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Hallo Fabian, 

als Sie mit Ihrem Flug am 30.5.2018 in Antalya gelandet sind, mussten Sie feststellen, dass sich in Ihrem Hartschalen Koffer ein Loch befand. Am Flughafen fanden Sie keinen zuständigen Schalter für OnurAir, womit Sie keinen Schadensbericht erstellen konnten. Dadurch weigert sich OnurAir Ihnen den Schaden zu ersetzten. Jetzt stellt sich Ihnen die Frage was Sie sie tun können.

Bei Problemen mit dem Gepäck, egal ob es verloren gegangen ist bzw. verspätet angekommen ist oder sogar  beschädigt worden ist, sollte in jedem Fall ein Blick in das Montrealer Übereinkommen geworfen werden. 

Gemäß Artikel 17 Absatz 2 dieses Abkommens ist der Luftfrachtführer nämlich dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht. Diesen Schaden muss er jedoch nur dann ersetzen, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrtzeuges oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene in der Obhut des Luftfrachtführers befand. 

Allerdings gibt es auch eine Haftungshöchstgrenze für den Luftfrachtführer. Sämtlicher Schaden der über diese Grenze fällt, muss nicht vom Luftfrachtführer ersetzt werden. Diese Haftungshöchstgrenze wurde in Artikel 22 Absatz 2 festgelegt und beträgt 1.131 Sonderziehungsrechte, die wiederum ca. 1300€ entsprechen. 

Das bedeutet also das OnurAir gemäß der Rechtslage Ihnen den Schaden ersetzen müsste. Allerdings muss der Fluggast dafür auch den Schaden binnen 7 Tagen bei der Airline schriftlich anzeigen. Dies ergibt sich aus Artikel 31 Absatz 2. 

Sie geben an, dass Sie am Flughafen keinen Schadensbericht abgeben konnten. Dieser Bericht ist jedoch meiner Meinung nach nicht so bedeutend wie das zusätzliche schriftliche Anschreiben an die Airline, welches binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks erfolgen muss. Sollten Sie also versäumt haben, den Schaden Ihres Koffers noch einmal schriftlich direkt bei der Airline zu melden, so könnte es in meinen Augen durchaus schwierig werden, den Schaden für das Loch in Ihrem Koffer von OnurAir  ersetzt zu bekommen. 

Hierzu auch folgendes Urteil:

AG Bremen, Urteil vom 5.12.2013, Az. 9 C 244/13 (bei Google einfach eingeben: "9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")

Im Sinne des MÜ muss für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Reisegepäckbeschädigung dem Schadenverursacher der Schadensreport innerhalb von 7 Tagen nach Schadenseintritt zukommen. 

Ein "damage report" am Flughafen ist für die Geltendmachung dieser Ansprüche ungenügend.

Bei solchen schwierigen Sachverhalten würde es sich meiner Meinung nach anbieten, zusätzlich zu dieser Rechtsmeinung einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.

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Während Ihres Fluges von Düsseldorf nach Antalya mit OnurAir wurde Ihr Koffer beschädigt.

Im Falle von Gepäckschäden steht Ihnen ein Anspruch aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens über Verspätungen von Reisegepäck zu:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu folgende Urteile:

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")

Kommt das Reisegepäck der Fluggäste verspätet an, sodass diese sich einen Ersatz für die Sachen aus dem Gepäck anschaffen müssen, hat das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich Ersatz für die Anschaffungskosten zu leisten.

Nicht bezahlen muss das Luftfahrtunternehmen, Anschaffungen die nicht notwendig sind.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.

Den Urteilen und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens nach hat die Fluggesellschaft Ihnen wahrscheinlich den entstandenen Schaden zu ersetzen, das heißt, jeden materiellen Schaden bis zu einer Obergrenze von 1.300 Euro.

Außerdem geht aus Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens hervor, wann Sie die Beschädigung Ihres Reisegepäckt anzugeben haben:

Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

Unverzüglich meint ohne schuldhaftes Zögern. Davon ist aufgrund Ihrer Schilderungen auszugehen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass Sie tatsächlich einen Anspruch auf Erstattung des Schadens gegenüber der Fluggesellschaft inne haben.

Sie sollten die Fluggesellschaft erneut kontaktieren und Ihre Forderungen stellen. Falls OnurAir weiterhin nicht reagiert, könnte es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu kontaktieren.

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