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Ich bin Jäger aus Leidenschaft, und wollte mir nach langer zeit den Traum erfüllen, einen Braunbären zu erlegen. Daher informierte ich mich im Internet und suchte nach ausgewiesenen Jagdreisen. Ich fand auch eine, die genau das anbot, was ich gesucht hatte.

Daher buchte ich diese Reise am 09.02.2014 für den Zeitraum vom 07.bis 16.05.2015. Diese Jadg sollte auf die russischen Frühlingsbären im in Sibirien gelegenen Voraltai zielen. Teil des Vertrages war auch eine sogenannte „Abschussgarantie“, nach welcher ich 3000 Euro zurück erhalten sollte, wenn ich „wider Erwarten und bei waidmännischer Entfernung von 200 m, keine Möglichkeit haben, auf einen Braunbär zum Schuss zu kommen.“

Die Reise kostete mich 5218 Euro, was ich auch an das Unternehmen bezahlte. Was mich allerdings überraschte und betrübte war die Tatsache, dass uns die Reise per Telefon storniert wurde. Als Grund wurde uns gesagt, dass die Jagdsaison in Russland erstmals seit dem jahr 1989 zu diesem Zeitpunkt ohne sachlichen Grund noch nicht eröffnet war!

Der Preis wurde zwar gezahlt, jedoch wurde ein teil in Höhe von 850 Euro einbehalten. Für bereits erbrachte Reiseleistungen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Visumgebühren in Höhe von 60,33 Euro, Bearbeitungsspesen in Höhe von 200,00 Euro, Gebühren für eine Stornokostenzusage in Höhe von 153,00 Euro, für eine Waffeneinfuhrgenehmigung in Höhe von 90,00 Euro, für die Erlaubnis zur Ausfuhr von Jagdtrophäen in Höhe von 200,00 Euro sowie den Kosten für die Stornierung zweier Flüge in Höhe von 95,00 Euro bzw. 52,00 Euro. 

Ich finde es zwar schade dass die Reise storniert wurde, aber da kann man sich ja nicht auf höhere Gewalt berufen, oder? Immerhin wurde ja mit der Abschussgarantie auch in gewissen maße die Garantie für die Durchführung der Jagd gegeben. Es sei angesichts der Verhältnisse innerhalb der Russischen Republik, die von Korruption geprägt seien, auch vorhersehbar gewesen, dass bei nicht geleisteten Schmiergeldzahlungen die Jagdsaison möglicherweise nicht eröffnet werden würde.

Meine Meinung zumindest.        

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

bei meiner Recherche bin ich auf ein Urteil gestoßen, welches ich Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten möchte:

LG Mönchengladbach, Urteil vom 21.2.2007, Az. 4 S 64/06 (den Volltext finden Sie ganz einfach, wenn Sie im "reise-recht-wiki" suchen: "4 S 64/06")

In diesem Fall buchte ein Ehepaar bei der Beklagten eine Jagdreise in die russische Republik und zahlte den Reisepreis vorab. Zwei Wochen vor Reisebeginn stornierte die Beklagte die Reise jedoch, weil die russischen Behörden erstmals seit 15 Jahren die Jagdsaison nicht eröffnet hatten. Sie zahlte die Vorauszahlung größtenteils zurück, behielt jedoch die Summe der bereits erbrachten Leistungen wie Gebühren wie Visa, Ausfuhrgenehmigungen, Spesen und Flugtickets ein.

Das Paar klagte daraufhin zunächst erfolglos auf die Nachzahlung auch des übrigen Betrages und ging in Berufung. Vor dem Landgericht Mönchengladbach berief es sich auf die vertragliche Abschussgarantie, die durch Nichtantritt der Reise greife. Das Gericht teilte die Auffassung nicht, da sich die Abschussgarantie sprachlich eindeutig auf tatsächliche Jagdsituationen bezog. In der Nichteröffnung der Saison sah es höhere Gewalt, da sie bei Vertragsschluss nicht absehbar war. 

Daraus ergibt sich der Anspruch der Beklagten für bereits geleistete Dienste entschädigt zu werden. Lediglich bezüglich der Flugtickets wurde der Berufungsklage stattgegeben, da diese nicht zum Umfang des Reisevertrages gehörten und somit von jeder Partei zur Hälfte getragen werden müssen. 

Aufgrund der Ähnlichkeit des hier verhandelten Falls zu Ihrem, bin ich der Ansicht, dass in Ihrem Fall leider wirklich ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, sodass Ihr Reiseveranstalter meiner Meinung nach durchaus das Recht hat für bereits geleistete Dienste entschädigt zu werden. Lediglich die Kosten für die Flugtickets müssten Sie, wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, zur Hälfte erstattet bekommen. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung dar. Einen professionelle Rechtsberatung kann Ihnen wohl nur ein Anwalt bieten.

Vielleicht finden Sie in diesem bereits bestehenden Post den passenden:

http://www.flugrechte.eu/615/guter-fachanwalt-reiserecht?show=615#q615

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