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Mein Freund ist mit seinen Kumpels nach Bulgarien gereist um dort einen reinen Männerurlaub zu machen.
Leider war der Spaß bei ihm bereits nach 3 Tagen Aufenthalt in Bulgarien vorbei.

Er und seine Kumepls buchten bei einem Reiseveranstalter den kompletten Urlaub.
Was Bulgarien neben der Schöhnheit diesen Landes so besonders attraktiv macht ist der kaum schlagbare Preis. Sowohl die Flüge als auch die Unterkünfte sind immer äußerst günstig.
Zudem ist der Unterhalt vor Ort auch nicht wirklich der Rede wert.
Alles in einem kann man in Bulgarien -und ich spreche aus Erfahrung- einen super Urlaub für wenig Geld machen.
So hatten es auch mein Freund und seine Kumpels geplant.
Wie bereits erwähnt, buchten sie gemeinsam über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Bulgarien. Da die Jungs alle sehr actionreich leben und Abenteuer lieben, haben sie noch zusätzlich eine "Jeep-Safari" gebucht.
Sie erhielten nämlich vom Reiseveranstalter noch so ein Ausflugsprogramm, welches Detailinformationen zu einzelnen Ausflügen enthielt. Unmittelbar im Anschluss dieser einzelnen Ausflugstipps stand in kleiner Schrift folgendes geschrieben:"...Reservieren Sie bei Ihrer Reiseleitung. [...] Bitte beachten Sie, dass XY lediglich Vermittler der Ausflüge ist. Die Verantwortung für Organisation und Durchführung liegt bei der jeweiligen örtlichen Ausflugsagentur. Wenn Sie mehr wissen möchten, dann fragen Sie einfach Ihre XY-Reiseleitung. Bei ihr erfahren Sie auch, wann und wo es losgeht. [...]".


Die Tickets für diese Ausflüge konnten sie sofort bei dem Reiseveranstalter zusätzlich ergattern. Das taten sie sodann auch (auch auf den Tickets ist vermerkt, dass es sich um einen anderen Veranstalter als dem Reiseveranstalter handelt).

Vor Ort und während der Safari-Tour kam es dann zu einem schlimmen Unfall; dabei brach sich mein Freund sein rechtes Bein und erhielt schmerzhafte Prellungen. DIe anderen Jungs sind glimpflich davon gekommen.

Ich möchte jetzt im Namen meines Freundes gerne in Erfahrungen bringen, bei wem er denn Schmerzensgeld verlangen kann!?
Denn wie sich herausstellte, ist wohl der Fahrer des Jeeps zum größten Teil schuldig am Unfall gewesen und auch die Sicherungen des Jeeps seien nicht ganz in Ordnung gewesen.

Wir sind uns nicht sicher, wer in diesem Fall haftet: der Reiseveranstalter oder der Veranstalter vor Ort? Wonach richtet sich die Haftung?
Ist der Reiseveranstalter bloß nur der Vermittler oder der eigentliche Veranstalter?
Wer war/ist für die Ausführung der Safari verantwortlich?
Stellt das eigentlich auch einen Reisemangel da?
surprise
Danken euch im voraus yesangel


 

Gefragt in Rechtsberatung von
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Sie haben eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht. Sie buchten bei der Reiseleitung eine Safari, auf welcher der Jeep jedoch einen Unfall hatte, bei dem Ihr Freund sich verletzte.  Sie fragen sich nun, ob er dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz hat und wer überhaupt verantwortlich ist, der Reiseveranstalter oder der Veranstalter vor Ort. 

Meines Erachtens besteht dann ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter, wenn dieser für den Unfall verantwortlich ist. 

Das könnte in Ihrem Fall problematisch sein, da der Reiseveranstalter die Safari nur vermittelt hat. Dazu auch folgendes Urteil:

AG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2004, Az: I-12 U 90/04 ( Das Urteil können Sie unter:  Az: I-12 U 90/04 reise-recht-wiki bei Google finden)

Eine Urlauberin verletzt sich während eines Jeep-Ausflugs, den sie im Rahmen ihres 2-wöchigen Urlaubs in Venezuela gebucht hatte. Sie verlangt nun von ihrem Reiseveranstalter Schadensersatz und ein entsprechendes Schmerzensgeld. Der Veranstalter weigert sich der Zahlung. Er habe den Jeep-Ausflug lediglich vermittelt und sei somit nicht für die Folgen eines Unfalls verantwortlich.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Der Beklagte habe im Vorfeld des Ausflugs ausreichend deutlich gemacht, dass er diesen lediglich vermittle. Eine Verantwortlichkeit oder gar eine Haftung sei deshalb ausgeschlossen.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass auch Ihnen leider kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter zusteht. 

Mögliche Ansprüche richten sich also gegen den Veranstalter vor Ort. 

Um eine konkrete Einschätzung zu bekommen, könnte es wegen der komplexen Einzelheiten aber sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen

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