3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

wir sind mit der Fluggesellschaft NIKI von Ponta Delgada (Azoren) nach Düsseldorf geflogen. Zumindest war es so geplant. Der Flieger hatte allerdings eine so große Verspätung, dass wir nicht nach Düsseldorf fliegen konnten (Nachtflugverbot) sondern nach Köln umgeleitet wurden. Dies stand bereits bei Abflug fest. Die Verspätung in Düsseldorf belief sich nach dem Bustransfer von Köln auf etwas über 4 Stunden.

Die Verspätung war bereits (zumindest) einen Tag vorher bekannt und im Internet nachzulesen.

Der Flieger hat Düsseldorf bereits mit einer Verspätung von 2 /1/2 Stunden verlassen und konnte diese Zeit auch nicht wieder aufholen. Grund für diese Verspätung war nach Angabe eines Besatzungsmitgliedes eine Personalversammlung am Morgen.

Ich gehe davon aus, dass diese in Voraus geplante Veranstaltung keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt und  uns eine Entschädigung von 400 € pro Nase zusteht.

NIKI wurde von mir mit Friststellung zur Erstattung des Betrages aufgefordert.  Eine Reaktion ist nicht erfolgt; Zahlung natürlich auch nicht.

Nach meiner Information kann ich die Fluggesellschaft an ihrem Sitz (Wien) oder an Endflughafen (Düsseldorf) verklagen. Wien dürfte nicht in Frage kommen. Ich würde gerne einen Mahnbescheid erwirken. Nach meiner Information ist für die Bearbeitung von Mahnbescheiden für meinen Heimatort (Mönchengladbach) das Mahngericht in Hagen zuständig. Also weder Wien noch Düsseldorf.

Kann ich daher überhaupt einen Mahnbescheid beantragen?

Vielen Dank für Hinweise/Rückmeldungen
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo,

sie haben bei NIKI einen Flug von Ponta Delgada nach Düsseldorf gebucht. Dieser Flug konnte jedoch nicht ausgeführt werden. Zudem hatte der Flug eine so große Verspätung, dass sie anstatt in Düsseldorf in Köln landen mussten. 

Sie erreichten Köln mit einer Verspätung von 4 Stunden. 

Das ist dann der Fall, wenn eine Annullierung oder große Verspätung vorliegt. In einem solchen Fall können ergeben sich dann Ansprüche gemäß Artikel 5 EU-VO

Eine Annullierung liegt in Ihrem Fall nicht vor, da der Flug ja lediglich verspätet war. Es könnte aber eine große Verspätung vorliegen. Maßgeblich ist dafür nicht wann der Flug losgeflogen ist, sondern wann er angekommen ist: 

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: „Az.: C-452/13 8 reise-recht-wiki“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

Entscheidend ist also nicht der um 5 Stunden verspätete Start, sondern die Verspätung mit der Sie angekommen sind. Sie sind nach eigenen Angaben mit einer Verspätung von knapp 4 Stunden an Ihrem Zielflughafen angekommen. Fraglich ist, ob das bereits eine große Verspätung begründet. Dazu folgendes Urteil: 

LG Frankfurt, Urt. v. 26.07.2013, Az: 2-24 S 47/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2-24 S 47/12 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen. 

Sie haben also grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus Art. 7 VO Nr. 261/2004.

Wie sie bereits richtig herausgearbeitet haben, ist das Amtsgericht Hagen für die Mahnbescheide in ihrem Bereich zuständig. Soweit ich informiert bin, ist jedoch ein Unterschied zwischen dem bloßen Mahnbescheid und der Erhebung der Klage. Von daher können sie den Mahnbescheid einreichen, und später in Düsseldorf Klage erheben. 

Schauen sie wenn sie wollen auch noch einmal in diesen Beitrag.

Ganz sicher bin ich mir dabei aber nicht, sodass es für sie durchaus ratsam ist, wenn sie sich mit diesem begehren an einen Fachanwalt für Reiserecht wenden. Dieser kann ihnen sicherlich weiterhelfen. 

Beantwortet von (2,530 Punkte)
0 Punkte
...