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Ich und meine Frau wollten im letzten Jahr eine Reise nach Südafrika machen. Wir fanden dafür im Internet ein unschlagbares Angebot, welches wir auch umgehend buchten.

Die Reise kostete uns knapp 6.500 Euro, aber das war es uns wert, denn unter anderem war auch eine Safari inklusive! Auf diese freute ich mich besonders, da ich seit jeher von Tieren aller Art fasziniert bin.

Jedenfalls zahlte ich noch am Buchungstag eine Anzahlung von 1500 Euro per Überweisung. Den restlichen Betrag zahlte ich später per Kreditkarte, also 5000 Euro. Dies tat ich, weil im Angebot stand, dass wenn ich mit Kreditkarte bezahlte, eine Reiserücktrittsversicherung kostenlos beinhaltet sei. Ein unschlagbares Angebot.

Auf der Internetseite fand sich auch folgender Abschnitt: "

Der Versicherer ist nur dann leistungspflichtig, wenn das Reisebüro / der Reiseveranstalter / der Hotelbetrieb oder sonstige Institutionen einen gültigen Reisevertrag mit dem Karteninhaber abschließen, als Zahlungsmittel eine gültige Lufthansa Miles & More Credit Card (...) akzeptieren und der Reise-/Mietpreis mit einer dieser Kreditkarten im Voraus bezahlt wurde. Eine mit einer der Versichertenkarten geleistete Anzahlung genügt, um den Versicherungsschutz zu aktivieren."

Wir freuten uns auf diesen Urlaub seit der Buchung. Doc leider erlitt ich einen Monat später einen Schlaganfall, von dem ich mich aber glücklicherweise wieder vollständig erholt habe.

Leider fiel diese Krankheit in den Zeitpunkt der Reise, und ich war aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr in der Lage, an der Reise teilzunehmen. Also blieb uns leider nichts anderes übrig, als diese Reise zu stornieren.

Also lies ich dies auch dem Reiseveranstalter mitteilen. Dieser stellte mir dafür verständlicherweise eine Rechnung für die Stornogebühren aus, in Höhe von 3.600 Euro.

Diese Rechnung leitete ich umgehend weiter, an die in der Buchungsbestätigung angegebene Versicherung.

Doch daraufhin erhielt ich einen Brief mit der Mitteilung, dass die Versicherung nicht zahlen wird. Der Grund dafür war, dass ich die Reise nicht vollständig mit Kreditkarte bezahlt habe, und dadurch keinen Anspruch auf die Versicherung habe!

Kann das denn überhaupt sein? Immerhin stand das doch nirgendwo!

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Tag,

als ich für deine Frage nach Antworten gesucht habe, bin ich auf folgendes Urteil aufmerksam geworden:

Amtsgericht München, Urteil vom 14.8.2013 Az. 242 C 14853/13

Denn auch in diesem Fall wurde die Anzahlung per Überweisung gezahlt und der Rest per Kreditkarte. Die Reise musste jedoch aufgrund einer Erkrankung eines der Reisenden storniert werden und die Stornierungskosten sollten durch eine Reiserücktrittsversicherung, die durch die Kreditkarte mit abgeschlossen wurde, übernommen werden. Diese weigerte sich jedoch, da nicht der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt worden ist. 

Das Gericht hat im vorliegenden Fall gegen die Kläger und für die Versicherung entschieden.  

Begründet hat es seine Entscheidung damit, das die Reiserücktrittsversicherung nicht zustande gekommen ist, da nicht der gesamte Reisepreis mit Kreditkarte gezahlt worden ist. 

Der Begriff "Reisepreis" würde den gesamten Reisepreis betreffen. Etwas anderes würde sich auch nicht aus einer Klausel in den Versicherungsbedingungen ergeben, wonach eine Teilzahlung mit Kreditkarte genügen würde um den Versicherungsschutz zu aktivieren. Zudem hat der Kläger auch keine Anzahlung per Kreditkarte geleistet. Laut Gericht sei es weiterhin einleuchtend, dass der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte nur dann gilt, wenn die Kreditkarte auch als Zahlungsmittel verwendet wird. Es bestünde ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wird: denn das Kreditkartenunternehmen berechnet seine Gebühren anteilig auf den Reisepreis.

Aufgrund der Ähnlichkeit zu eurem Fall, denke ich leider nicht, dass für euch eine Möglichkeit besteht, einen Anspruch auf die Versicherung geltend zu machen. 

Beantwortet von (7,140 Punkte)
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Sie haben eine Reise nach Südafrika gebucht. Nun mussten Sie diese Krankheitsbedingt absagen. Die Stornierungsgebühren haben Sie nun bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung eingereicht. Diese führt nun jedoch an, dass Sie einen solche überhaupt nicht abgeschlossen haben. Fraglich ist also, ob eine Reiserücktrittsversicherung tatsächlich zustande gekommen ist.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein.

In Ihrem Fall mussten Sie die Reise aufgrund eines Schlaganfalls stornieren. Diese stellt eine plötzliche Erkrankung dar, die einen Versicherungsfall begründen würde.

Nun sagt die Versicherung jedoch, dass gar keine Versicherung abgeschlossen wurde, da diese nur dann gilt, wenn der Reisende den Reisepreis per Kreditkarte bezahlt und Sie jedoch nur einen Teil per Kreditkarte bezahlt haben.

Hierzu hat das AG München folgendes entschieden:

Amtsgericht München, Urteil vom 14.8.2013 (Az.: 242 C 14853/13)

Gilt eine Reiserücktrittsversicherung über einen Kreditkartenanbieter nur dann, wenn der Reisepreis mit der Karte bezahlt wird, ist damit der Gesamtpreis gemeint. Wird ein Teil der Rechnung überwiesen - zum Beispiel die Anzahlung - tritt die Versicherung nicht in Kraft.

Es scheint also tatsächlich so, als hätten Sie tatsächlich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dieses kann natürlich je nach Einzelfall unterschiedlich bewertet werden.

Beantwortet von (12,200 Punkte)
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