Du musstest infolge eines grippalen Infekts deine Reise leider stornieren und hast die Übernahme der Stornokosten von deiner Reiserücktrittsversicherung verlangt. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass die Versicherung in deinem Fall mit der Buchung der Reise beginnt und bei Antritt der Reise endet. Da du Online eingecheckt hast, hättest du laut Versicherung bereits damit die Reise rein versicherungstechnisch angetreten. Ansprüche auf Übernahme der Stornokosten sind somit laut deiner Versicherung verwirkt. Du fragst dich nun, ob das Verhalten von der Versicherung richtig war und die Reise tatsächlich nach dem Online-Check in als angetreten gilt.
Beginnen möchte ich meinen Beitrag mit 2 Urteilen, die dein Problem unter Umständen klären könnten:
AG Bremen, Urteil vom 4.7.2013, Az. 10 C 508/12
Eine Reiserücktrittsversicherung wollt einem Versicherten die Reisekosten trotz einer unstrittig diagnostizierten Erkrankung mit der Begründung nicht erstatten, der Betroffene habe die Reise mit dem Ausdrucken der Bordkarte am eigenen Computer versicherungsrechtlich bereits angetreten. Das Gericht teilte die Auslegung der Versicherung allerdings nicht. Vielmehr sei eine Flugreise erst dann angetreten, wenn der Tourist am Flughafen angekommen ist, sein Gepäck abgegeben und die Bordkarte vorgelegt hat.
Gemäß der Ausführung des Amtsgericht Bremens hast auch du nicht die Reise angetreten, da du am Flughafen weder dein Gepäck abgegeben hast, noch die Bordkarte vorgezeigt hast. Damit sollte der Versicherungsschutz meiner Meinung nach noch bestanden haben, als du die Reise storniert hast.
Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2013, Az. 171 C 18960/13 (bei Google einfach eingeben: "171 C 18960/13 reise-recht-wiki.de")
Ein Online Check-In ist kein Check-In im eigentlichen Sinne und wird erst mit der tatsächlichen Gepäckaufgabe vor dem Abflug abgeschlossen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann nach einem Online Check-In und vor der Gepäckabgabe in Anspruch genommen werden.
Auch nach diesem Urteil bin ich immer noch der Meinung, dass du die Reise rein versicherungstechnisch noch nicht angetreten hast und die Versicherung damit in deinem Fall in meinen Augen auch die Stornokosten zu tragen hat.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen wohl nur ein Anwalt geben.