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Unser Condor Flug von Antalya nach München fand erst am nächsten Tag statt. Wir sind zwar vom Hotel mit dem Bus zum Flughafen gefahren worden, aber da kam uns schon eine Condor Mitarbeiterin entgegen und meinte, der Flug würde frühestens am Abend starten. Wir haben dann am Flughafen ca. 5 Stunden gewartet, bis man uns mitteilte, dass der FLug heute nicht mehr rausgeht, weil es technische Probleme am Triebwerk des Flugzeugs gibt. Wir wurden dann in ein Hotel gefahren und sind erst am nächsten Morgen mit 18 Stunden Verspätung losgeflogen.

Am Flughafen hat Condor noch die Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit als Handzettel ausgegeben. Condor sagte mir dann aber, als ich die Entschädigung für uns forderte, dass sie wegen außergewöhnlichen Umständen leistungsfrei wären:

Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir 
zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges 
am x geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes 
der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 
leistungsfrei werden, Es bestanden keine zurnutbaren Möglichkeiten unsererseits, 
die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen 
wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück, Vorsorglich erklären 
wir die Anrechnung gemäß Art, 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger 
Minderungsund Schadensersatzansprüche.
 
Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder 
einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von 
unserem guten Service überzeugen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
Condor Flugdienst

 

Jetzt habe ich mich mal in die Thematik eingelesen. Ist denn so ein Triebwerksproblem kein außergewöhnlicher Umstand? Was ist, wenn die Condor vor Gericht so einen technischen Defekt am Flugzeug vorlegt? Verlieren wir dann?

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall, bei dem es um technische Probleme am Triebwerk vom Flugzeug geht?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+11 Punkte

12 Antworten

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Condor hat unseren Rückflug einfach um einen Tag verschoben. Was mich sehr ärgert ist die Informationspolitik von Condor oder besser gesagt die ÜBERHAUPT NICHT VORHANDENEN Infos. Wir wurden normal mit Bussen zum Flughafen gekarrt als schon längste klar war, dass Condor den Flug nicht pünktlich durchführt, weil das Flugzeug gar nicht erst pünktlich gestartet war. Dann rumhängen am Flughafen und nach 4 Stunden Flugabsage und Fahrt zum Hotel. Das Hotel war nicht akzeptabel, aber egal. Am nächsten Tag dann wieder warten, warten, warten.

Wir mussten uns zuhause erstmal 2 Tage von den Strapazen erholen, bevor ich überhaupt in der Lage war, einen vernünftigen Brief an Condor zu schreiben. Ich habe dann einen guten Musterbrief für Flugverspätung gefunden und an Condor geschickt.

Als erste Antwort von Condor kam das wohl übliche Verzögerungsschreiben:

Meine Flugreklamation
 
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihr Anliegen wurde zur Bearbeitung an die Kundenbetreuung weitergeleitet.
Wichtige Hinweise:
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen Mails beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
Hxxxxxx Sxxxxxxxxxx
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
 
Fon: +49 (0) 1 80 6 400 290 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
Wir lieben Fliegen.
Kaufen Sie günstig und bequem mit Airshoppen ein: http://www.airshoppen.de/
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Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschaeftsfuehrung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
 
Dann musste ich wieder die Flugentschädigung anmahnen und ein drittes Mahnschreiben raussenden. Erst dann kamm die endgültige Absage von Condor:
 
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. 
Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. 
Wenn der Flug komplett neu geplant werden muss, kann die Flugleitung nicht sofort eine verbindliche neue Abflugzeit nennen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass deshalb Informationen nur nach und nach gegeben werden konnten. Selbstverständlich prüfen wir unsere Abläufe kontinuierlich, um weitere Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. 
Ihr Flug konnte leider aufgrund eines Vogelschlags nicht wie geplant stattfinden, obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Deshalb müssen wir Ihre Forderung leider ablehnen. 
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie trotz allem bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
Mit freundlichen Grüßen
 
F. Sxxxxxxxxx
 
Condor Flugdienst GmbH 
Kundenbetreuung
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Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385. 
 
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Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille. 
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
OK Condor, ihr wolltet es nicht anders. Bin dann zum Anwalt. Habe zum glück einen richtig guten Anwalt gefunden und nach 2 Monaten hat Condor uns dann die 1600 € doch gezahlt. Das ganze hat ja offensichtlich System. Wer nicht schlagkräftig genug sein Recht in die Hand nimmt, wird von den Fluggesellschaften an der Nase herumgeführt.
 
Ich kann euch die Rechtsanwälte Bartholi aus Berlin empfehlen.
Beantwortet von (3,320 Punkte)
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Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
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