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Hallo zusammen,
 
mein Name ist Holger Grä***** und meine Familie und ich waren auch von dem „wilden Streik“ der TUIfly am 7. Oktober 2016 betroffen. Ich habe mich schon ins Thema eingelesen. Ich halte die über die Medien verbreiteten Nachrichten der TUIfly für Nebelkerzen und Abschreckungsmaßnahmen: Betroffene Flugpassagiere sollen doch wohl von den Forderungen auf Entschädigung abgebracht werden, anders lassen sich die Nachrichten doch nicht lesen:
 
Die deutsche Fluggesellschaft des Touristikkonzerns Tui soll gemeinsam mit Air-Berlin-Teilen in eine neue Dachholding für Ferienflieger integriert werden. Die geplante Ferienflugholding von Tuifly mit Teilen der Air Berlin trifft bei der Belegschaft auf Widerstand. Arbeitnehmervertreter fürchten Job-Verluste und schlechtere Tarifbedingungen. Die Reaktion der Mitarbeiter bei TUIfly und Air Berlin: Viele Crewmitglieder meldeten sich massenhaft krank. Flugzeuge konnten nicht starten und über 10.000 Urlauber erreichten in der vergangenen Woche ihre Urlaubsziele nicht oder konnten ihren Rückflug nicht antreten. Ein Streik ohne offiziellen Streikaufruf oder offenkundig massenhafte gezielte Krankmeldungen werden als wilder Streik bezeichnet.
 
„Alle weiteren Flüge ab Deutschland, Österreich und der Schweiz sind aufgrund aktueller Crewengpässe für den 7. Oktober 2016 gestrichen“, schreibt Tuifly. „Wir versuchen alles, um die Auswirkungen auf die Gäste so gering wie möglich zu halten“, sagte Tuifly-Aufsichtsratschef Henrik Homann der Bild-Zeitung. „Wir wissen, dass das leider momentan nicht bei allen Kunden gelingt.“
 
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einer inakzeptablen Situation. „Die Airlines müssen ihrer Verantwortung gegenüber den Fluggästen nachkommen“, sagte er. „Interne Konflikte müssen am Verhandlungstisch ausgetragen werden und nicht auf den Rücken der Passagiere.“
 
Eine Sprecherin von TUIfly hatte angekündigt, die Fluggesellschaft wolle die Gäste nicht entschädigen: „Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen sind ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt.“
 
 
Ich lasse mich so leicht nicht einschüchtern. Ich möchte mich aber am besten mit anderen Betroffenen zusammentun. Lasst uns doch eine Sammelklage gegen TUIfly starten. Ich habe schon unter #Sammelklage_TUIfly und #Sammelklage#TUIfly Informationen ins Netz gestellt, aber es haben sich nur wenige bei mir gemeldet. Wer Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen hat und auch Betroffener des TUIfly Streiks im Oktober 2016 war, sollte sich bitte bei mir melden:
h.grae*****@***.de
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Hallo,

du hast vor gegen die Fluggesellschaft TuiFly eine Sammelklage in Erwägung zu ziehen.

Zuvor möchte ich dich jedoch über einiges aufklären.

 

Sammelklage nach deutschem Recht – Die Sammelklage ist eine Klageform des Zivilrechts.

Sie soll als „gemeinsame Klage“ nicht nur einem Kläger Ansprüche sichern, sondern Vorteile für alle Personen bieten, die von einem bestimmten Sachverhalt betroffen sind.

Sammelklage Deutschland

In Deutschland gibt es Sammelklagen nicht.

Nach dem deutschen Recht, welchem eine Betroffenheit von Gruppen fremd ist, hat jeder Kläger seine eigene Betroffenheit vor Gericht darzulegen und einen Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden nachzuweisen.

Streitgenossenschaft

Eine gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in einer Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind.

Bei der Streitgenossenschaft können auf der Seite des Klägers und auf der Seite des Beklagten mehrere Personen stehen.

Diese Personen bilden eine Streitgenossenschaft und werden Streitgenossen genannt. Unterschieden wird zwischen einer aktiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Klägern vorliegt und einer passiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Beklagten vorliegt.

Eine weitere Unterscheidung wird zwischen der sogenannten einfachen Streitgenossenschaft und der notwendigen Streitgenossenschaft vorgenommen.

Bei der sog. Prozessverbindung hat der Richter die Möglichkeit mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden.

Dies ist dann denkbar, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Deshalb solltest du eine sog. Streitgenossenschaft bzgl deines Vorgehens gegen die TuiFly in Erwägung ziehen.

Ich hoffe ich konnte dir hiermit etwas weiterhelfen und wünsche dir schonmal ein schönes Wochenende :)

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