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Hallo,

meine Schwestee hatte sich vor einigen Monaten einen Flug von München nach Türkei gekauft.

Heute wollte sie zurückfliegen um 17:45. Sie kommt im Flughafen an und ihr wird mitgeteilt das dieser Flug schon um 12:45 geflogen ist. Danach wird ihr gesagt das Airtuerk 069264867885 ihr angeblich 3xSMS gesendet hat, die aber meine Schwester nie bekommen hat. Als meine Schwester wissen wollte auf welche Handynummer die es gesendet hätten (sie hat seit 6 Jahren (die selbe Nummer) sagten die können es nicht sehen im Flughafen.

Meine Schwester muss jetzt Morgen fliegen ( Mardin-istanbul und dann Istanbul -München )es ibt kein Direktflug .

Das neue Ticket hat ihr 520euro (Hotel auch noch) gekostet. Außer dem erwartet Sie hier in ingolstadt nochmal Kosten ( Schwager ist querschnittsgelähmt und ist auf einer kurzzeitpflegeheim.

Ich habe die Reisebüro angerufen wo sie ihr Ticket gekauft hat und ihr das gesagt, auch habe ich gesagt das sie keine Sms erhaltenhat und die sich bitte kümmern sollen auf welche Nummer sie es bekommen hat.

Als ich ihr gesagt habe warum sie meiner Schwestern nicht gesagt haben beim Ticketverkauf das meine Schwester 24 h vor flugflug anrufen sollte und fragen sollte ob der Flugzeit Änderungen gibt sagte sie zu mir das ist ja logisch das man anruft und nachfragt. Als ich ihr gesagt habe das das ihre Arbeit sei beim Verkauf eines Tickets den Kunden das zu erinnern meinte sie sie hätte gedacht das weis meine Schwester. Sie meinte darauf hin hätte meine Schwester sie im Flughafen gleich angerufen hätte sie evtl den ticket den meine Schwester gekauft hat irgendwie umändern.

Jetzt meine Frage , was kann meine Schwester machen wenn Sie morgen kommt ?

ich hoffe das sie Möglichkeiten hat und man ihr helfen kann

 

mfg
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (200 Punkte)
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Fluggesellschaften gehen mit Flugpassagieren um, als wären sie Luft. Den Fluggesellschaften ist völlig egal, dass man Kunde ist. Die machen, was sie wollen. Und ignorieren Verbraucherrechte völlig.

Man kann es echt nicht oft genug sagen: WER HARTNÄCKIG ist und seine RECHTSANSPRÜCHE aus den bestehenden GESETZEN KONSEQUENT einfordert, der GEWINNT auch!

Die TUIfly meinte z.B., den Rückflug ihrer Kunden mal eben einseit von Abflugzeit 17:25 Uhr spätnachmittags auf Abflugzeit 8:30 Uhr morgens vorverlegen zu müssen. Zum Glück waren es vernünftige, aufgeklärte und verständige Verbraucher, die sich von TUIfly nicht alles haben bieten lassen. Die haben zum Glück geklagt und obwohl das Landgericht Hannover erst meinte, dass den Passagieren keine Entschädigung gegen TUIfly zustehen würde (oh Wunder, ist doch die TUIfly und die TUI in Hannover zu Hause, das Hausgericht der großen Unternehmen will TUIfly natürlich keine Steine in den Weg legen), haben die Passagiere unbeirrt ihre gesetzlichen Rechte weiter eingefordert - MIT ERFOLG!

Der Bundesgerichtshof als höchstes deutsche Gericht hat den Passagieren jetzt Recht gegeben: TUIfly muss für die Flugverlegung eine Entschädigung von 400 € pro Person zahlen! Hat TUIfly natürlich noch während des Verhandlungstermins beim Bundesgerichtshof anerkannt, die Schelme.

BGH in dem Verfahren X ZR 59/14: (Bundesgerichtshof Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 X ZR 59/14).

Hier könnt ihr das ganze Urteil nachlesen. Einfach bei Google nach "BGH X ZR 59/14 Reise-Recht-Wiki.de" suchen. Kommt bei Reise-Recht-Wiki.de sofort als erstes.

Bei einer geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen (hier: von 17.25 Uhr nachmittags auf 8.30 Uhr morgens) liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der VO 261/2004 begründet. 

Die Reisegäste buchten bei der TUIfly Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück. Der Rückflug sollte am 05.11.2012 um 17.25 Uhr durchgeführt werden. Am 02.11.2012 informierte die TUIfly die Reisegäste, dass der Flug auf 8.30 Uhr vorverlegt worden sei. Die Reisegäste sind der Auffassung, die Vorverlegung des Fluges um etwa neun Stunden begründe eine Verpflichtung der TUIfly zur Ausgleichzahlung, weil die Flugzeitänderung eine Annullierung gewesen sei, zumindest aber einer deutlichen Verspätung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gleichgestellt werden müsse.

Die Verbraucher begehrten Ausgleichszahlungen von der TUIfly in Höhe von jeweils 400 Euro pro Person nach Art. 5 Abs. 1 c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Satz 1 b der VO 261/2004 vom 11.02.2004 (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Landgericht Hannover hat angenommen, dass eine Vorverlegung eines Fluges keine Annullierung im Sinne der Fluggastrechtsverordnung sei. Die Voraussetzungen einer analogen Anwendung der Vorschriften wie im Fall der großen Verspätung eines Fluges lägen nicht vor. Nach Schluss der mündlichen Revisionsverhandlung vor dem BGH hat die TUIfly den gegen sich gerichteten Anspruch anerkannt.

Ganz ehrlich, aber das ist für mich total klar. Ich buche einen Mietwagen. Will ich den abholen, sagt mir der Mietwagen-Vermieter: Oh, tut mir Leid, hab die Buchung des Wagens bereits auf gestern vorverlegt. Sie hätten ja bereits gestern vorbeikommen können. Jetzt ist kein Auto mehr da. Oder die Bahn sagt mir: Oh, tut mir Leid, ihr Zug von 17:25 Uhr ist bereits heute morgen um 8:30 Uhr gefahren. 

Hallo??? Gehts noch TUIfly???

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