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Hi zusammen, ich bitte euch um eine Einschätzung. Eine Reise die wir antreten wollten, war trotz Bestätigung des Reiseveranstalters überhaupt nicht gebucht, weder Flug noch Hotel. Den Preis haben wir mittlerweile von Veranstalter über einen Rechtsanwalt zurückerhalten. Ich würde aber gerne wissen, ob es darüber hinaus noch Schadensersatz geben kann? Mein RA meint nein aber ich will das nicht recht glauben. Das ist vorgefallen:

Am Abend des 03.10. fanden wir uns in der Abflughalle ein. Beim CheckIn trafen wir auf ratlose Gesichter. Man konnte uns in der Passagerliste für den Flug nicht finden. Ein Anruf bei Check24 hat uns auf die Hotline des Veranstalters verwiesen, die wir sofort kontaktierten. Diese wiederum verwies uns auf eine Notfall-Nummer des Veranstalters speziell für Gäste, die sich bereits am Flughafen befänden und auch nur für diese und dort ginge auch auf jeden Fall jemand dran. Wir versuchten parallel mit 2 Handys dort durchzukommen. Mit einem Handy hingen wir über 1 h in der Warteschleife. Letztlich war der Flug weg und wir hatten noch immer niemanden erreicht. Ein Anruf im vermeintlichen gebuchten Hotel auf Kreta ergab, dass der Veranstalter dort zwar anfragt hatte, man aber abgesagt habe, da das Hotel bereits voll war. Dieser Umstand wurde nie an uns weitergegeben. Mangels Erreichbarkeit und da das Vertrauensverhältnis zum Reiseveranstalter bereits auf jede erdenkliche Weise gelitten hatte (wir hatten dann bereits am Flughafen noch entsprechende andere Kundenbewertungen gelesen), sahen wir keine Hoffnung darin, von Veranstalter am nächsten Tag eine adäqaute Ersatzreise zu bekommen.

Wir mussten daher gezwungermaßen selbst tätig werden und uns sofort noch am Last Minute Schalter am Flughafen um einen Reiseersatz bemühen, zumal eine Verschiebung des Urlaubs auf einen viel späteren Zeitpunkt schon seitens des Arbeitsgebers sowie auch seitens der später viel zu kalten Temperaturen für einen Badeurlaub in Griechenland nicht möglich war.

Aufgrund der kurzfristigen Buchung waren viele Hotels bereits ausgebucht, und wir mussten daher eines buchen, welches uns nicht 100% zusagte. Letztlich hatten wir nur die Möglichkeit, unter den noch verfügbaren "schlechteren" auf die Schnelle das Beste für uns zu finden und dafür auch noch weit mehr Geld zu bezahlen.

Das ursprünglich gebuchte Hotel in Kreta hat bessere Bewertungen auf CHECK24 und HolidayCheck, u.a. hatte es eine bessere Lage (nur 1,2 km vom einem geschäftigen Zentrum entfernt), als das in Rhodos. Wir hatten vor, Abends schön auszugehen und da war im Hotel in Rhodos nicht möglich. Auch das neue Hotel war schon fast ausgebucht, so dass wir offensichtlich eines der letzten verfügbaren Zimmer mit Blick auf eine Hauswand bekamen (man sah nur dann ein wenig des weit entfernten Meeres, wenn man sich an der Balkonbrüstung vorbeugte).

Der ursprüngliche Flug war für den Abend des 03.10.2022 vorgesehen, sodass wir den 4.10. vollumfänglich als Urlaubstag hätten nutzen können. Der neu gebuchte Flug ging am sehr frühen Morgen  / Nacht des 4.10., und wir kamen erst um 13 Uhr im Hotel an. Zudem konnten wir die Nacht davor wegen der Umbuchung nur 2 Stunden schlafen. Im Ergebnis war daher der erste Urlaubstag für uns nicht nutzbar. Aufgrund des bereits verlorenen ersten Urlaubstages und der mittlerweile eingeschränkten Angebotslage mussten wir eine Buchung vornehmen, die den Rückflug zwei Tage später vorsah.

Außerdem hatten wir Fahrtkosten zwischen Flughafen und Wohnung:
3.10.22, 19:38 Uhr: RMV-Tickets, 2x EUR 5,60

4.10.22, morgens: Taxi ca. 50 Euro mangels Bahnverbindungen um diese Uhrzeit, Taxiquittung haben wir nicht mehr!

Wir wünschen uns Schadensersatz für den entstandenen Stress (Schock am Flughafen, Schlafmangel, Stress mit Arbeitgeber wegen notwendiger Verschiebung der Urlaubszeit...), wegen der höheren Kosten sowie wegen entgangenen Urlaubsfreuden aufgrund des minderwertigeren Hotels und der weit schlechteren Umgebungslage. Vom Reiseveranstalter brigens seither kein Wort der Entschuldigung.

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