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Hallo zusammen

vielleicht hat jemand von Euch dieselbe Erfahrung gemacht und kann mir helfen.

Am 3. Oktober wollten meine Familie und ich (5 Personen) von Zürich über London nach Calgary fliegen um am 4. Oktober die Hochzeit meiner Cousine zu feiern.

Leider hatte London am diesem Tag schlechtes Wetter und der Flug mit der British Airways von Zürich nach London wurde um ca. 1h verschoben. Der Anschlussflug nach Calgary hätten wir somit verpasst. Wir durften also in Zürich gar nicht einchecken und wurden nach langem hin und her umgebucht. Leider konnten wir nicht mehr am gleichen Tag abfliegen und wurden auf einen Air Canada Flug von Genf über Montreal nach Calgary umgebucht. Die Reise konnte aber erst am 4. Oktober angetreten werden. Dadurch hatten wir die Hochzeitsfeier meiner Cousine natürlich verpasst sad

Bei der Rückreise sind wir wie geplant mit der British Airways über London nach Zürich geflogen. In Zürich angekommen mussten wir aber mit bedauern feststellen, dass unser Gepäck (5 Koffer) nicht angekommen waren. Diese wurden dann am nächsten Tag nach Hause geliefert. Mein Koffer war leider beschädigt.

Nun möchte ich wissen, ob ich für die Umbuchung der Reise und für den beschädigten Koffer eine Entschädigung der Airline bekommen würde und in welchem Umfang dies etwa sein müsste.

Besten Dank für Eure Unterstützung.

 

 

Gefragt in Umbuchung von
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

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Lieber Fragesteller,

Ihr Fall scheint ja sehr komplex zu sein. Ich versuche zunächst ein Paar Denkanstöße zu geben.

Problematisch könnte sein, dass die Abflugverspätung des ersten Fluges unerheblich ist. Die Fluggastrechteverordnung (EG-Verordnung 261/2004) sieht erst ab einer Verspätung von 2 Stunden eine Ausgleichszahlung vor, die dann auch an weitere Bedingungen geknüpft wird. Die Fluggastrechteverordnung sah ursprünglich nur Ausgleichszahlungen für Fluggäste annullierter Flüge vor, nicht für verspätete Flüge. Das hat sich mit dem bekannten Sturgeon-Urteil dahingehend geändert, dass Fluggäste erheblich verspäteter Flüge nun ebenfalls ein Recht auf eine Ausgleichszahlung haben, es sei denn die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände geltend machen und nachweisen, dass sie alles Mögliche gemacht hat, um die Verspätung zu vermeiden. Und gerade das ist in vielen Fällen ziemlich schwierig. Schlechtes Wetter ist so nicht unbedingt ein solcher Umstand! Ich hatte schon so oft von Fällen gehört und gelesen, wo sich Fluggesellschaften auf ungünstige Witterungsverhältnisse berufen haben, diese aber nicht beweisen konnten, oder die Beweise reichten dem Gericht nicht aus. Und selbst wenn so ein Umstand vorliegt, können die Fluggesellschaften nicht ausreichend darlegen, dass sie allen in ihrer Macht stehende unternommen haben, um den Abflug doch rechtzeitig stattfinden zu lassen. Insofern sehe ich da eine Chance.

Weiterhin wird oft eigentlich nicht nach Abflugzeit entschieden, sondern der gesamte Zeitverlust durch den verspäteten Abflug ist ausschlaggebend. Das heißt konkret, dass die eine Stunde Verschiebung des London-Fluges nichts bedeuten würde, sondern die Differenz zwischen der ursprünglich geplanten und der tatsächlichen Ankunftszeit. So wurde es beispielsweise bei diesem Urteil entschieden - AG Rüsselsheim, Aktenzeichen: 3 C 1226/12 (32), 20.11.2012. Hier ging es ebenfalls um eine geringfügige Abflugverspätung von 2 Stunden, die Ankunft erfolgte jedoch circa 6 Stunden später, als geplant, sodass der Fluggast seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durchgesetzt hat.

Nun zu der Gepäckfrage. Hoffentlich haben Sie die Fluggesellschaft sofort über den Schaden in Kenntnis gesetzt. Art. 26, Abs. 2, S. 1 des Warschauer Abkommens regelt die Frist zur Schadensmeldung – „Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, aber jedenfalls bei Reisegepäck binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten.“ Also, am besten wirklich sofort, in der nächsten Minute nach dem Feststellen des Schadens. Jedenfalls, wenn Sie innerhalb der Frist die Beschädigung nicht gemeldet haben, haben Sie so gut wie Wahrscheinlichkeit keine Chance, einen Schadensersatz zu bekommen, wie man am Urteil des Amtsgerichtes Rüsselsheim vom 27. November 2003 Akz. 3 C 981/03 (32) sieht. In den Entscheidungsgründen sind noch interessante Nuancen zu der richtigen Vorgehensweise zu finden.

Wichtig: für die Gepäckverspätung bzw. den Schaden haftet die Fluggesellschaft, die tatsächlich den Flug ausgeführt hat.

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