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Hallo liebe Helfer,

die letzten 1 1/2 Tage unternahm ich einen Kurztrip von Bremen nach London-Stansted mit Ryanair. Der Hinflug war um gute 4,5 Stunden verspätet. Als Grund für die Verspätung wurden technische Probleme angegeben. Genauere Infos erhielt ich auch auf Nachfrage nicht. Ein Mitreisender erzählte dann, dass man prinzipiell einen Anspruch auf Entschädigung von 250€ habe, er es bei Ryanair aber als erfolglos ansehe, diese 250€ einzufordern.

Ich bin dann einfach mal zum Schalter in Bremen und hab nachgefragt. Die Dame sagte mir dann, ich solle mir in London am Schalter die Verspätung bestätigen lassen und würde da auch alle weiteren Infos erhalten.

In Stansted am Schalter kam dann die große Überraschung. Der nette Herr stellte mir keine Bestätigung der Verspätung aus mit der Begründung, dass das in Bremen hätte geschehen müssen. Bezüglich der Einforderung der Entschädigung verwies er mich auf die Ryanair-Homepage.

Die Bestätigung der Verspätung erhielt ich dann im Laufe des Tages sogar per Mail. Allerdings ließ Ryanair hier schon durchschimmern, dass sie keine Entschädigung zahlen werden und die Bestätigung lediglich zum Geltendmachen von Versicherungsansprüchen gedacht sei. So ist sie überschrieben mit den Worten "Bestätigung einer Ryanair-Flugverspätung für Versicherungsansprüche". Und im Wortlaut der Mail heißt es:

"Wir haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung und Minimalieiserung dieser Verspätung ergriffen. Als die Verspätung durch Gründe außerhalb unserer Kontrolle (außergewöhnliche Umstände) verursacht wurde, wird leider keine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 gewährt."

Wie gehe ich nuin also vor, wenn ich dennoch die 250€ Entschädigung fordern möchte?

Auf der Ryanairhomepage finde ich zwar ein Online-Antragsformular mit der Überschrift "Ryanair EU261 Antragsdokument", allerdings ist dort im Kontext die Rede von einem "Rückerstattungsantrag". Ich möchte ja aber nicht meine Ticketkosten erstattet haben, sondern die Entschädigungszahlung; oder wie ist das zu verstehen?

Ich habe mich mal ein bisschen im Internet eingelesen und weiß jetzt nicht so recht, was zu tun ist, weil ich viel verschiedenes gelesen habe. Einige haben ihren Anspruch per Fax angemeldet, andere auf dem Postwege nach Dublin etc.

Was ist hier das vermeintlich beste Mittel? Fax ist nicht vorhanden, also Postweg oder Onlineformular?

Falls Postweg:

Da ich häufig gelesen habe, dass Ryanair sich querstellt, möchte ich dann direkt eine Frist setzen, bis zu welchem Zeitpunkt Ryanair gezahlt haben sollte, um sie in Verzug zu setzen und daraufhin ggf. einen Anwalt mit weiteren Maßnahmen zu beauftragen (Habe eine Rechtsschutzversicherung und bin daher bereit, das ganze "bis zum Ende durchzuziehen"). Was wäre hier eine angemessene Frist?

Falls Onlineformular:

Wie geht es weiter, wenn (wovon ich nach der letzen Mail mal zu 90% ausgehe) Ryanair den Antrag abschmettert?

 

Danke im Voraus!

 

P.S:Sollten genau diese Fragen schon irgendwo beantwortet worden sein, entschuldige ich mich für den Beitrag und hoffe auf einen Link zur entsprechenden Information.
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+35 Punkte

29 Antworten

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Hallo,

Außergewöhnliche Umstände sollen vorgelegen haben. Verschiedene Instanzen haben aber bloße technische Defekte als außergewöhnliche Umstände ausgeschlossen. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt nur vor, wenn die Fluggesellschaft diesen nicht hätte verhindern können.

 

BGH, Urteil v. 14.Oktober 2008, X ZR 35/08

Hier könnten die für das betroffene Flugzeug geltenden Wartungs- und Instandhaltungsprogramme sowie Sicherheitsnormen und Auflagen der zuständigen Behörden oder Hersteller Bedeutung erlangen. Regelungen zur Instandhaltung von Flugzeugen im Interesse der Lufttüchtigkeit finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und lufttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeit ausführen (ABl. L 315, S. 1). Beispielsweise muss ein Flugzeug gemäß einem Programm instand gehalten werden, das von der zuständigen Luftaufsichtsbehörde genehmigt ist und das Angaben unter anderem zur Häufigkeit der auszuführenden Instandhaltungsarbeiten enthält (M.A. 302, Anhang I der Verordnung Nr. 2042/2003). Sonstige Programme und Anweisungen der zuständigen Behörden und Hersteller können weitere Hinweise darauf geben, wann bereits Probleme aufgetreten sind, die im Interesse der Lufttüchtigkeit behoben werden müssen und die daher bei Wartungen zu berücksichtigen sind. Es könnte genügen, dass die Beachtung dieser Vorgaben den Rahmen dessen bestimmt, was von dem Luftfahrtunternehmen zumutbarerweise verlangt werden kann. (einfach Googlen „X ZR 35/08 reise-recht-wiki.de“)

 

AG Köln, Urteil v. 10. März 2010, 132 C 304/07

Sind Grund der Annullierung – wie hier – technische Mängel des Flugzeugs, so können diese nur dann (als “unerwarteter Flugsicherheitsmangel” im Sinne von Erwägungsgrund 14 der VO) als “außergewöhnlicher Umstand” qualifiziert werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Tz. 23; BGH a.a.O., Tz. 13). Dies kommt namentlich dann in Betracht, wenn das technische Problem auf einem in Erwägungsgrund 14 genannten Umstand, z.B. versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen, beruht (EuGH, a.a.O., Tz. 26). (einfach Googlen „132 C 304/07 reise-recht-wiki.de“)

EuGH, Urteil v. 30. Oktober 2007, C-549/07

Unter dem Begriff “außergewöhnlicher Umstand” sind nur Vorkommnisse zu verstehen, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und aufgrund ihrer Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Technische Probleme die zu der Annullierung eines Flugs führen, zählen nicht als ‚außergewöhnlicher Umstand“, da die technische Wartung der Flugzeuge, sowie Fehler die auf fehlerhafte Wartung zurückzuführen sind, zur normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens gehören. (einfach Googlen „C-549/07 reise-recht-wiki.de“)

 

BGH, Urteil v. 12. November 2009, Xa ZR 76/07

Tech­ni­sche De­fek­te, wie sie beim Be­trieb ei­nes Flug­zeugs ge­le­gent­lich auf­tre­ten kön­nen, be­grün­den für sich ge­se­hen kei­ne au­ßer­ge­wöhn­li­chen Um­stän­de, die das Luft­fahrt­un­ter­neh­men von der Ver­pflich­tung be­frei­en kön­nen, bei ei­ner auf­grund des De­fekts er­for­der­li­chen An­nul­lie­rung des Flugs die nach Art. 7 der Ver­ord­nung (EG) Nr. 261/2004 vor­ge­se­he­ne Aus­gleichs­zah­lung zu leis­ten. Dies gilt auch dann, wenn das Luft­fahrt­un­ter­neh­men al­le vor­ge­schrie­be­nen oder sonst bei Be­ach­tung der er­for­der­li­chen Sorg­falt ge­bo­te­nen War­tungs­ar­bei­ten frist- und ord­nungs­ge­mäß aus­ge­führt hat. (einfach Googlen „Xa ZR 76/07 reise-recht-wiki.de“)

 

Weiterhin muss das Flugunternehmen außergewöhnliche Umstände vor Gericht beweisen, damit sie einen Ausgleichsanspruch wirkungslos machen.

 

Den Verspätungsausgleichsanspruch haben Sie schon richtig erkannt. Bei der kurzen Entfernung von unter 1.500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden gilt laut Art.  7 Verordnung (EG) 261/04 eine Ausgleichszahlung von 250 €. Diese können und müssen Sie auch geltend machen.

BGH, Urteil v. 18.02.2010, Xa ZR 166/07

Beträgt die Verspätung auf einem Flug von einer Fluglänge von mindestens 1500 km mehr als drei Stunden, steht dem Fluggast ein Anspruch aus Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu. (einfach Googlen „XA ZR 166/07 reise-recht-wiki.de“)

Grundsätzlich sei dabei aber empfohlen auf einen Fachanwalt zurückzugreifen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

 

 

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+3 Punkte
Meinen herzlichsten Dank für die tolle hilfreiche Antwort!

Ich werde mich hier wieder melden, wenn es in diesem Fall zu einem Abschluss gekommen ist für diejenigen, die der Ausgang vielleicht interessiert.
+2 Punkte

Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

Beantwortet von (5,930 Punkte)
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@Orchila: Doch es ist bei Condor wirklich immer das gleiche. Hier haben ja schon etliche Betroffene ihre Geschichten gepostet. Ich kann gerne auch meinen Fall hier einstellen. Es ist wirklich immer 1 zu 1 nach Schema F wie @Suleman schreibt.

Wir hatten eine Flugverspätung aus Cancun mit Condor. Das war sehr ärgerlich, da unsere kleine Tochter besondere Medikamente benötigt und wir immer nur schrittweise über die immer später werdende Flugverspätung informiert wurden und sozusagen auf heißen Kohlen im Hotel saßen. Es war für die ganze Familie ein echter Horrortrip. Und das schlimmste ist ja, dass der Urlaub bis dahin toll war. Wir waren bis kurz vor Abflug perfekt erholt und dann kam der Horror-Rückflug mit Megaverspätung mit Condor und als wir wieder in Deutschland waren, waren wir eigentlich alle schon wieder urlausbsreif. Das ist keine Übertreibung, sondern Fakt. 

Wer einmal eine solche Verspätung mitgemacht hat (ob mit Condor oder einer anderen Fluggesellschaft ist ja egal), der weiß was ich meine. Das ist Stress pur.

Umso dreister, dass sich Condor dann nicht ihrer Verantwortung stellt und die berechtigte GESETZLICH FESTGESCHRIEBENE Entschädigung an die Verbraucher auszahlt, sondern immer wieder nach gleichem Vorgehen versucht, die Leute an der Nase herumzuführen.

Sieh Dir unseren Fall an und du wirst sehen, es ist genauso wie bei dir:

Erst kam die Bestätigung über die Flugunregelmässigkeit der Condor. Wir haben sie dann gleich mehrfach gefordert, weil wir nicht wussten, ob das nochmla wichtig werden kann

 

 

So dann wie immer die übliche Ausrede der Condor 

Sie teilten uns mit, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.
Zum Sachverhalt teilen wir Ihnen Folgendes mit: Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen
Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu
verhindern. Ihre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher leider
ablehnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH Kundenbetreuung II Karl-Hermann-Flach Str. 36 61440 Oberursel GERMANY
E-Mail: condor@kb-2.de http://www.condor.com
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr.
83385.
 
Wir haben es dann noch viele Male im Guten versucht, aber die Condor blieb stur. Ich denek wir waren am anfang einfach viel zu gutmütig unf blauäugig, weil wir echt dachten die condor würde doch bei uns nicht so reagieren. Aber man muss leider erst mit einem Anwalt vorstellig werden (selbst mit einem Anwalt zu drohen, ist denen völlig egal) , bevor die dann erst die gesetzliche Entschädigung zahlen.
 
letzten Endes haben wir unsere 1800 EURO bekommen. Aber natürlich - wie alle hier - nur mit einem Anwalt. Das wird für Condor auf dauer ganz schön teuer, wenn die sich immer auch mit den Anwälten auseinandersetzen müssen. Aber Mitleid habe ich mit der Fluggesellschaft nicht.
 
 
Sehr geehrter Herr Kollege Bartholl,
hiermit zeigen wir an, dass wir die Condor Flugdienst GmbH in
65451 Kelsterbach vertreten. Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben
vom zu beantworten.
Unsere Mandantin bedauert die Verspätung des Fluges und möchte sich an dieser Stelle für die
hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihrer
Mandantschaft in aller Form entschuldigen. Unsere Mandantin
erklärt sich insofern bereit, für Ihre Mandantschaft aufgrund der
verspäteten Ankunft einen Betrag in Höhe von € 1800,- aus
Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu
erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden
zurückgewiesen. Vorsorglich wird die Anrechnung nach Art. 12
Abs. 1 der EG-VO 261/04 erklärt. Über den vorgenannten
Betrag wird Ihnen in Kürze von unserer Mandantin ein
Verrechnungsscheck übersandt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anwaltssocietät T&M
 

 

Beantwortet von (4,270 Punkte)
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Hallo liebe Leute,

hier ist noch einmal der Threadersteller.

Erst einmal nochmals vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps. Nachdem unser Anwalt nun Klage gegen Ryanair eingereicht hat, bietet Ryanair aus "Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" an, jeweils einen Betrag von 187,50€ zu zahlen, sprich: 25% weniger als uns laut EU-Verordnung zustehen.

Als Begründung für ihre grenzenlose Großzügigkeit führt Ryanairs Anwaltskanzlei an, dass sie einen langwierigen Rechtsstreit - ggf. mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu den Umständen der Verspätung - vermeiden wollen, obwohl sie natürlich nach wie vor der Ansicht sind, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein.

 

Mein Anwalt rät mir, den Vergleich anzunehmen. Mein Anwalt hatte aber auch eine Klageeinreichung, durch die dieses Vergleichsangebot ja überhaupt erst zustande gekommen ist, nicht für aussichtsreich empfunden. Insofern bin ich jetzt nicht sicher, in wie weit der Rat von meinem Anwalt dieses Mal sinnvoll ist oder eben nicht.

Gibt es vielleicht eurerseits Erfahrungen diesbezüglich?

Ich denke mir einerseits, wenn sich Ryanair wirklich so sicher wäre, dass sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind, dann hätten sie doch so einen Vergleich gar nicht angeboten oder? Insofern würde ich eigentlich die restlichen 25% noch einklagen wollen. Andererseits denke ich mir, dass ich lieber 375€ sicher nehme als für weitere 125€ Gefahr zu laufen, nachher komplett leer auszugehen.

 

Vielen Dank im Voraus!
Beantwortet von (280 Punkte)
Bearbeitet von
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Oh Mann crying Ryanair verarscht wirklich jeden Verbraucher.

Gerechterweise muss man aber auch sagen, dass es für Verarsche immer zwei Personen braucht. Und manchmal jabe ich echt den Eindruck, dass manche einfach nicht sehen wollen. oder nicht aufgeklärt werden wollen.

Lass mich raten: "Ryanairs Anwaltskanzlei" heisst Stenger LLP Rechtsanwälte aus 20459 Hamburg - korrekt cool!?!?!?!

Mann, lies dir doch nur mal 5 Beiträge in wahllos ausgewählten Foren durch: Es ist immer die gleich Masche. Erst macht Ryanair gar nichts. Dann klagst Du (was mich ja schonmal zumindest beeindruckt: ganz ehrlich: RESPEKT yes Du scheinst niemand zu sein, der sich mal so locker an der Nase herumführen lässt). Dann kommen die mit einem "Vergleichsangebot" (übersetzt: billiger Ablasshandel einzig und allein zu Gunsten von Ryanair). Das machen die immer so.

Ich frage mich, warum Du ernsthaft die ganzen Mühen auf Dich nimmst (Anwalt, Klage usw.), um dann kurz vorm Ziel einzuknicken!??? Was soll das?

Die bieten Dir doch nicht 75% von Deinen gesetzlich verbrieften (!!!!!!!!!) Rechtsansprüchen, wenn sie gute Aussichten für die Abweisung der Klage sehen würden. Ryanair steht mit dem Rücken and der Wand, du hast sie endlich da, wo sie hingehören und dann bekommst Du Mitleid surprise mit einer der dreistesten Airlines Europas?

Ich kann mir schon vorstellen, was dein Anwalt gesagt hat: Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Jajajaja... Frag Deinen Anwalt doch mal, ob er das nicht auch vielleicht ein bisschen deswegen rät, weil er gerne die Einigungsgebühr verdienen will. Dein Anwalt verdient an einer Einigung mehr, als wenn du das jetzt durch das Gericht ausurteilen lässt. naja, Anwälte sind ein Schlag für sich... da lass ich mich jetzt mal lieber nicht aus...

Also, von mir RESPEKT für Deinen Mut der Ryanair die Grenzen aufzuzeigen. yes

RESPEKT für Deinen Aufwand, dieser irischen Billig Airline (im wahrsten Sinne des Wortes) im Namen Tausender verarschter Verbraucher wenigstens einmal Gegenwind zu geben yes

Lass dich nicht auf deinem Weg beirren. Du wirst den Prozess gewinnen. Guck doch mal die vielen anderen Poster in allen Foren. Ich habe noch nie einen Fall gelesen, wo die Ryanair gewonnen hat.

Beantwortet von (430 Punkte)
+1 Punkt
Vielen Dank für die ausführliche und Augen öffnende Antwort. Wir werden den Vergleich ablehnen! Ich melde mich in diesem Thread wieder, wenn das Verfahren beendet ist.
0 Punkte
Hier ist nochmal abschließend der Themeneröffner.

 

Nachdem auch das Vergleichsangebot seitens Ryanair von uns abgelehnt wurde, hat Ryanair nun letztlich die Ansprüche anerkannt und hat nun 2x 250€ zzgl. Zinsen und aller Anwaltskosten an uns gezahlt.

Nochmals vielen, vielen Dank an alle, die sich hier meinen Fragen angenommen haben. Ohne den vielen Zuspruch hätten wir es vermutlich nicht bis zum Ende durchgezogen!

 

Danke euch!
Beantwortet von (280 Punkte)
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+2 Punkte

ZWEIFELN IST MENSCHLICH

Sie stehen an einer Straßenkreuzung und haben grün. Die kreuzende Fahrstrecke hat rot. Sie fahren an und BUMS rast Ihnen ein Rot-missachtender Raser in ihr Auto. Auto Totalschaden. Der Typ ist nicht nur so dreist, bei Rot über die Ampel zu rasen, ihnen ihr Auto zu schrotten und ihnen einen heftigen Schock zu versetzen, sondern macht sie jetzt auch noch an, was ihnen denn einfiele und so weiter.

WAS MACHEN SIE?

TYP 1 blush: Sie sind der ängstlich-zaghafte Zweifler, der immer mutlos und kleinlaut frisst, was man ihm vorwirft. Dann werden Sie - obwohl völlig schuldlos - dem schamlos dreisten Raser schön einige Tausend Euro zahlen müssen. So hart es klingt, aber: SELBST SCHULD! Wenn man sich alles gefallen lässt...

TYP 2 indecision: Sie sind zwar sicher bei Grün gefahren zu sein, lassen sich aber durch das eisern dickschädelige und kompromisslose Verhalten des Rasers beeindrucken. Dann wird der Raser immer noch gut bei weg kommen. Auch selbst schuld.

TYP 3 cool: Sie sind der sachlich, analytisch und besonnene Typ. Natürlich rufen Sie die Polizei und lassen diese die Beweise feststellen. Natürlich lassen Sie sich zu keiner Aussage bewegen. Natürlich übergeben Sie die Rechtsverfolgung der Sache an einen Fachanwalt, der ihnen alles, aber auch alles rausholt, was gegenüber dem Raser zu machen ist, wenn es ein guter Anwalt ist.

Was so einfach und klar klingt, scheint in der Wirklichkeit für viele von uns superschwer zu sein. Übertragen auf die Fluggesellschaft ist es doch einfach: Sie haben einen Flug gebucht (und sogar vorweg bezahlt!!!), dann kommt die Fluggesellschaft und lässt Sie entweder mal eben stundelang sitzen (Flugverspätung) oder storniert den Flug mal eben (Flugannullierung) einseitig.

Für solche Situationen gibt es in Europa glasklare Gesetze. Die hängen an jedem Flughafen aus. Sprich: Die Fluggesellschaft muss Ihnen nicht nur alle ihre Kosten erstatten, sondern zusätzlich eine Entschädigung über 400 bzw. 600 EUR pro Person zahlen! Die Fluggesellschaften sind aber nicht blöd und wissen, dass sie bei dreistem Auftreten (wie dem Rotraser) die Typen 1 und 2 unter uns mal eben leicht beeindrucken können. Ein, zwei "nach Recht und Gesetz" klingende Emails und schon knicken die zaghaft verklemmten Zweifler a la Typ 1 + 2 ein. Die Fluggesellschaften spielen das Spiel auch noch so durchsichtig, dass man schon verrückt wird, da zusehen zu müssen. 

Der Flugpassagier geht zur Airline und verlangt die glasklar gesetzlich festgelegte Entschädigung aus der Fluggast Richtlinie 261/2004. Die Airline antwortet wie immer: Streik ! Vogelschlag ! Schnee ! Sturm ! Höhere Gewalt ! Technischer Defekt !

Und was machen die Flugpassagiere? Geben schreckhaft und mutlos über sich selbst zweifelnd auf.

WARUM ????????

Guckt euch doch mal in vielen Airliner Foren um. Es wimmelt von Tausenden Fällen, in denen die Airlines Gerichtsprozesse verloren haben oder meistens gleich nach einem Anwaltsschreiben zahlten. Es gibt praktisch keine Fälle, in denen eine Fluggesellschaft mal mit ihren dummdreisten Antworten durchgedrungen wäre. Ist doch klar. Die Fluggesellschaften können vielleicht Menschen wie Typ 1 und Typ 2 beeindrucken. Konsequente und vernünftige Passagiere, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen oder gar Richter vor Gericht werden die Airlines mit "Scheinargumenten" nicht blenden.

FAZIT FÜR ALLE, DIE GEGEN EINE PENETRANTE FLUGGESELLSCHAFT KÄMPFEN:

1. Bediene Dich Deines eigenen Verstandes.

2. Lass Dich nicht in Streitigkeiten verwickeln, wo man Dich ausnutzen will. Gehe sofort zu einem Fachanwalt, der Deine Rechte vertritt und der Deine Botschaft klar rüberbringt.

3. Gib Deinem Anwalt die klare Ansage, was Du willst und wo Du mit der Sache hinwillst. Lasse Dich nicht von Deinem Weg abbringen.

Man liest immer viel im Internet. Zu jeder Meinung gibt es eine Gegenmeinung. Man kann davon ausgehen, dass große Unternehmen wie Fluggesellschaften im Internet gezielt Falschinformationen streuen, um Leute abzubringen, ihre gesetzlichen Rechte und Gelder durchzukämpfen.

Und für die zögernden ängstlichen Typen unter uns gibt es auch Hoffnung:

DER WEG ZUM ENTSCHLUSS GEHT ÜBER DEN ZWEIFEL.

Man muss sich nur einfach klar werden, was man will. Wenn man es nicht selbst durchkämpfen will oder kann, holt man sich eben Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Das verrückte ist doch, dass die Fluggesellschaft den Anwalt sogar noch zahlen muss. Was will man denn mehr?

 

@KometenWilli: Kannst Du hier nicht einfach mal das Urteil gegen Ryanair posten (Amtsgericht Geldern vom 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da kann man schön sehen, wie Ryanair dauernd versucht, eine Flugannullierung auf einen Streik (Fluglotsenstreik in Frankreiche) zu schieben und schlussendlich doch scheitert!

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@outsider:

Hier ist das Urteil vom AG Geldern (Amtsgericht Geldern, U. v. 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da hat Ryanair verloren. Das Gericht entschied, dass Ryanair den Fluglotsenstreik einfach als Ausrede benutzt hätte. Das Gericht war wohl über Ryanair ziemlich verärgert, wenn man das Urteil durchliest: "Dies sind nicht mehr als allgemeine Floskeln".

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