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Ich wollte mit meinem Mann und unsere Tochter in den Urlaub in die Dominikanische Republik fliegen. Dafür buchten wir die Flüge und das Hotel getrennt voneinander. Was die Flüge betraf, buchten wir extra und ausdrücklich Premium Economy Class, weil mein Mann sehr viel Wert auf eine erhöhte Beinfreiheit legte, und die Extras genießen wollte.  Die Flüge wurden am 09.01 2016 gebucht, und sollten insgesamt 3.390 Euro kosten. Am folgenden Tag buchten wir auch das Hotel für den Zeitraum vom 19.03 bis zum 03.04 für insgesamt 7.800 Euro.

Am 26.02 erhielten wir von der Fluggesellschaft eine Email, dass der Flug jetzt nicht mehr durch sie selbst, sondern durch eine andere Fluggesellschaft mit dem Namen HiFly durchgeführt werden sollte. In diesem Moment dachten wir uns noch nichts böses, denn immerhin dachten wir, dass die Buchung genauso aufrecht erhalten bleibt, wie wir es wollten, nur von einer anderen Gesellschaft durchgeführt.

Doch am Abend vor dem Flug, erhielten wir auch von HiFly eine Email. Dort wurde uns mitgeteilt, dass unsere gewählte Buchungsklasse überbucht sei, man uns aber dennoch eine vertragsgemäße Beförderung garantieren könne. Zwar waren wir sehr verwundert über diese Nachricht, doch gingen wir am nächsten Tag trotzdem zum Flughafen.

Dort wurde uns am Check-inn mitgeteilt, dass in der Premium Economy Klasse keine Plätze mehr frei sind, weil diese überbucht ist, und uns deshalb nur noch Plätze in der normalen Economy Klasse angeboten werden können. Dennoch könnten wir trotzdem am Flug teilhaben. Wir wurden also von der gebuchten Klasse in eine niedrigere gestuft. Daraufhin trat mein Mann vom Beförderungsvertrag zurück, und in der Folge auch vom Urlaubsvertrag mit dem Hotel.

Jetzt fragen wir uns, ob wir das geld für die Tickets von der Airline wegen der herabstufung zurück verlangen können. Immerhin haben wir uns bewusst aus Komfortgründen für diese Klasse entschieden. Hätten wir gewusst dass da nichts mehr frei ist, hätten wir den Flug auch gar nicht erst gebucht., bzw die reise vorher schon storniert.  Stattdessen haben wir nutzloserweise die Flüge, das Hotel, und ein taxi bezahlt, was auch nochmal 75 Euro gekostet hat.

Haben wir außerdem einen Ansprch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung?

Gefragt in Umbuchung von
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2 Antworten

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Guten Tag,

in eurem lohnt sich meiner Meinung nach ein Blick in die Europäische Fluggastrechteverordnung.

Bei einem Downgrade der Flugklasse, in deinem Fall von Premium Economy Class in Economy Class wäre der einschlägige Artikel aus der Verordnung meiner Meinung nach Artikel 10 Absatz 2.

Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so muss die Airline euch gemessen an der Entfernung 30-75% des Flugpreises binnen 7 Tagen erstatten.

Bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km entspricht das einer Erstattung in Höhe von 75% des Preises des Flugscheins.

Da die Entfernung zwischen Deutschland und der Dominikanischen Republik deutlich mehr als 3500km beträgt, sehe ich HiFly gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c) in der Pflicht euch 75% des Preises für alle Flugscheine zu erstatten. 

Dieser Anspruch stellt meines Erachtens nach die von euch geforderte Ausgleichsleistung dar. Eine Nichtbeförderung im Sinne von Artikel 4 der Verordnung liegt meiner Meinung nach nicht vor, da sich die Airline sich ja nicht gänzlich geweigert hat, euch zu befördern, sondern euch Sitzplätze in einer anderen Klasse angeboten hat.

Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung zu eurem Sachverhalt schildern. Es würde sich bei solch komplexen Themen daher in meinen Augen immer lohnen zusätzlich noch einen Fachanwalt um Rat zu fragen.

Vielleicht hilft euch dieser Post den passenden für euch zu finden:

http://www.flugrechte.eu/615/guter-fachanwalt-reiserecht?show=615#q615

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Sie haben Flüge in die Dominikanische Republik in der Premium Economy Class gebucht. Am Flughafen wurden Sie jedoch darüber informiert, dass Sie in der Economy Class fliegen sollen. Dieses wollten Sie jedoch und sind vom Flug zurückgetreten. Nun fragen Sie sich, ob Sie den gesamten Flugpreis zurück erstattet bekommen. 

Im Fall von Up- und Downgrades ergeben sich Ansprüche aus Artikel 10 EU-VO:

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Variante a) und b) treffen ja vermutlich nicht zu, daher c): ein Anspruch auf eine Erstattung von 75 Prozent des Preises des Flugscheins könnte Ihnen meiner Meinung nach zustehen.

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es, wenn Sie genauere Informationen benötigen, sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

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