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Hallo allerseits,

nach dem 15.08.2017 habe ich über Travelstart drei Hin- und Rückflüge gebucht. Später hat sich ergeben, dass der Hinflug noch stattgefunden hätte, Airberlin zum Zeitpunkt des Rückfluges jedoch bereits den Betrieb eingestellt hat.

Travelstart verweist bei Anfragen nach der Rückzahlung permanent an Airberlin. Aus meiner Sicht ist jedoch Travelstart mein Vertragspartner und Zahlungsempfänger, dementsprechend sollte mein Anspruch gegenüber Travelstart bestehen?

Ebenso teilte Travelstart mit, dass maximal eine Erstattung für den Rückflug möglich wäre. Hierauf habe ich geantwortet, dass ich einen Hin- und Rückflug für drei Personen in einem Vorgang gebucht habe. Auf der Rechnung sind auch eine separaten Kosten für Hin- und Rückflug ausgewiesen. Daher fordere ich die Rückzahlung des kompletten Flugpreises.

Langsam schwindet die Hoffnung, dass die Firma Travelstart eine Rückzahlung leistet. Daher hier die Frage an die Expertenrunde: welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank

DS
Gefragt in Rechtsberatung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Sie haben Flüge über Travelstart bei Air Berlin nach dem 15.08 gebucht. Nun wurden diese Flüge annulliert und Sie fragen sich, ob und wenn von wem Sie die Flugpreise zurückerstattet bekommen können.

Fraglich ist nun, gegen wen Sie den Anspruch geltend machen können. Ansprechpartner im Falle einer Annullierung ist die ausführende Fluggesellschaft. Hier also AirBerlin.

Dieses lässt sich aus Artikel 5 Absatz 3 VO Nr. 261/2004 entnehmen.

"(5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. Erfüllt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht."

Wer genau das ausführende Luftfahrtunternehmen ist, ergibt sich aus Artikel 2b) VO Nr. 261/2004.

"b) „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen – juristischen oder natürlichen – Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt."

Sie müssen den Flugpreis von AirBerlin zurückverlangen.

Problematisch ist allerdings, das Air Berlin sich insolvent gemeldet hat. Hier hat sich Air Berlin jedoch auf der eigenen Website öffentlich geäußert, dass Fluggäste, die nach Bekanntgabe der Insolvenz am 15. August 2017 einen Flug gebucht haben, den vollständigen Ticketpreis erstattet bekommen.

Da Sie nach dem 15.08.2017 gebucht haben, haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises gegen Air Berlin. Sie sollten sich also an Air Berlin wenden und die Ticketpreise zurückverlangen.

Sollten Sie nicht durchdringen, rate ich nicht länger als eine Woche abzuwarten und sich nicht hinhalten zu lassen (das wollen die Fluggesellschaften und Reisevermittler meist). Daher nach spätestens einer Woche zum Anwalt und zwar sofort zum Fachanwalt für Fluggastrechte. Ein Fachanwalt kostet genausoviel wie ein normaler Anwalt, führt aber zu 1000mal besseren Ergebnissen.

Beantwortet von (11,600 Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort!

Zwischenzeitlich habe ich Kontakt zu dem in Berlin ansässigen Insolvenzverwalter aufgenommen. Jedoch erhielt ich bisher keine Antworten auf meine Emails.

Ist in diesem Falle der Insolvenz der Insolvenzverwalter meine Ansprechpartner oder doch die Fluggesellschaft direkt?

Vielen Dank für die Mühe

DS
Nachdem ein Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat und das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Dieser übernimmt die (vorläufige) Leitung des Unternehmens und regelt den weiteren Ablauf der Insolvenz.
Bei einer Insolvenz der Airline müssen SIe Ihre Ansprüche also beim Insolvenzverwalter anmelden und nicht bei der Fluggesellschaft.
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Hallo,

 

Sie haben nach dem 15.08.2017 Flüge mit Air-Berlin gebucht. Gebucht haben Sie über das Portal Travelstart. Sie fordern die Rückzahlung der Preise für die Flugscheinkosten, doch Travelstart verweist auf Air Berlin. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten bestehen.

Zunächst sollten Sie wissen, dass Ansprechpartner bei solchen Problemen immer das ausführende Luftfahrtunternehmen ist. Selbst wenn Sie über eine andere Plattform wie Travelstart gebucht haben, nehme diese lediglich die Rolle des Vermittlers ein.

Das heißt Sie müssen Ihre Ansprüche regelmäßig an das ausführende Luftfahrtunternehmen stellen.

Laut Begriffsbestimmung nach Art. 2 b) der Fluggastrechte-VO versteht man unter dem Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen — juristischen oder natürlichen — Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
Der insolvenzantrag von Air Berlin wurde am 15.08.2017 gestellt. Für alle nach diesem Termin erworbene Tickets, erstattet Air Berlin den Kaufpreis kostenfrei zurück. Eine Begrenzung nur auf die Rücklfüge ist nicht ersichtlich.

 

Insofern sollten Sie sich direkt an die Airline wenden, größere Probleme sollten dabei wohl nicht auftreten.
Beantwortet von (24,540 Punkte)
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