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Hallo,

ich sollte meinen Handgepäckkoffer am 24.12.2017 direkt beim Einstieg ins Flugzeug abgeben, da die Kabinenfächer voll waren.

Leider habe ich meinen Koffer da zum letzten Mal gesehen.

Ich habe es direkt am Lost and Found Schalter gemeldet. Bisher ist der Koffer nicht aufgetaucht.

Diverse Formulare und eine Aufstellung mit dem Inhalt des Koffers habe ich bereits an Eurowings geschickt. Leider reagieren die bisher nicht.

Mit welcher Entschädigung kann ich rechnen?

Was kann ich tun, wenn ich weiterhin keine Antwort erhalte?
Gefragt in Gepäckverlust von
wieder getaggt von
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Hallo,

 

Sie haben Ihr Gepäck ins Aufgabegepäck gegeben, da die Kabinenfächer bereits überfüllt waren. Leider ist ihr Koffer daraufhin am Ankunftsort nicht wiederaufgetaucht.

Bei einem solchen Gepäckverlust bildet das sogenannten Montrealer Übereinkommen die rechtliche Grundlage. Dabei sollte man insbesondere einen Blick auf Art. 17 II MÜ werfen:

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Es ist schon einmal sehr gut, dass Sie den Schaden sofort gemeldet.

Denn das ausführende Luftfahrtunternehmen muss die entstandenen Kosten für notwendige Ersatzkleidung und Kosmetika eigentlich tragen. Dabei kann mit einer Entschädigung bis zu1.131 Sonderziehungsrechten, was aktuell ca. 1.350 € entspricht, gerechnet werden. Dies ist allerdings der Haftungshöchstbetrag. Insofern sind Quittungen zu Beweiszwecken immer nützlich.

Wenn Eurowings Ihnen weiterhin nicht antwortet, ist der nächste Schritt wohl der Gang zum Rechtsanwalt.

 

Siehe:

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Im heutigen Massenverkehr muss ein Reisender stets mit der Möglichkeit des Verlustes von Reisegepäck rechnen. Es stellt daher einen groben Verstoß gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten und ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden bei Gepäckverlust dar, wenn der Reisende wertvolle Schmuckgegenstände im Reisegepäck und nicht im Handgepäck oder eigenen Gewahrsam transportiert.
(zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

 

 

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Bei einer Gepäckverspätung ergeben sich Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu. Vor allem ist dabei Art. 19 MÜ zu beachten.

Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Somit besteht ein Anspruch auf  Schadensersatz für die Gepäckverspätung, solange der Luftfrachtführer diesen nicht vermeiden konnte oder es ihm nicht möglich war.

Bei einer Gepäckverspätung haften die Fluggesellschaften mit einer Höhstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Die SZR sind eine künstliche Währung und entsprechen umgerechnet etwa 1.330,- Euro.

Dazu die folgenden Urteile:

AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dafür einfach bei Google "4 C 7/07 reise-recht-wiki" eigeben)

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.

AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dafür einfach bei Google "Az 29 C 2518/12 reise-recht-wiki" eingeben)

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dafür einfach bei Google "Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki" eingeben)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Form und Frist

Etwaige Ansprüche sind gegenüber des ausführenden Luftfahrtunternehmens form-und fristgerecht geltend zu machen. Eine Verlustanzeige muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, getätigt werden. Eine Verspätungsanzeige muss gemäß Art. 31, Abs. 2, S. 2 des Montrealer Übereinkommens innerhalb von 21 Tagen, nachdem der Fluggast das Gepäck bekommen hat beim Luftbeförderungsunternehmen eingehen. Die Anzeige muss zudem schriftlich erfolgen und begründet werden. Des Weiteren muss dargelegt werden, welche Anschaffungen aufgrund der Gepäckverspätung beziehungsweise wegen des Gepäckverlustes getätigt wurden. Rechnungen müssen dabei stets aufgehoben werden, da das Gericht andernfalls die Ausgaben nicht nachvollziehen kann.

Fazit

Wichtig ist also, dass du Eurowings kontaktiert hast, da etwaige Ansprüche sonst verfristen könnten. Nun heißt es leider abwarten. Lass dich nicht verunsichern, falls sich die Eurowings nicht bei dir melden sollte. Dies ist leider häufig eine Hinhaltetaktik. Falls weiterhin niemand reagiert kann auch der Gang zum Anwalt hilfreich sein. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass dir ein Anspruch auf Entschädigungszahlung zusteht und hoffe, dass du diesen auch durchsetzen kannst. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen und hoffe, dass ich etwas weiterhelfen konnte.

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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Vielen lieben Dank für die Antworten! Inzwischen hat sich Eurowings gemeldet und möchte mir 150 Euro erstatten. Der Wert des gefüllten Koffers liegt bei ca. 900 Euro. Fön, Sonnenbrille, Kontaktlinsen und Pass haben sie direkt rausgerechnet. Von dem Rest bekomme ich nur 25% weil ich keine Belge habe. Das kann dich nicht sein! Das waren alles Alltagsgegenstände. Wer hat denn von jeder Unterhose und jedem Pulli noch den Beleg? Das Geld, was ich vor Ort ausgeben musste um wenigstens etwas anzuziehen habe gibts nun auch nicht mehr zurück. Das kann doch so nicht sein, oder? Ich hoffe auf eure Hilfe! Daaaanke
Beantwortet von (140 Punkte)
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