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Hallo zusammen,

eine Freundin hat mir von diesem Forum erzählt und meinte, dass sich sicher jemand findet, der auch mir helfen kann. Ich bin eine geschiedene, alleinerziehende Mutter eines 8-jährigen Sohnes. Nachdem ich 5 Jahre mit meinem Mann verheiratet war und nach der Geburt unseres Kindes die Differenzen immer größer und für alle unerträglich wurden, waren wir uns einig, dass es besser sei, getrennte Wege zu gehen. Deshalb ließen wir uns scheiden und hatten gemeinsames Sorgerecht. Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir uns immer einig und hatten beide nur das Wohlergehen unseres gemeinsamen Sohnes im Sinne. Er stand für uns immer an erster Stelle und so sollte es auch weiterhin sein.

Da es schon lange mein Wunsch war in die Türkei zu fliegen und dort einen schönen Urlaub zu verbringen, buchte ich bei Neckermann einen Badeurlaub für meinen Sohn und mich. Wir wollten mit dem Sun Express Flug XQ143 um 15:30 Uhr ab Frankfurt fliegen und sollten um 19:55 Uhr in Antalya landen. Zurück sollte es ebenfalls mit Sun Express gehen. Abflug von Antalya wäre um 7:50 Uhr gewesen. Mit Flug XQ144 sollten wir um 10:35 Uhr wieder in Frankfurt landen.

Bevor wir abreisen konnten, musste ich meinen Ex-Mann um Zustimmung bitten. Doch leider wurde mir diese nicht erteilt. Mein Ex-Mann verweigerte das notwendige Ausfüllen des dafür vorgesehenen Vordrucks, der durch die Bundespolizei kontrolliert werden würde. Die Begründung meines Ex-Mannes war, dass die politische Lage in der Türkei zur Zeit sehr angespannt sei.

Kann ich irgendwie einen Beschluss über die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Urlaubsreise beantragen?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

 

ich konnte zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ein Urteil ausfindig machen, welches die rechtliche Situation meiner Meinung nach aufklären sollte.

 

Ein ähnlicher Fall wurde nämlich am 21.7.2016 am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verhandelt. Dieses Urteil können Sie selbstverständlich auch selbst nachlesen. Dazu müssen Sie nur bei Google „5 UF 206/16 reise-recht-wiki.de“ eingeben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Im Januar 2016 buchte die Mutter für sich und ihren Sohn einen Badeurlaub in der Türkei. Sie bat diesbezüglich den Vater des Kindes um Zustimmung. Die Kindseltern sind geschieden und besitzen das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn. Der Kindsvater verweigerte angesichts der politischen Lage und der Terrorgefahr seine Zustimmung zur Reise. Die Kindsmutter gab sich damit nicht einverstanden und beantragte daher beim Amtsgericht Offenbach ihr die Entscheidungsbefugnis über die Reise zu übertragen.

 

Als das Amtsgericht ihr diese Entscheidungsbefugnis zusagte, legte der Kindsvater gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

Das OLG entschied dann zu Gunsten des Kindsvaters und hob somit die Entscheidung des AG auf. Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Reise auf die Kindsmutter gemäß §1628 BGB sei nicht gerechtfertigt. Weder könne der Wille des Kindes und dessen Freude auf den Urlaub den Ausschlag geben noch die eventuellen finanziellen Folgen eines Rücktritts von der Reise.


Nach Auffassung des OLG seien nicht die nachteiligen Folgen für das Kindeswohl, die ein Nichtantritt des Urlaubs mit sich bringen würden, weniger schwerwiegend als die möglichen Folgen, die eine Durchführung der Türkeireise haben können. Die Befürchtung des Kindsvaters seien durchaus begründet.  

 

Aufgrund dieses Urteils denke ich, dass es für Sie schwierig werden könnte die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Urlaubsreise zu erhalten.


Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Daher könnte sich eine professionelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt durchaus als hilfreich erweisen.

 

Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag ja, den passenden zu finden:

http://www.flugrechte.eu/983/wer-hat-mit-rechtsanwalt-jan-bartholl-erfahrungen?show=983#q983

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