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Habe eben vom Postboten eine Ladung des Amtsgericht Frankfurt am Main erhalten. Es geht um einen Rechtsstreit mit Iberia. Ich hatte denen erst geschrieben und die haben nie geantwortet. Dann hatte ich einen Mahnbescheid beantragt. Es kam dann ein Schreiben, dass die Iberia Widerspruch eingelegt hätte. Jetzt soll ich die Klage begründen. Dabei stehe ich doch etwas auf dem Schlauch und bekomme kalte Füße. Für mich sind die Ansprüche klar. Ich kann es nur nicht so schön juristisch formulieren.

Die Iberia habe ich hier in Frankfurt wegen deren Niederlassung in Deutschland verklagt. Was muss ich jetzt noch schreiben?

Wer kennt in Frankfurt einen FACHANWALT REISERECHT? Was kostet ein Fachanwalt, wenn der mich im Verfahren vertritt und die Sache jetzt übernimmt?

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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53 Antworten

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Ich kann die anderen Poster hier nur bestätigen: Die Fluggesellschaften verkaufen gutgläubige Verbraucher wirklich als dumm. Bei mir ging es um eine Flugverspätung mit der Air Berlin. Ich habe wirklich mehrmals versucht, versöhnlich die Sache mit der Air Berlin zu lösen. ES HILFT ALLES NICHTS! Ich kann mich nur allen Postern hier anschließen: Die Airlines lachen sich kaputt über "freundliche und harmonisch gestimmte" Fluggäste. Man ist bei den Airlines nicht guter Kunder, sondern lästiger, unliebsamer und unbequemer Bittsteller, den es loszuwerden gilt. 

Leider war ich so blöd, es erst einmal mit drei eigenen Briefen im Gütlichen mit der Air Berlin regeln zu wollen. Natürlich habe ich- wie alle hier- die üblichen Textbaustein-Mails erhalten. Es ist traurig, aber es ist wirklich immer das gleiche. Wer nur einen Hauch von Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wird von den "Kundenbearbeitern" der Airlines schamlos ausgenutzt. Das werten die nicht als Entgegenkommen oder Bereitschaft, die Sache ohne Rechtsstreit zu lösen, sondern als Eingeständnis dummer, unerfahrener und unwissender Verbraucher, die man dann schamlos ausnutzen kann. Und solche aus Sicht der Fluggesellschaften dummen Verbraucher kann man eben mit solchen Antwortbriefen schön hinhalten und die Sache aussitzen:

Air Berlin Flugverspätung Musterbrief

 

Ich schäme mich fast, dass ich auch kurz gezweifelt habe, ob ich mit dem Fall überhaupt weitermache. Ich dachte (zum Glück nur kurz), dass es irgendwie keinen Sinn macht. ABER GENAU DAS WOLLEN DIE AIRLINES!! Ich wäre fast drauf reingefallen. Aber nachdem ich in den Foren gelesen hatte, dass die Fluggesellschaften das immer nach Schema F mit jedem Flugpassagier so machen, war mein Kampfgeist geweckt. So naiv, kritiklos und treudoof, wie mich die Fluggesellschaften vielleicht haben wollen, bin ich nicht.

Ich habe Air Berlin dann ein letztes Schreiben geschickt und NATÜRLICH keine Antwort bekommen. Dann habe ich mich informiert und einen guten Fachanwalt für Flugrecht rausgesucht. Es gibt verschiedene Empfehlungen, aber ich habe auf der Seite EU Passagierrechte die Liste der besten Anwälte gefunden und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin wird dort am besten bewertet. 

 

Wir haben dann die Kanzlei für Reiserecht in Berlin eingeschaltet. Und es ist kaum zu glauben, aber nach sage und schreibe 3 Wochen hat uns die Air Berlin 1800 EUR gezahlt und die Rechtsanwaltskosten mussten die auch noch drauflegen. ICH KANN ALLEN NUR RATEN, SOFORT ZU EINEM FACHANWALT FÜR REISERECHT zu gehen. Fluggesellschaften ignorieren Verbraucher, die selbst tätig werden. Die nehmen euch nicht ernst. Erst wer wirklich zum Anwalt geht und denen zeigt, dass man es wirklich ernst meint, den nehmen die auch ernst:

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Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei Schlichtungsstelle Flug angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

<span s

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Jetzt poste auch ich mal hier unseren LUFTHANSA Fall. Ich habe mich so über Lufthansa geärgert, dass ich anderen Passagieren mit meinem Fall zeigen will, dass man auch Riesen-Konzernen Paroli bieten kann, wenn man will.

Meine Frau und ich wurden von Lufthansa auf unserem Flug einfach nach einer verspäteten Zwischenlandung sitzen gelassen. Es hieß, dass der andere Flieger nicht warten konnte und der nächste leider einen technischen Defekt hatte. Wir hatten extra Business Klasse gebucht, wurden dann aber umgebucht und in der Economy geflogen. Dazu sagten die Lufthansa Mitarbeiter lapidar, die Business wäre eben leider ausgebucht. Wir sind in Frankfurt mit fast 32 Stunden Verspätung angekommen.

Wieder daheim habe ich sofort einen Brief an Lufthansa geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt noch unwissend und hatte noch nicht aus diversen Foren (wie auch hier) in Erfahrung gebracht, dass Lufthansa - wie wohl alle europäischen Fluggesellschaften - starrsinnig und kompromisslos gegen Flugpassagiere eine Verzögerungstaktik anwendet. Ich bin natürlich auch erst darauf reingefallen. Es gab ein nettes Schreiben von Lufthansa, bei dem man sich auf einen technischen Defekt und eben den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 berief. Nachdem ich nicht weiter kam, habe ich mich in diversen Foren schlaugemacht und gemerkt, dass man als Flugpassagier alleine nie eine Chance gegen die Fluggesellschaften hat. Ich habe dann die hier auch empfohlene Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin beauftragt, unsere Rechte gegen Lufthansa wahrzunehmen.

Und es war auch bei uns, wie von vielen hier bereits geschildert. Herr Bartholl hat mit Lufthansa ausgehandelt, dass Lufthansa uns beiden jeweils 600 EURO zahlt, also insgesamt 1200 EURO und die Anwaltskosten übernimmt. Ich hoffe, dass unser Fall vielen betroffenen Flugpassagieren und Kunden von Lufthansa ein Beispiel sein kann, dass man gegen großen und mächtigen Flugkonzernen nicht gleich aufgeben und kapitulieren muss. Wer mutig und beherzt mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts an der Seite für seine Rechte kämpft, wird an sein Ziel kommen:

 
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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

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@ A380toddler und @ ALLE:

Wegen der Rechtsanwaltskosten hatte ich auch erst einiges Bauchweh. Ist aber ohnehin zweitrangig, da IMMER DIE AIRLINE die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss. Wir sind zwar rechtsschutzversichert, hatten aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250 euro pro Schadenfall. Daher hatte ich mich vorher bei der Versicherung erkundigt. Die sagten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen würden, aber blablabla. Die Dame unseres Versicherers wollte mich dann auch gleich an einen Anwaltsheini vom Versicherer durchstellen. Ich habe das abgelehnt und auf meinem Recht bestanden, dass ICH DEN ANWALT AUSSUCHEN darf. Da hat sie dann kleinlaut zugegeben, dass "auch das kein Problem wäre" cheeky

Wir haben nachher sohgar unsere Selbstbeteiligung von 250 euro wieder gekriegt. Ich würde euch raten, dem Anwalt schon im Voraus genau zu sagen, dass ihr die Entschädigung wegen der Flugverspätung PLUS Anwaltskosten PLUS die Kohle vom Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung haben wollt. Die Kanzleien wissen dann, welche Positionen sie bei der Airline vorlegen.

Bei uns hat es mühelos geklappt. Ich kann nicht wirklich ssagen, was die Anwälte der Kanzlei gemacht haben. Ich habe aber einen guten Eindruck gehabt und fühlte mich gut aufgehoben. Meine Empfehlung: Rechtsanwaltskanzlei Jan Bartholl BLS aus Berlin. Spezialisiert auf europäisches Flugrecht und total bequem, ein Anruf, eine Mail mit den Unterlagen und schon war die Kohle da. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für Reiserecht vorziehen, als es vom Wald- und Wiesenanwalt vor der Haustür machen zu lassen. Der Fachanwalt kennt jeden Winkelzug und jeden Trick aus dem EffEff und kann dann im Falle des Falles der Joker sein (ein Anwalt der so was nicht immer macht ist doich den Fluggesellschaftern hiflflos ausgeliefert).

Bei uns: 2 x 600 Euro PLUS 250 Euro Selbstbeteiligung. Was die Lufthansa unserem Anwalt zahlen musste, weiß ich gar nicht. Hab ich gar nicht mehr nachgefragt. War ja auch egal, weil wir unsere Kohle auf jeden Fall erhalten hatten laugh

Ach ja, Lufthansa hat natürlich vorher auch wieder elendig lange versucht uns zu verar... Es hieß dann immer wieder, dass ein völlig unverhersehbarer technische Defekt an der Maschine zur sehr bedauerlichen Verspätung geführt hätte. Wers glaubt ... cool

Als unser Anwalt sich dann eingeschaltet hat, war Lufthansa dann ganz plötzlich handzahm und hat folgsam und anständig die 1200 Euro gezahlt. Aber vorher mussten die in 3 Briefen !!!!!! erstmal ordentlich losziehen und wollten mir weismachen, dass wir keine Chance auf Entschädigung hätten. Die versuchen echt alles ... ALLES ... um unbescholtenen und unwissenden Passagieren Sand in die Augen zu streuen. Nachher mit Anwalt heißt es dann immer lammfromm: Haben wir ja so nicht gemeint... blablabla Es ist nur leider echt kläglich, dass wohl Tausende von Passagieren den Ausreden und Märchen der Fluggesellschaften glauben. Wieso weiß ich auch nicht. Ist denn heute keiner mehr Manns genug, so einen unsinn mal zu hinterfragen!??????????? 

Dieses Schreiben der Lufthansa hier hat uns die Kanzlei geschickt:

 
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wir hatten genauso einen Fall mit Air Berlin. Auf einem Flug nach Spanien haben wir drei Koffer am checkin an die Air Berlin gegeben. In Spanien waren plötzlich nur 2 Koffer da: es fehlte natürlich genau unser großer Koffer, in dem wir alle wichtigen Sachen (medikamente, Kontaktlinsen, Brille, Laptop, ipad Hülle, Handyladegerät, usw) reingepackt hatten. Super! So standen wir da mit fast nichts. Die Sachen meiner kleinen Tochter konnte ich mir schlecht anziehen.

Die Mitarbeiterin der Air Berlin am Flughafen sagte uns, dass der Koffer wahrscheinlich mit dem nächsten Flieger am nächsten Tag nachgeliefert wird. Wir haben dann am nächsten Tag immer wieder dort angerufen, aber man sagte uns dass der Koffer leider noch nicht gekommen wäre. Am nächsten tag ging es wieder so weiter. Wir konnten am 3. Tag nicht mehr ohne die Sachen auskommen und sind dann shoppen gegangen. Was soll man machen? Ich kann nicht 3 Tage in den gleichen Klamotten rumlaufen und dann noch in Spanien bei brüllender Hitze. 

Als auch nach einer woche der Koffer noch nicht da war, haben wir alle Sachen dort unten neu gekauft. Insgesamt haben wir fats 800 eur ausgegeben. In Deutschland zurück hat sich Air Berlin dann gemeldet und gesagt, sie könnten leider keine Entschädigung zahlen, da angeblich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinsteht, dass Fluggesellschaften für so was nicht haften. Wir haben uns dann noch einige Male beschwert, aber mehr als ein Fluggutschein über 120 EUR wollte man uns partout nicht anbieten.

Nachdem ich mich in verschiecdenen Foren erkundigt hatte, dass uns auf jeden Fall viel mehr zusteht, habe ich dann die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei Bartholl in Berlin beauftragt. Und es kam wie es offenbar immer bei Fluggesellschaften ist, wenn sich ein Anwalt mit denen streitet. Plötzlich hat die Air Berlin nach den Verhandlungen mit unserem Rechtsanwalt doch 800 Euro bezahlt. 

Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht: Glauben die echt, dass alle Flugpassagiere so blöd sind und sich mit einem Fluggutschein abspeisen lassen? Und statt uns eine angemessene Entschädigung zu zahlen, muss Air Berlin jetzt die vollen über 800 eur zahlen plus Anwaltskosten. Das hätten die sich auch sparen können. Aber offenbar wollen Airlines so was nicht verstehen... crying

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Ich denek ihr sucht weniger einen Anwalt im Reiserecht (§ 651 a BGB und so weiter), sondern eher einen Rechtsanwalt, der sich in Fluggastrechten auskennt (also der Fluggastverordnung 261/04 und so):

Kanzlei Bartholl aus Berlin (arbeiten laut Eigenwerbung auch bundesweit)

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STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

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Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

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Wir sind durch eine Empfehlung auf die Kanzlei Bartholl BLS in Berlin aufmerksam geworden. Wir hatten eine Fachkanzlei für Fluggastrechte VO 261/04 gesucht. Da gibt es ja leider nicht so viele. Das Portfolio der Kanzlei Bartholl ist ja beeindruckend, vgl. Gegnerliste.

Wir sind sehr zufrieden mit der Vertretung. Nette Leute dort, zu jeder Zeit erreichbar. Wir hatten mit Rechtsanwalt Bartholl selbst nur einmal telefoniert. Dann hat das wohl seine Kollegin übernommen. Jedenfalls haben wir unsere Entschädigung bekommen.

Wir können die Kanzlei empfehlen.

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