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Ich brauche dringend Hilfe!

Gestern habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen weil ich mit einer Drohne (Mulitcopter / Quadrocopter von Parrot) im verbotenen Luftraum geflogen bin und Fotos gemacht habe. Ich bin total überrascht. Ich weiß- es gibt keine Ausrede (Dummheit schützt vor Strafe nicht), aber ich wusste wirklich wirklich absolut nicht, dass das strafbar sein soll mit so einer kleinen ferngesteuerten Drohne zu fliegen und ein paar Fotos zu machen. Die haben die Fotos offenbar von meinem Facebook account gescreent.

Was soll ich tun? Gestern rief dann auch noch ein Polizeibeamter an und hatte Fragen. Zum Glück war nur meine Mutter da und hat gesagt, dass ich mich zurückmelde. Soll ich da jetzt bei der Polizei anrufen? Oder ist es besser, sich einen Anwalt zu nehmen?

 

Schreiben der Polizei und der Staatsanwaltschaft:

 

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verstoß gegen § 62 Luftverkehrsgesetz

 

Serh geehrter Herr xxx,

 

unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz (§ 62 LuftVG). Sie haben in nicht rechtsverjährter Zeit vom xxx als Führer eines Luftfahrzeuges den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwidergehandelt haben, indem Sie mit einem unbemannten Luftfahrtsystem im Flugbeschränkungsgebiet ED-R xxx (x nautische Meilen um den xxx-park (§ 26 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz)) aufstiegen. Flüge in diesem Gebiet bedürfen der Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Eine solche Genehmigung (gemäß § 11 Abs. 2 Luftverkehrsordnung) war Ihnen jedoch nicht erteilt worden.

 

Es steht Ihnen nach dem gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, auf Ihre Kosten einen Verteidiger zu wählen und sich von ihm beraten zu lassen. Außerdem können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen.

 

Die mit dem Tatverdacht zusammenhängenden Bildaufnahmen sind xxx

 

Hierdurch gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf bis zum xxx September schriftlich zu äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo!
 

Ich würde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Der Straftatbestand dürfte nämlich leider tatsächlich gegeben sein.

Was auch gerne vergessen wird, ist das Abschließen einer Haftpflichtversicherung für die Drohne, die auch Pflicht ist, wenn die Drohne sonst keine Aufstiegsgenehmigung braucht, siehe drohnen. Ist aber auch verständlich. Man stelle sich nur Unfälle mit vom Himmel fliegenden Drohnen und Autos oder sogar Lebewesen vor. Dabei sollte auch rationales Denken so weit gehen, dass man sich von Häsuern, Menschen und Straßen fernhält.
Also: Haftpflichversicherung abschließen, und zwar für JEDE Art von Drohne/Verwendung!

Ist natürlich auch irgendwie doof, das man für so ein kleines Hobby derartige rechtlichen Einschränkungen hat. Allerdings ist es nunmal eben so.
Beantwortet von (180 Punkte)
Bearbeitet von
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