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Tach allerseits :)
ich hoffe, dass ich hier mit meiner Frage nicht ganz so verkehrt bin.
Ich habe in der "lto" folgenden Artikel gelesen (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-224o37-17-kuwait-airline-passagier-israel-flug-verweigert/) und dabei sind mir ein paar Fragen durch den Kopf geschossen, die ich gerne beantwortet haben möchte (natürlich nur falls auch möglich :) ).

Es geht um einen israelischstämmigen Fluggast.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er online über ein Reiseportal seinen Urlaub gebucht. Nachd er Buchung wurde ihm vom Reiseportal eine Buchungsbestätigung inkl. Buchungsnummer übersandt.
Da ja heut zu Tage gefühlt nichts mehr ohne Apps funktioniert, hat er anscheinend auch für die Buchung eine App benutzt. Jedenfalls ist ihm beim Benutzen dieser App aufgefallen, dass unter dem Punkt "Staatsangehörigkeit" nur bestimmte Länder zur Verfügung standen, Israel war jedoch nicht dabei.
Deswegen kontaktierte er per e-Mail Kuwait Airways und bat diese unter anderem darum, seine Staatsangehörigkeit zu vermerken.
Anscheinend war das wohl ein Fehler. Denn kurz darauf wurde ihm die gesamte Flugreise von Kuwait Airways storniert.
Er reagierte mit einem Schreiben von seinem Anwalt auf diese Stornierungs-eMail und verlangte von Kuwait Airways, diese zurück zu nehmen und ihn sehr wohl mitfliegen zu lassen und die Flugdurchführung zu bestätigen.
Half alles nichts!
So zog er also vors Gericht. Er verlangte Erlass einer einstweiligen Verfügung. Brachte allerdings keinen Erfolg.
Weiterhin verlangte er eine Beförderung durch Kuwait Airways von Frankfurt am Main nach Bangkok und zurück, jeweils mit Transitaufenthalt in Kuwait City (Hilfsweise begehrte er eine Geldentschädigung).
Alles erfolglos.
Grund für die Beförderungsverweigerung sei anscheinend ein kuwaitisches Gesetz welches es verbietet, "Vereinbarungen mit Personen zu schließen, die die israelische Staatsangehörogkeit besitzen." Verstößt man gegen dieses Gesetz, so hätte dies schwerwiegende Konsequenzen mit sich!
Außerdem sei es generell Personen mit israelischer Staatsangehörigkeit nicht erlaubt, Kuwait zu betreten.

Dem Flugpassagier wurde ein Flug mit einer anderen Fluggesellschaft von Frankfurt am Main nach Bangkok und zurück angeboten,jedoch ohne einen Aufenthalt in Kuwait.

Ich frage mich nun, ob so eine Beförderungsverweigerung tatsächlich rechtens ist? Verstößt das nicht gegen das Grundgesetz, hier liegt doch eindeutig eine Benachteiligung vor?!
Ich meine, der Mann möchte dort nicht für immer bleiben sondern lediglich Urlaub machen!!!
Kann sich eigntl. überhaupt Deutschland in dieser Sache "einmischen" -weil er schließlich kein deutscher Staatsbürger ist?
Wie kann hier das Auswärtige Amt tätig werden bzw. helfen?
Gibt es noch andere Länder wo so ein Einreiseverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit untersagt ist?

(hier noch ein paar online-Berichte zu diesem Thema:
https://www.zeit.de/2017/48/kuwait-airways-deutsches-recht-justiz-flugverbot-israeli
https://www.welt.de/politik/ausland/article170698379/Das-erinnert-an-Nuernberg-1935.html)

Falls ihr noch mehr Berichte haben solltet über ähnliche Themen, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr diese hier posten könntet. Dieses Thema interessiert mich wirklich sehr, und ich versuche, es etwas zu verstehen. Danke!

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Hallo,

dieses Thema wurde hier schon in dem Forum besprochen:

http://flugrechte.eu/11428/passagier-bef%C3%B6rderung-ausschlie%C3%9Fen-israelischer-staatsb%C3%BCrger?show=11428#q11428

Dazu muss man sagen, dass es ein sehr sehr sensibles und hochpolitisches Thema ist, über das es sehr schwer fällt, neutral zu diskutieren.

Auf den konkreten Fall hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass es rechtens ist, den Passagier nicht zu befördern. LG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2017, Az. 2-24 O 37/17 (bei Google einfach zu finden unter: "2-24 O 37/17 reise-recht-wiki.de").

Dazu muss ich anmerken, dass dieses Urteil sehr umstritten ist. 

Allerdings möchte ich noch hinzufügen, das dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt stark umstritten ist, da im Grundgesetz verankert ist, dass Diskriminierung jeglicher Art verboten ist und dieses Urteil dazu neigt das Grundgesetz zu vergessen, wie es hier beschrieben ist. Aufgrund dieser starken Kritik an dem Urteil, denke ich, dass es möglich wäre, dass es ein Gegenurteil geben wird, wonach das Urteil des Landgerichts Frankfurt gekippt würde.

Gegen die Praxis von Kuwait Airways, mit Hinweis auf die Gesetze des arabischen Landes keine israelischen Passagiere zu transportieren, gibt es derzeit in vielen Ländern juristische Anstrengungen. In der Politik gab es auch Kritik an diesem Vorgehen der Airline:

»Wir müssen die Rechtslücke schließen«, forderte die Vizechefin der CDU/CSU‐Bundestagsfraktion Gitta Connemann. »Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss unsere Regeln beachten, und wer das nicht will, darf hier nicht landen oder starten. Dieses Israel‐Boykottgesetz ist Antizionismus und Antisemitismus pur – es hat in Deutschland nichts zu suchen.« nachzulesen hier.

Die Frankfurter Richter entschieden zudem, eine Diskriminierung liege nicht vor, weil der betroffene Fluggast nicht als Jude, sondern als israelischer Staatsangehöriger vom Flug ausgeschlossen worden sei. Eine Diskriminierung wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit sei im Antidiskriminierungsgesetz aber nicht erfasst. 

Lies doch auch noch einmal gerne hier nach: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-16u209-17-airline-israeli-kuwait-befoerderung-verweigert/

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um meine persönliche Rechtsmeinung handelt. 

Bei derartigen schwierigen Sachverhalten wäre es daher wahrscheinlich von Vorteil zusätzlich Rat bei einem Experteneinzuholen.

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