung haben.

 

 

Informieren Sie sich zusätzlich hier:

http://passagierrechte.org/Nichtbef%C3%B6rderung

Beantwortet von (24,540 Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
0 Punkte

SunExpress Entschaedigung Musterbrief

Das schlimme bei uns war, dass die SunExpress einfach nichts gemacht hat. Was soll man da machen? Da steht man völlig hilflos und weiß nicht weiter. Ich hatte den in meiner Verzweiflung einen letzten Brief per Einschreiben geschickt, aber das hat die nicht die Bohne interessiert.

Unsere Freunde (die auf dem Urlaub mit waren) hatten einen guten Tip für eine Anwaltskanzlei. Denen haben wir dann die Sache übergeben. Es klappte alles sehr gut für uns, wobei ich nicht weiß, wie andere Fälle sind und ob wir nur Glück hatten!? Ich habe die Sache erstmal mit dem Rechtsanwalt besprochen, dann haben wir denen alle Unterlagen geschickt. Meine Frau und ich mussten dann noch die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschreiben und dort hinsenden, dann ging es recht schnell. Ich kann mich nicht genau erinnern aber länger als 2 Monate hat das nicht gedauert. 

Ich habe im Fernsehen eine Reportage gesehen, dort haben sie gezeigt, dass die Mitarbeiter bei den FLuggesellschaften darauf geschult werden, auf stur zu stellen und alle Kundenanfragen erstmal falsch oder gar nicht zu beantworten. Die Kunden sollen immer glauben, dass sie keine Rechte hätten. In der Reportage wurde sogar mit verdeckter Kamera gefilmt und ein Vorgesetzter von den Fluggesellschaft-Mitarbeitern sagte denen, sie sollten den Kunden einfach sagen, NEIN, sie haben keine Rechte. Mehr nicht. 

Genauso war es bei uns auch. Ich war total verunsichert dass die SunExpress sich überhaupt nicht gemeldet hatte. Zum Glück haben wir unsere Entschädigung bekommen. Aber ich befürchte dass viele andere ihr Geld nicht sehen. Wofür taugen diese EU-Gesetze eigentlich?

Beantwortet von (2,980 Punkte)
0 Punkte
...