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Wir sollten mit der Familie für eine Pauschalreise auf den Kanarischen Inseln am 16. Februar 2013 vom Flughafen Düsseldorf nach Las Palmas auf Gran Canaria fliegen. Wir sind für den Flug X3 2114 morgens pünktlich zum Flughafen angereist. Dort sagten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft TUIfly, dass sich der Abflug bis zum Abend "verzögert". Das war reichlich untertrieben, da wir letztendlich erst um 21.30 Uhr abgeflogen sind. Geplant war eigentlich der Abflug um 11.50 Uhr. Somit mussten wir den ganzen Tag am Flughafen verbringen. Der Flugzeugkapitän hat dann während des Fluges eine Durchsage gemacht und als Grund für die Flugverspätung angegeben, dass ein Crew-Mitglied auf einem Vorflug des Flugzeugs am Vortag in Ohnmacht gefallen wäre und die Behandlung eine Flugverspätung auslöste, die sich dann auf alle Folgeflüge bis zum nächsten Tag fortgesetzt hätte.

Wir haben bei der TUIfly die Entschädigung für die Flugverspätung von 400 EUR gefordert, insgesamt also 1600 EUR. Die TUIfly hat uns geantwortet:

Sehr geehrter Herr ...

 

es tut uns leid, dass der Flug nicht planmäßig in Las Palmas landen konnte und sie eine Ankunftsverspätung von 10 Stunden in Kauf nehmen mussten.

 

Wegen der Verspätung erwarten Sie eine Entschädigung und berufen sich dabei auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und großer Flugverspätung regelt.

 

Der Flug verzögerte sich, weil der erste Flug des betreffenden Flugumlaufs ursächlich wegen schlechter Witterungsverhältnisse in Zweibrücken umgeleitet werden musste. Da mit einem Flugzeug bis zu sechs Flüge pro Tag durchgeführt werden, lassen sich Folgeverspätungen nicht immer vermeiden und nur teilweise wieder aufholen.

 

Die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu großen Flugverspätungen hat zu deutlichen Abweichungen bei der Auslegung und Anwendung vom Wortlaut der EU-Verordnung 261/04 geführt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof, in dem von ihm entschiedenen Fall in Bezug auf Flugverspätungen festgestellt, dass eine Ausgleichszahlung bei Verspätungen dann nicht zu zahlen ist, wenn die Verspätung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

 

Ansprüche uns gegenüber bestehen somit weder nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu großen Flugverspätungen noch auf Basis der EU-Verordnung.

 

...

 

Ihre Forderungen müssen wir zurückweisen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

 

Für ihre künftigen Flugreisen wünschen wir ihnen einen in jeder Hinsicht erfreulicheren Verlauf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TUIfly GmbH
Nicole Manowski

Wir haben jedoch nicht das geringste Verständnis für die - aus unserer Sicht - seltsamen Begründungen der TUIfly. Erst hieß es, dass eine Stewardess in Ohnmacht fällt und das Flugzeug deswegen nicht pünktlich starten kann und plötzlich sollen Wetterverhältnisse in Zweibrücken für die Flugverspätung verantwortlich sein.

Wie kann man dagegen vorgehen?

Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+95 Punkte

54 Antworten

+40 Punkte

Tja, so scheint es bei allen Fluggesellschaften zu sein. Mit Ausreden und Entschuldigungen sind die schnell bei der Hand. Erst ist es also eine Stewardess, die zufällig ohnmächtig wird, dann schneit es ganz zufällig in Zweibrücken und pass auf, als nächstes wird ganz ganz zufällig ein Streik irgendwo in Griechenland oder Frankreich die Ursache der Verspätung sein.

Wers glaubt...


cool

Beantwortet von (2,750 Punkte)
+40 Punkte
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Ich kann euch Herrn Bartholl als anwalt empfehlen. Der hat für unsere Familie einen Fall gegen Lufthansa/Eurowings gewonnen. Ist vielleicht etwas schwer dort dranzukommen, aber wir wurden durch eine Empfehlung schnell angenommen.
+36 Punkte

Es ist wirklich zum Verzweifeln. Die Airlines lügen echt wie gedruckt, wenn es darum geht, sich der Haftung gegenüber Flugpassagieren zu entziehen. Die Foren sind voll von Erfahrungsberichten, in denen es immer wieder nach Schema F abläuft:

Die Airline versucht zuerst, sich zu ducken und NICHTS zu tun.

Bleibt man hartnäckig, erhält man ein nichtssagendes Schreiben mit schönen Worten und vielen Rechtszitaten.

Erst wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, bewegen die sich.

Auch wenn sowas sicherlich kalkuliertes Vorgehen ist, ist es schlicht und ergreifend FEIGE von den Fluggesellschaften, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Die Fluggastverordnung ist ihr Papier, auf dem sie gedruckt ist, nicht wert, wenn es keine Mittel gibt, um den Fluggesellschaften ihre Hinhaltetaktik um die Ohren fliegen zu lassen.

Da bleibt nur eins: Alle Fluggäste müssen sich zusammentun und HART BLEIBEN!

cheeky

cheeky

yes

Beantwortet von (3,560 Punkte)
+36 Punkte
Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.
+33 Punkte

In unserer TUIfly Sache wollten wir nicht nachgeben und haben auch einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte engagiert. Die Sache hat sich etwas in die Länge gezogen. Für die TUIfly hat die Kanzlei Wiedenbach und Dr Gildemeister aus Hannover versucht, uns "zu frustrieren". Ich kann aus Erfahrung sagen, dass sich Hartnäckigkeit letztlich auszahlt. Auch wenn die TUIfly selbst hartnäckig versucht, berechtigte Passagierforderungen zu ignorieren, müssen sie sich letztlich den Buchstaben des Gesetzes stellen.

Ich kann persönlich nur den Kopf schütteln, wie eine Fluggesellschaft gute Kunden derart behandeln kann. Man scheint sich dort sehr selbstsicher zu sein.

HOCHMUT KOMMT VOR DEM FALL.

Beantwortet von (2,290 Punkte)
+33 Punkte
+30 Punkte
Die Worte der TUIfly sind natürlich warm, aber wenig aussagekräftig, bis auf die Aussage: Wir zahlen nichts!

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist keine "Vereinbarung der EU-Länder", sondern knallhart anzuwendendes Recht des europäischen Gesetzgebers. Die neueste Rechtsprechung des EuGH zu Flugverspätungen hat insbesondere zu deutlichen Abweichungen bei der Auslegung und Anwendung der eindeutigen Fluggastrechte zu Lasten der Fluggesellschaften geführt. Die Fluggesellschaften haben in letzter Zeit reihenweise sehr schmerzliche Niederlagen vor dem EuGH einfahren müssen. Diese Niederlagen kann man natürlich in nette Worten verpacken. Jedoch werden sich nur wenige aufgeklärte Fluggäste von solchen Nebelkerzen blenden lassen.
Beantwortet von (4,310 Punkte)
+30 Punkte
+26 Punkte

Du kannst es in allen Foren zu Fluggastrechten lesen. Es hilft gegen renitente und uneinsichtige Airlines nur die Kopf-durch-die-Wand-Vorgehensweise:

1. Letzte Frist setzen,

2. Sache dem Anwalt übergeben,

3. sich auf KEINE KOMPROMISSE einlassen,

4. Klage erheben ...

UND- wie fast alle- das Gerichtsverfahren GEWINNEN.

smileyyes

Beantwortet von (3,750 Punkte)
+26 Punkte
+25 Punkte
Krass, wir hatten einen ähnlichen Fall und die gleiche Mitarbeiterin von TUIfly hat auch uns geschrieben. Und der Text war auch fast gleich. Außer, dass TUIfly uns nachher 1200 EURO bezahlt hat. Wir haben nach dem 2. Schreiben von TUIfly aufgegeben und dann gleich einen Anwalt eingeschaltet. Das ging dann alles schnell. TUIfly hat bei dem Rechtsanwalt glaube ich keine ablehnende Antwort mehr reingereicht. Die haben nach den ersten Verhandlungen sofort gezahlt. Klar, alles ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und so, aber wir wollten eh nur das Geld.
Beantwortet von (2,650 Punkte)
+25 Punkte
+23 Punkte

Jaja, es sind immer die ÜBLICHEN VERDÄCHTIGEN Airlines, die auftauchen. Seltsam, dass auch gerade die Airlines durch die Bank vor Gericht untergehen.

Nachtigall, ick hör Dir trapsen...

Daumen hoch, hart bleiben, verklagen!

yes

Beantwortet von (3,690 Punkte)
+23 Punkte
+21 Punkte
TUIfly gehört doch zu den uneinsichtigen Airlines, die immer mit als erstes abgemahnt werden müssen, weil sie mal wieder gegen geltendes Recht verstoßen.

Bei solchen Fluggesellschaften hilft eben nur die Sprache der KONSEQUENZ:

Sofort mit einer Klage zeigen, wo es lang geht.
Beantwortet von (3,060 Punkte)
+21 Punkte
+15 Punkte
Hallo Miteinander,

wir hatten den selben Flug gebucht und zanken uns mittlerweile mit TUI über einen Rechtsanwalt. Da wir mittlerweile kurz vor der Klage stehen, suchen wir noch Zeugen dafür, dass das Flugzeug bereits Mittags auf dem Vorfeld stand. Ferner kann ich bestätigen, dass der Flugkapitän Herr Martin Scholz uns die Geschichte mit der kranken Stewardess erzählt hat.

Nach dem Was TUI-Fly uns geschrieben hat, haben wir selbstverständlich keinen Anspruch auf Entschädigung. Das sehen wir jedoch anders. In Düsseldorf war am 16.02.2013 keine nennenswerte Verspätung ausser unserem Flug X3 2114 zu bemerken. Ich würde Sie gerne kontaktieren und Sie als Zeugen benennen. Das Gleiche werden wir natürlich auch tun. Eventuell reicht es ja bereits eine kurze E-Mail zu senden oder hier im Blog den Sachverhalt genau zu schildern.
Beantwortet von (320 Punkte)
+15 Punkte
+19 Punkte

Ich kann aus Erfahrung nur Mut zusprechen, die Fluggesellschaften sofort zu verklagen. DIe fahren nahezu durch die Bank die Hinhaltetaktik nach dem Motto: Nicht rühren, dann werden Reisende schon frustriert aufgeben. Wir haben die Kanzlei Bartholl in einem Rechtsstreit gegen die Condor Flugdienst GmbH eingeschaltet. Die Condor hat uns erst Mal immer wieder vertröstet und die hier im Forum schon geposteten Antwortschreiben zugesendet. Erst als wir den Anwalt eingeschaltet hatten, kam Bewegung in die Sache. Die Anwälte der Condor von der TM Anwaltskanzlei aus Oberursel wollten uns erst mit der Hälfte unserer Ansprüche (1200 EUR) abspeisen. Herr Bartholl hat uns Mut gemacht und wir haben dann geklagte. Und siehe da: Die Condor hat bereits auf den ersten Hinweis des Gerichts, dass wir sicherlich gewinnen werden, die Forderungen sofort anerkannt. Im Endeffekt habe ich durch die hervorragende Unterstützung von Herrn Bartholl gelernt, dass man nur etwas Mut und Selbstüberzeugung in die eigene Rechtsauffassung benötigt, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen.

Herr Bartholl hat uns im Prozess gegen Condor vor dem Amtsgericht Düsseldorf hervorragend vertreten. Letztlich musste die Condor uns 2900 EUR und noch zusätzlich 500 EUR Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erstatten. Herr Bartholl hat den Prozess klug, besonnen und mit absoluter Erfahrung für uns gewonnen. Wir möchten Herrn Bartholl an dieser Stelle noch einmal unseren Dank aussprechen. Eine solch exzellente Interessenvertretung ist nicht alltäglich.

Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl.

Unsere Empfehlung kann hier eingesehen werden:

http://auskunft-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt/4_Bartholl_Jan#bewertungen

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+19 Punkte
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
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