3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+16 Punkte
Hallo

ich habe eine kurze frage: Wir sind mit der Fußballmannschaft mit Ryanair nach Spanien geflogen. Am Flughafen mussten wir dann 6 Stunden bis zum Abflug warten. Wir sind in Spanien mit über 7 Stunden Flugverspätung angekommen. Im Flugzeug sagte jemand, dass man eine Entschädigung pro Person verlangen kann.

Wir sind uns jetzt nicht sicher. Wir sind insgesamt 17 Leute und haben pro Person höchsten 110 eur für das Flugticket bezahlt. Können wir dann trotzdem eine Entschädigung von 400 eur (pro Person??) verlangen? Also insgesamt 6800 eur? Oder ist das auf die Ticketkosten begrenzt? Ryanair hat uns sofort einen link geschickt, dass wir ein bisschen von den Flugtickets zurückbekommen.

Wenn wir aber 6800 eur bekommen könnten, nehmen wir natürlich lieber die Entschädigung.

Danke für eure hilfe
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
Bearbeitet von
+16 Punkte

15 Antworten

+3 Punkte
Hallo,

die Höhe der Entschädigung richtet sich allein nach der Entfernung zwischen dem Start- und dem Zielflughafen. Der tatsächlich gezahlte Flugpreis spielt keine Rolle.

Für die Geltendmachung der Ansprüche gegen die Fluggesellschaft solltet Ihr einen Anwalt kontaktieren.

Viel Erfolg!
Beantwortet von (440 Punkte)
+3 Punkte
+2 Punkte

Ja wer kennt sich schon in den Einzelheiten der Gesetze aus!? Dafür gibt es ja Rechtsanwälte. Und die Fluggesellschaften versuchen natürlich immer, es so kompliziert wie möglich zu gestalten, dann blickt niemand mehr durch. 

Einziges Ziel der Fluggesellschaft: Flugpassagiere sollen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen!

Dabei kann man es auch klar und deutlich sagen:

1. Es gibt Gesetze. In denen steht klar drin, dass Fluggesellschaften ihren Flugpassagieren 250, 400 bzw. 600 € pro Person zahlen müssen, wenn sie eine Flugverspätung von 3 Stunden haben.

2. Wenn sich die Fluggesellschaft weigert, muss eben ein Gericht entscheiden. Dass ist völlig normal in einer Demokratie. Und das Schöne: Wenn die Fluggesellschaft den Gerichtsprozess verliert, muss sie auch noch alle Kosten übernehmen.

Das hat z.B. das AG Köln gegen Lufthansa in einem von tausend Urteilen entschieden.

3. OK, die Fluggesellschaften wollen nicht zahlen, müssen nach Gesetz aber zahlen. Also versuchen die Fluggesellschaften, ihre Kunden ein bisschen einzuschüchtern und hinters Licht zu führen. Daher kann man echt allen Flugpassagieren nur raten: Lasst euch nicht irritieren. Lest euch die Berichte anderer durch, die erfolgreich gegen die Fluggesellschaften vorgegangen sind.

4. Irgendwann werden die Fluggesellschaften schon lernen, dass man sich nicht einfach über bestehende Gesetze hinwegsetzen darf und Fluggastrechte einfach ignoriert.

 
Beantwortet von (5,420 Punkte)
+2 Punkte
+2 Punkte

@BanksyDANKE für deinen tip. habe vor 6 wochen bei der kanzlei angerufen und die sache mit rechtsanwalt Bartholl persönlich besprochen. Herr Bartholl war wirklich sehr nett und man merkte sofort, dass der sich richtig auskennt. Der kannte sogar die Namen der Mitarbeiter bei der Fluggesellschaft ohne dass ich was gesagt hätte. Ein Unterschied wie tag und nacht zu meinem vorigen anwalt.

unser fall ist ja wegen der vielen leute und der Umbuchung am Zwischenstop nicht ganz einfach. daher hätten wir am besten sofort zu einer Fachkanzlei gehen sollen. Aber wie es so ist: man guckt erstmal, wer am einfachsten und billigsten einem helfen kann. GROSSER FEHLER. Weiß ich jetzt auch. Nächstes Mal gehe ich sofort zu einem Fachanwalt. 

UPDATE: Jetzt haben wir unsere Entschädigung bekommen. Banksy, du müsstest eigentlich eine Provision für die vermittlung der kanzlei erhalten. TOP!

Ich kann für alle Teilnehmer der Reisegruppe sprechen: Wir empfehlen die Fachkanzlei Bartholl BLS aus Berlin (etwas schwer zu finden, am besten nach rechtsanwalt jan bartholl suchen). In unserem Fall hat alles reibungslos geklappt und wir sind glücklich über unsere 6800 euronen cheeky

 

Beantwortet von (9,170 Punkte)
+2 Punkte
wie sah es mir Anwaltskosten aus?
+2 Punkte

Ob der Ticketpreis sich auf die Ausgleichszahlungen auswirkt ist zunächst abhängig vom Sinn und Zweck der VO (EG) Nr. 261/2004, welche eben die Fluggastrechte und die Ausgleichsansprüche regelt.

 

Sinn und Zweck der Ausgleichszahlungen

Die Ausgleichsanspruchsregelung der VO (EG) Nr. 261/2004 dient in erster Linie der Abschreckung der Fluggesellschaft und der Genugtuung des betroffenen Fluggastes. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Ärger des Fluggastes prinzipiell nicht vom Ticketpreis abhängig ist, sondern von dem Beförderungsmangel an sich. Gleichzeitig ist die Abschreckungswirkung umso größer, wenn der ausgleichsberechtigte Passagier ein „Billigticket“ gebucht hatte.

Eine Begrenzung der Ausgleichsansprüche durch den Flugpreis, wie sie in der Vorgängerverordnung VO (EWG) Nr. 295/9 noch festgelegt war, besteht daher für die rechte aus der VO (EG) Nr. 261/2004 nicht mehr. Der Ticketpreis wirkt sich nicht auf die Forderungshöhe aus.

Im nächsten Schritt ist zu überprüfen, welche Ansprüche überhaupt durch eine Flugverspätung oder eine Flugannullierung begründet werden.

 

Berechnung der Ausgleichszahlung

Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne von Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 besteht infolge einer Nichtbeförderung, oder einer Flugannullierung. Gleichzeitig können auch bei einer erheblichen Verspätung (ab 3 Stunden – wie es das AG Nürtingen, Urteil vom 25.01.2013, Az. 46 C 1399/12 [mittels google zu finden unter „AG Nürtingen 46 C 1399/12 Reise-Recht-Wiki.de“ als erstes Ergebnis in der Liste] in Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH entschied) Ausgleichszahlungen verlangt werden.

Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach der Flugentfernung:

  • 250 EUR bei allen Flügen bis zu eine Entfernung von 1 500 km
  • 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
  • 600 EUR bei allen anderen Flügen

 

Wirken sich viele Mitreisende auf die Ansprüche aus?

Dass eine ganze Personengruppe zusammen den Flug antritt wirkt sich nicht auf die Ausgleichszahlungen aus – die Ansprüche gelten je Reisende bzw. je Vertragspartner. Wenn jeder Reisende ein Ticket besitzt, kann auch jeder Reisende der betroffen ist sich auf die Rechte aus der Verordnung berufen. Blinde Passagiere können übrigens keine Ansprüche geltend machen...

 

Gründe für Ausschluss oder Kürzung

Der Ausgleichsanspruch ist etwa dann ausgeschlossen, wenn nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 die Flugannullierung oder die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Außerdem kann der Ausgleich um 50 % gemindert werden, wenn nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 die Fluggesellschaft einen Alternativflug anbieten kann, der das Endziel innerhalb der Toleranzzeit (zwischen 2 Stunden und 4 Stunden, abhängig von der Flugentfernung) erreicht.

 

Beantwortet von (1,180 Punkte)
+2 Punkte
+1 Punkt

Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Hallo!

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich allein nach der Flugstrecke vom Ausgangsflughafen bis zum Zielflughafen. Auch evtl. Zwischenstops werden nicht in der Berechnung berücksichtigt.

Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung ergibt sich folgende Staffelung der Ansprüche:
Bis zu einer Entfernung von 1500 km erhält der Passagier eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€. Bei Flügen zwischen 1500 km und 3500 km beträgt die Zahlung 400€, ebenso bei innereuropäischen Flügen von mehr als 1500 km. Ab einer Strecke von mehr als 3500 km wird eine Summe von 600€ ausgezahlt. Es muss jeweils eine Verspätung von mindestens drei Stunden vorliegen.

Die Gesetzgeber verfolgen mit der Verordnung das Ziel, die Fluggäste besser vor Verspätungen, Nichtbeförderungen und Annulierungen zu schützen. Sie sollen den Airlines nicht schutzlos ausgeliefert sein. Gleichzeitig sollen die Luftfahrtgesellschaften gehalten werden, sich besser an ihre Flugpläne zu halten und nicht die Unstimmigkeiten auf dem Rücken der Passagiere auszutragen. Es kommt daher nicht auf den Ticketpreis an, den der Fluggast für sein Ticket bezahlt hat. Der entstandene Ärger hängt nicht von dem Preis für den Flug ab, sondern von der Dauer der Verspätung und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten.

 

 

Beantwortet von (2,580 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

Beantwortet von (7,010 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

@ RollingX:

@ Silbermann2:

DANKE! DANKE! DANKE!

Ich bin euch echt zu Tausend Dank verpflichtet. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der in Foren postet oder sowas groß durchliest. ich war aber dermaßen verärgert über die Fluggesellschaft und deren Verhalten, dass ich mir geschworen hatte, die so nicht davonkommen zu lassen. Man ist ja als einsamer Flugpassagier völlig alleine gegen die großen Fluggesellschaften. Dann bin ich auf eure posts gestoßen und bin eurem tipp gefolgt, die Sache sofort einem Spezial-Anwalt zu übergeben.

Ich kann es echt kaum glauben, aber die Kanzlei hat meinen Fall angenommen und mir gestern nachmittag mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft jetzt die Entschädigung von 2400 euro zahlt!!! Das ist einfach super. Ohne euch hätte ich das Geld nicht erhalten. DANKE für eure Tipps. das ist echt ein klasse forum.

ich werde vrrsuchen, meinen fall hier in den nächsten Tagen auch einzustellen. Ich muss aber die ganzen Unterlagen vorher scannen.

ALSO an ALLE nochmal BESTEN DANK und KOPF HOCH, ihr erhaltet euer Geld, wenn ihr es geschickt genug angeht und einen guten Anwalt zur seite habt.

Beantwortet von (8,200 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Guten Tag,

 

sie schildern einen Fall einer ungewöhnlich langen Flugverspätung. Diese kann unter Umständen tatsächlich eine Ausgleichszahlung nach sich ziehen.

 

Vorab: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Fluggesellschaften „aus Kulanz“ anbieten, beispielsweise einen Teil des Preises zu erstatten. Dies wirkt zwar auf den ersten Blick sehr kundenfreundlich, ist aber meistens nur ein Weg, um als Airline weniger zahlen zu müssen. Denn die Ansprüche der Passagiere liegen häufig deutlich über dem, was die Airlines anbieten.

 

Die Ansprüche von Passagieren auf Ausgleichszahlungen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowie durch ein Urteil des EuGH geregelt. Hiernach können Fluggäste einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankommt. In Ihrem Fall lagen sogar sieben Stunden Verspätung vor, weswegen eine Zahlung also möglich ist.

 

Weiterhin muss geklärt werden, wie hoch diese sein kann. Dies hängt – auch wenn gegenteilige Informationen kursieren mögen – nicht von der Höhe des ursprünglichen Ticketpreises ab. Entscheidend bei einem Flug ist, welche Distanz dieser zurückgelegt hat. Bei innereuropäischen Flügen über eine Strecke von weniger als 1500 km liegt der Anspruch bei 250€, bei innereuropäischen Flügen über mehr als 1500 km liegt er bei 400€. Die Flugdistanz wird hierbei nach der Großkreisentfernung ermittelt. Sie haben also – je nach Distanz – einen Anspruch über 250€ oder 400€ pro Person.

Es ist übrigens unerheblich, dass Sie mit einer relativ großen Gruppe geflogen sind. Zwar sieht ein Ausgleichsanspruch über bis zu 6800€ erst einmal unglaubwürdig groß aus, Sie müssen jedoch auch berücksichtigen, dass jeder dieser Personen sich auch vorher ein Ticket gekauft hat. Alle Ticketpreise addiert ergeben ebenfalls eine recht große Summe. 6800€ sind also keinesfalls zu viel.

 

Der Anspruch ist jedoch nicht garantiert. Denn es gibt „außergewöhnliche Umstände“, bei denen die Airline nicht zahlen muss. Diese sind dann gegeben, wenn der Grund der Verspätung von der Airline nicht zu beeinflussen war und es auch keine Möglichkeit gab, die Verspätung zu verhindern. Was alles unter „außergewöhnliche Umstände“ fällt, ist zum Teil durch die Verordnung, zum Teil durch Gerichte geklärt. So können etwa Streiks am Flughafen oder extreme Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand sein. In den meisten Fällen ist hingegen eine erkrankte Besatzung oder ein technischer Defekt kein außergewöhnlicher Umstand, weswegen Ryanair dann zahlen muss.

 

Über den Grund der Verspätung haben Sie hier keine Angaben gemacht. Versucht man, seine Ausgleichszahlung bei der Airline einzufordern, wird diese sich häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Die bloße Behauptung, ein solcher Umstand habe vorgelegen, reicht jedoch nicht aus. Die Airline muss im konkreten Fall auch belegen können, dass sie nicht dazu in der Lage war, den Flug wie zugesichert durchführen zu können.

 

Wenn es also keinerlei Angaben zum Grund der Verspätung gibt, ist es immer ratsam, seinen Ausgleichsanspruch einzufordern. Gerade in solchen Fällen sollte auch ein Anwalt hinzugezogen werden, wenn die Airline auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes besteht.

 

Urteile:

EuGH Luxemburg, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-432/07

(zu finden mit der Google-Suche unter „C-432/07 reise-recht-wiki“)

 

Eine Flugverspätung ab drei Stunden ist zwar keine Annullierung, Fluggäste haben jedoch auch in diesem Fall Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Denn sie sind bei einer so großen Verspätung häufig ähnlich betroffen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde.

 

AG Bremen, Urteil vom 25.05.2012, Az. 2 C 0019/12

(zu finden mit der Google-Suche unter „2 C 0019/12 reise-recht-wiki“)

 

Eine Verspätung von mindestens drei Stunden verpflichtet ein Flugunternehmen dazu, Ausgleichszahlungen zu leisten, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Dichter Nebel im Spätherbst gehört nicht dazu, da damit gerechnet werden muss.

 

LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, Az. 7 S 200/08

(zu finden mit der Google-Suche unter „7 S 200/08 reise-recht-wiki“)

 

Ein außergewöhnlicher Umstand berechtigt eine Fluggesellschaft dazu, keine Ausgleichszahlung bei einer Verspätung leisten zu müssen. Ein technischer Defekt ist jedoch regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand, unabhängig davon, wie selten er auftritt.

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2009, Az. 22 S 215/08

(zu finden mit der Google-Suche unter „22 S 215/08 reise-recht-wiki“)

 

Die Frage, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann bejaht werden, wenn das entsprechende Ereignis im Herrschaftsbereich der Airline zu verorten ist. Hierzu gehören generell technische Defekte am Flugzeug.

Beantwortet von (4,570 Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
+1 Punkt

Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
+1 Punkt
...