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Salmonellen auf der AIDA?

Mein Mann und ich hatten eine Kreuzfahrt auf der AIDA über 17 Tage gebucht. Es sollte von Kiel aus über Island nach Spitzbergen und Norwegen gehen. Unsere Kreuzfahrt hatte den wunderbaren Titel „Highlights am Polarkreis“. Dass sich dies wörtlich für mich erfüllen würde, ahnte zu diesem Zeitpunkt keiner von uns. Für mich ist es immer sehr schwierig irgendwo zu essen, da ich unter einigen Allergien leide. So war ich froh, als ich sofort nach unserer Ankunft an Bord meine Sorge über das Essen mit dem Koch bereden konnte. Dieser zeigte sich sehr kooperativ und bot sich an, hinter jedem Gericht, das für mich in Frage kam, ein kleines Kreuz zu setzen. Ich war über dieses Angebot sehr froh und teilte meinem Mann mit, dass ich ausschließlich Gerichte an Bord zu mir nehmen würde. Wir hatten eine wunderbare Reise auf ruhiger See mit ausschließlich schönem sonnigen Wetter. Die Ausflüge waren sehenswert und ich genoss die vom Schiffskoch empfohlenen Speisen. Sie waren absolut göttlich und so vermisste ich nichts.

Aber 2 Tage vor Ende der Kreuzfahrt erlebten wir einen Ausflug nach Bergen. Dieser Ausflug war, wie auch nicht anders zu erwarten, wunderschön. Mein Mann und unsere Bekannten aßen einen toll aussehenden Lachs in einer kleinen urigen Gaststätte. Ich saß mit meiner Tasse Kaffee daneben und schaute zu. Zu essen traute ich mich nichts. Aber später sollte es auch auf dem Schiff etwas sehr Leckeres geben. Am Abend, nachdem wir wieder zurück auf dem Schiff waren, bekam ich 2-3 Stunden nach dem Essen heftige Bauchschmerzen. In Kiel, am Ende unserer Reise, wurde ich mit einem Befund auf Salmonellen ins Krankenhaus eingewiesen. Dort lag ich 2 Tage auf der Intensivstation und anschließend 5 Tage auf der normalen Station. Nach meinem Krankenhausaufenthalt wurde ich noch weitere 14 Tage krankgeschrieben.

Ich konnte es nicht glauben, das Essen auf dem Schiff muss verdorben gewesen sein, denn ich hatte jede Nahrung ausschließlich an Bord zu mir genommen. Daraufhin forderte mein Mann AIDA auf den Reisepreis zu erstatten, Schmerzensgeld zu bezahlen und auch für meinen Verdienstausfall aufzukommen. AIDA lehnte jedoch ab, mit der Begründung, dass die Einweisung aufgrund meiner Vorerkrankung (Polyallergien) erfolgt habe. Außerdem sei das Essen an Bord nicht schuld gewesen, da es strenge Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Salmonellen gäbe. Weiter hieß es, dass eine Infizierung ebenfalls über Körperkontakt erfolgen könne. In meinem Fall also durch Passagiere, die in Bergen gegessen hatten. Ehrlich gesagt kann ich das nicht so ganz glauben.

Habe ich Anspruch auf Reisepreiserstattung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfall?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Hallo, 

 

leider kam es auf bzw. nach ihrer Reise zu einem unschönem Zwischenfall, da Sie wahrscheinlich durch das Essen on Board des Kreuzfahrtschiffs an Salmonellen erkrankt sind, was leider auch einen Krankenhausaufenthalt nach sich gezogen hat.

Nun würden Sie gerne eine Reisepreiserstattung bzw. Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld verlangen. 

 

Möglicherweise kommen Ansprüche aus dem deutschen Pauschalreiserecht in Frage. Geregelt sind diese in §651 i III BGB, welcher auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten verweist. Für Sie von Interesse könnte der Anspruch auf eine Reisepreisminderung gem. §651 m BGB sein oder Schadensersatz i.S.v. §651 n BGB.

Voraussetzung ist, dass die Erkrankung allerdings einen Reisemangel darstellt.

 

Hinsichtlich ihrer Frage habe ich ein sehr interessantes Urteil gefunden, welches einen ähnlichen Sachverhalt aufweist: 


AG Rostock, Urt. v. 12.07.2013, Az.: 47 C 402/12 (einfach suchen bei: „reise-recht-wiki 47 C 401/12“)

In diesem Fall hat eine Klägerin ebenfalls eine Kreuzfahrt gebucht. Im Laufe der Kreuzfahrt litt die Klägerin, nach dem Verzehr von Fleisch, an Fieber, Bauchschmerzen und Übelkeit. Der Arzt an Bord des Schiffes diagnostizierte fehlerhaft, statt einer Salmonellenerkrankung, eine fieberhafte Infektion. Die Klägerin forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld, wegen der Urlaubszeit, die sie krank in ihrer Kabine verbringen musste.

Das Amtsgericht wies die Klage zwar als zulässig, aber als unbegründet ab. 

Die Begründung des Gerichts war, dass ein Schadensersatzanspruch (in der alten Fassung nach §651 f) I BGB) nur dann in Betracht kommen kann, wenn auch festgestellt werden kann, dass sich die Klägerin tatsächlich an Board angesteckt hat. Insgesamt bedeutet das also, dass wenn ein Reisender eine Salmonellenerkrankung während einer Kreuzfahrt erleidet, so muss er beweisen, ob er sich an Bord oder während eines Landgangs angesteckt hat.

Da eine Erkrankung ans Salmonellen allerdings auch als Kreuzkontamination erfolgen kann, konnte in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden, dass die Erkrankung nicht auch über die Berührung infizierter Menschen zu Stande gekommen ist. Deshalb könne die Verschuldensvermutung zu Lasten des Reiseveranstalters nicht greifen. 

 

Wie Sie sehen sagt der Fall aus, dass dieser Fall sehr strittig ist. Wie es in genau Ihrem Fall liegt, ist allerdings schwer zu beurteilen, da es immer auf den Einzelfall drauf ankommt. Trotzdem lässt das Urteil eine Tendenz erkennen. Allerdings wurde erst in diesem Monat das deutsche Pauschalreiserecht revolutioniert, weshalb nun auch eine andere rechtliche Bewertung möglich erscheint. Dies zu beurteilen obliegt meiner Meinung allerdings nur ein Fachanwalt und ein Gericht. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Auf Ihrer Kreuzfahrt erlitt Ihre Frau eine Salmonellenvergiftung und musste ins Krankenhaus. Sie fragen sich nun, ob Sie einen Anspruch auf eine Reisepreiserstattung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfall haben.

Das ist meines Erachtens immer dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter für die Erkrankung verantwortlich ist. Unzweifelhaft muss sich der Veranstalter zur Verantwortung ziehen, wenn die Salmonellen durch das Essen auf der Kreuzfahrt verursacht wurde. Jedoch stellt sich hinsichtlich einer Erkrankung an Salmonellen immer das Problem der Beweislast. Also ob der Reisende beweisen muss, dass die Salmonellen durch Essen des Reiseveranstalters ausgelöst wurde, oder ob den Reiseveranstalter die Beweislast trifft.

Dazu habe ich verschiedene Urteile gefunden: 

LG Darmstadt, Urt. v. 13.01.1995, Az: 3 O 442/92 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 3 O 442/92 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Bei einer Salmonelloseerkrankung mindert sich der Reisepreis für die betroffene Zeit um 100 %.

Hat der Reiseveranstalter die Erkrankung zu verschulden, dann besteht für den Reisenden ein Schadensersatzanspruch gegen ihn.

Im Hinblick auf § 651 BGB kehrt sich die Beweislast bzgl. des Verschuldens um, allerdings kann sich der Reiseveranstalter damit entlasten, dass er zur Genüge darlegen kann, dass er Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung einer Salmonelloseerkrankung der Reisenden getroffen hatte.

AG Rostock, Urt. v. 12.07.2013, Az: 47 C 402/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 47 C 402/12 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Erleidet ein Reisender eine Salmonellenerkrankung während einer Kreuzfahrt, so muss er beweisen, ob er sich an Bord oder während eines Landgangs angesteckt hat.

AG Bad Homburg, Urt. v. 25.01.2005, Az: 2 C 2400/04 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 2 C 2400/04 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Erleiden Reisende eine Salmonellenvergiftung während einer Reise, müssen diese genau begründen und darstellen, dass sie sich durch das Hotelessen angesteckt haben.

Eine bloße Behauptung, dass die Salmonellenvergiftung durch das Hotelessen entstanden ist, genügt nicht.

LG Leipzig, Urt. v. 29.10.2010, Az: 5 O 1659/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 5 O 1659/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Der Ursprung einer Salmonellenerkrankung aus einem Hotel kann nur belegt werden, wenn mindestens 10% der Hotelgäste ebenfalls an Salmonellen erkrankt sind.

Demnach tragen Sie als Reisender wahrscheinlich die Beweislast. Allerdings kann in Ihrem Fall von anderen Menschen bezeugt werden, dass Sie nicht an Land gegessen haben und die Salmonellen daher nur von dem Essen auf dem Schiff stammen können. 

Daher könnte ich mir vorstellen, dass Sie durchaus Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen können. 

Sie sollten aber aufgrund des komplexen Sachverhaltes und der unklaren Rechtslage auch darüber nachdenken, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten. 

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