Sehr geehrter Fragensteller,
Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Ihre Fragen sind ob a) die Flugzeiten einer Fluggesellschaft verbindlich sind, und b) ob Ihrer Bitte um eine spätere Flugzeit nachgekommen werden muss.
a) Eine Fluggesellschaft hat die Möglichkeit Abflugzeiten zu verschieben, dabei kann sie sich beispielsweise auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 c) der EU-Fluggastrechteverordnung berufen. Es kann zu Flugannulierungen, wie auch zu Abflugverschiebungen kommen.
b) Sie schildern einen Fall einer Flugzeitenänderung von 1 bis 2 Stunden.
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wurden Ihre Flüge zeitlich nach vorne gezogen, und nicht nach hinten verlegt.
Bei einer solchen Abflugverschiebung können sich Rechte für Sie aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ergeben.
Dazu das folgende Urteil:
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (bei Google einfach suchen mit "AG Hannover AZ: 512 C 15244/10" Reise-Recht-Wiki.de" steht dann sofort als erstes Ergebnis in der Ergebnisliste)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.
Bei Ihnen handelt es sich um eine Verlegung von 1 bis 2 Stunden und reicht somit eher nicht aus, um als Annullierung zu gelten und Ihnen Ansprüche zu gewähren.
Es könnten sich aber aus der Abflugverschiebung von 1 bis 2 Stunden selbst Ansprüche für Sie ergeben. Dazu müsste die Abflugveschiebung erheblich sein.
Eine solche Abflugverschiebung ist dann erheblich, wenn sich der Abflug
a) für einen Flug über eine Entfernung von unter 1.500 km um mindestens zwei Stunden,
b) für einen innergemeinschaftlichen Flug über eine Entfernung von über 1.500km bzw. einen sonstigen Flug von 1.500km bis 3.500 km um drei Stunden oder
c) bei allen weiteren Flügen um mindestens vier Stunden
verzögert oder vorverlegt wird.
Auf Punkt c) nimmt der Hinweis von TUIfly womöglich Bezug.
Danach ist die Abflugverspätung in Ihrem Fall womöglich als nicht erheblich anzusehen, Ihrem Sachverhalt ist die Entfernung leider nicht zu entnehmen, aber Ihrer Bitte auf eine spätere Flugzeit muss wahrscheinlich nicht nachgekommen werden.