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Liebe Mitstreiter, ich habe es nach fast 5 monatigem Kampf ( Beharrlichkeit, ohne RA ) endlich geschafft. Germania hat uns schriftlich 1.200 Euro Zahlung zugesagt ( 3 Personen Mallorca-Hamburg mit 22h Verspätung). Innerhalb von 10 Werktagen auf unser Konto. Die Tage sind vorüber, kein Zahlungseingang. Da habe ich gefaxt und daran erinnert. Nun kommt eine mail, dass die meisten Mitarbeiter in der Buchungsstelle krank sind, und es darum zu Verzögerungen kommt. Wenn alle wieder gesund sind, so heisst es, werden die Rückstände abgearbeitet. Was sind die frech, aber auch kreativ, das muss man denen lassen. Was habe ich jetzt in der Hand ? Ich habe Zahlungseingang bis 19.12.2014 verlangt. Kann ich jetzt noch Verzugszinsen berechnen ? Welches Druckmittel habe ich noch (Drohung mit Rechtsschutzversicherung/ Inkasounternehmen ?) Bei uns war übrigens die Ursache für die Verspätung, dass ein Mitarbeiter des Flughafens auf Mallorca das Flugzeug beim Wegschieben von der Parkposition am vorderen Rad beschädigt hat, weil er sein Ausparkfahrzeug zu spät gebremst hat. Wir saßen bereits in der Maschine und bemerkten den Zusammenstoß. Es konnte nicht rechtzeitig repariert werden und dann wurden wir erst am nächsten Tag geflogen. Hotel und so wurde organisiert und gestellt. Liebe Grüße Ulrike
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Liebe Ulrike,

eine Zahlungszusage stellt zwar ein Schuldanerkenntnis, aber noch keinen vollstreckbaren Titel dar. Daher kann die Fluggesellschaft die Angelegenheit noch immer aussitzen und abwarten, ob Sie tatsächlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein solches Prozedere ist uns leider aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt, in denen die Fluggesellschaft letztlich doch nur durch die Erhebung einer Klage zur Zahlung bewegt werden konnte.

Da in Ihrem Fall nicht von einem außergewöhnlichen Umstand auszugehen ist, der die Fluggesellschaft von einer Zahlungspflicht befreien würde, würde ich Ihnen raten, Klage zu erheben. Mit der Klage könnten Sie auch Verzugszinsen geltend machen. Bei der Erhebung einer solchen Klage sind wir Ihnen gern behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von fluggast-recht
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