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Hallo ihr Lieben,

ich buchte für mich und meinen Mann einen Urlaub in der Türkei. Diese Reise habe ich über das Internet gebucht. Die Reise sollte am 28.11. um 9:00 mit dem Flug von Düsseldorf nach Antalya starten. Die Flüge waren im Rahmen der gebuchten Pauschalreise Bestandteil der Reise.

Am 14.11 um 20:20 erhielten wir allerdings eine Email vom Reiseveranstalter, dass der Flug um fast 6 Stunden nach hinten verlegt wurde!

Uns blieb halt auch leider nichts anderes übrig, als am 28.11 den Flug gegen 15 Uhr zu nehmen, weil wir sonst schlecht nach Antalya gekommen wären. Im Ergebnis kamen wir also 6,5 Stunden später in Antalya an, als geplant. Das hat natürich ganz schön an den Nerven gezerrt, dem immerhin haben wir ja dadurch einen ganzen halben Urlaubstag verloren.

Und das dumme an der Sache war, wir konnten auch gar nichts dagegen tun. Ärgerlich war auch, dass das Flugzeug dann dermaßen voll und laut war, und wir auch stark genervt in Antalya ankamen. Alles in allen war der urlaub in unseren Hotel dann aber zum Glück noch sehr schön und erholsam.

Allerdings war in der Email des veranstalters auch ein Hinweis auf unsere Rechte. Da stand, dass eine Entschädigung bezahlt werden muss, wenn die Flugzeitenverschiebung nicht 2 Wochen im Voraus, also 14 tage vor Abflug des Flugzeuges mitgeteilt wird.

Das hätte bei uns ja dann der 14.11 9:00 gewesen sein müssen. Die Email kam aber erst 20:20!!

Wie sieht das denn aus, ist jetzt die 2 wöchige Frist eingehalten oder nicht?

Und steht uns dann daraus resultierend ein Anspruch zu oder eher weniger?

 

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Antworten!

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Hallo Rita,

2 Wochen vor eurem Urlaubsantritt wurde euch per Mail mitgeteilt, dass euer Flug am 28.11. nun nicht 9 Uhr sondern 15 Uhr stattfinden sollte. Die entsprechende E-Mail habt ihr 20:20 Uhr am 14.11. erhalten. Jetzt stellt sich euch die Frage ob damit die 2 Wochenfrist eingehalten wurde oder nicht.

Ich denke, dass in diesem Fall einmal ein Blick in §187 Absatz 1 BGB geworfen werden sollte. Dort steht es nämlich wie folgt:

1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) i)  der Verordnung (EG) Nr. 261/2004  muss die Airline den Fluggast mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit von der Annullierung informieren. 

Meines Erachtens nach liegt hierbei eine nach Tagen bestimmte Frist vor. 

Der Flugantritt sollte am 28.11. stattfinden. Die Frist für das Informieren über die Annullierung endet damit meiner Meinung nach und in Bezug auf §187 Absatz 1 BGB am 14.11. um 0:00 Uhr, sprich genau 14 Tage vorher. 

Daher denke ich, dass in eurem Fall die Frist eingehalten wurde, da euch die E-Mail am 14.11. um 20:20 zugestellt wurde. Somit könnt ihr gegen die Luftgesellschaft in meinen Augen leider keine Ausgleichsansprüche geltend machen. 

Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen, dass dieser Beitrag lediglich meine persönliche Rechtsmeinung darstellt. Bei einem solchen komplexen Fall könnte sich daher das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts lohnen.

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