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Ich hatte für mich und meine Famile einen Urlaub auf den Maledieven gebucht, für 10 tage, zum Preis von 4ooo Euro.

Das war mit Unterkunft und Flügen für eine vierköpfige Familie ein absolutes Schnäppchen! Das ganze Paket hatten wir in einem Reisebüro gebucht, und das beste war, bei dem Angebot war eine Reiserücktrittsversicherung inklusive!

Da haben wir uns vielleicht gefreut! Diese Reiserücktrittsversicherung wurde von der Europäischen  Reiseversicherung ERV, angeboten. In der Werbung im Reisebüro hieß es:

„Wir ersetzen Ihnen u. a. die anfallenden Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Kündigung) nicht antreten können!"

Die freundliche Mitarbeiterin im Reisebüro hat uns auch nochmals ausdrücklich versichert, dass die Reiserücktrittsversicherung inklusive ist, und die eventuell anfallenden Stornierungskosten übernimmt.smiley

Wir haben uns ein halbes Jahr auf diesen Urlaub sehr gefreut, und auch extra neue Kleidung für den Strand gekauft. Doch leider hatte meine Frau kurz vor dem Urlaub einen Autounfall, und musste mit mehreren Knochenbrüchen ins Krankenhaus eingeliefert werdensad (Keine Angst, mittlerweile geht es ihr wieder hervorragendcheeky).

Jedenfalls war dann unter keinen Umständen mehr an Urlaub zu denken. Auch war es ja nicht mehr möglich, weil meine Frau nun mal im Krankenhaus lag. Wir waren zwar traurig, den Urlaub nicht durchführen zu können, aber ich ging davon aus, die gesamten Stornierungskosten von gut 1400 Euro ersetzt zu bekommen. Immerhin stand es ja so in der Werbung von ERV!

 

Doch dann kam es anders als gedacht. Der Versicherer berief sich darauf, dass 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, rund 280 Euro, als Selbstbeteiligung abgezogen und nicht erstattet werden.  Das hieß, die Versicherung hat gelogen!angry

Sie haben ihr Versprechen aus der Werbung nicht eingehalten! Immerhin mussten wir die Reise ja aufgrund von Krankheit, wie es in der Werbung hies, ein versicherter Grund, absagen.

Besteht eine Möglichkeit, gegen die Versicherung rechtlich vorzugehen? Kennt sich da jemand aus? Kann ich den ganze Preis erstattet bekommen?

 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt
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Eine Reiserücktrittsversicherung ist im allgemeinen dazu da, die Stornierungskosten zu übernehmen, sollte ein Reiseteilnehmer oder ein Angehöriger schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch die Reise storniert werden muss.

Dabei gibt es die Möglichkeit eine solche Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung zu erwerben. Versicherungen die eine Selbstbeteiligung vorsehen, sind dann günstiger für die Reisenden als eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. 

Dazu ein Beispiel:

Eine günstige Pauschalreise in beliebte Urlaubsgebiete liegt im Bereich von 400-700€ pro Person. Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung würde 20-35€ pro Person kosten. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung kostet den Reisenden dagegen nur ca. 15€. 

Die Höhe der Selbstbeteiligung des Reisenden richtet sich nach dem Reisepreis, welche jedoch 25% des Reisepreises nicht überschreiten sollte. 

Auch hierzu noch ein Beispiel: 

Bei einer Reise mit einem Reisepreis von 400€ bis 700€, würden bei einer frühzeitigen Stornierung 80-140€ oder bei einer späteren Stornierung 160-280€ an Stornokosten entstehen. Bei einer Selbstbeteiligung des Reisenden von 150€ müsste die Versicherung bei einer frühzeitigen Stornierung dann gar nichts zahlen, da die Selbstbeteiligung von max. 25%  nicht überschritten wurde. 

Dadurch das die Versicherung Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbeteiligung günstiger als die ohne anbietet, wird durch die Selbstbeteiligung des Reisenden der Gewinn für die Versicherung reguliert. 

Ob eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung  in deinem Fall vorliegt, sollte jedoch in jedem Fall in den AGB´s  zu der Versicherung ausgewiesen sein. Solltet ihr daher eine Reiserücktrittsversicherung mit einer solchen Selbstbeteiligung erworben haben, so besteht in meinen Augen leider keine Möglichkeit gegen die ERV vorzugehen, da hier meiner Meinung nach kein rechtlicher Verstoß gegeben ist. 

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