3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo zusammen.

Ich sollte am 28.02. beruflich von Amsterdam über Frankfurt nach Madras fliegen. Leider hatte der Flieger von Amsterdam aufgrund Triebwerksdefekt bereits 4,5 Stunden Verspätung, so dass mein eigentlicher Anschlussflug (theoretisch) bereits weg war. Theoretisch, weil bei meiner stark verspäteten Ankunft um 13:15 (der Flug nach Madras sollte um 10:15 Uhr starten) war dieser Flug noch da. Allerdings konnte niemand bei LH mich noch auf diesen Flug bekommen, da ich zum eigentlichen Boarding nicht da war, auch wenn der Flug, den ich haben sollte, erst um 14:20 abgehoben ist(ebenfalls 4 Stunden verspätet. Daraufhin bekam ich von LH eine Übernachtung in Fra mit Umbuchung auf den nächsten Tag, Flug um 10:15 Uhr. Abends um ca 21:00 Uhr bekam ich dann die Nachricht, dass dieser Flug annulliert wist. Daher bekam ich ca. 1 Stunde später eine Umbuchung für den nächsten Abend mit Thai nach Bangkok, dort 6,5 Stunden Aufenthalt, dann Weiterflug nach Madras mit Ankunft am 03.03., also 2 Tage später als ursprünglich.

Da dies natürlich nicht ging, hat sich unser Reisebüro eingeschaltet und mich am nächsten morgen zum Flughafen geschickt, mit einer hinterlegten Buchung von Fra nach Heathrow und von dort weiter nach Madras. Ankunft dadurch mehr als einen Tag verspätet. Leider war es das noch nicht, denn LH war noch dazu nicht in der Lage, Teile meines Gepäcks neu zu Labeln(dieses hatte ich über Nacht im Flughafen gelassen; Werkzeugkoffer), sondern hat diesen nur noch nach London geschickt. Gepäckbeleg mit Label bis Heathrow ist vorhanden.

Natürlich kam ich dann in Madras an, ohne das mein Werkzeug dort war. Durch all diese Umstände war natürlich jede Planung hinfällig und ich musste auch den Rückflug umbuchen. Dies ging zuerst noch kostenlos, allerdings war der erste verfügbare Flug erst 5 Tage später als eigentlich geplant und viel zu weit nach hinten. Deshalb musste ich, auch weil ich dringend zurück musste, den Rückflug komplett stornieren/verfallen lassen und habe einen anderen Flug mit Air India gebucht, der zu meinen Terminen passte.

Meine Frage daher: ausser den 600 Euro Entschädigung für den ersten Flug, was kann ich aufgrund all dieser Probleme als Entschädigung anfordern/zurückfordern, und vor allem von wem? Oder sollte ich mich lieber direkt an einen guten Anwalt wenden(Rechtsschutz vorhanden).

Vielen Dank für eine Antwort oder kurzes Statement
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag,

leider kam es zu einer Masse an Problemen auf ihren Flug nach Madras. Ich unterteile mein Statement erst einmal in zwei wesentliche Untergliederungspunkte:

1 - Flugverspätung

Also zunächst einmal war es wohl so, dass Sie nach einer erheblichen Abflugverspätung auch ihren Anschlussflug nicht erreichen konnten und letztendlich auch der Ersatzflug noch verspätet war. Daher sind Sie mit einer Verspätung von insgesamt zwei Tagen in Madras angekommen. Dass dies für Sie zwar ein äußerst unangenehmes Ereignis darstellt, ist klar. Rechtliche Grundlagen ergeben sich insb. aus der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. 

Der EuGH hatte 2013 festgestellt, dass auch Reisenden, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben, ein Anspruch auf Entschädigungsleistungenaus der europäischen FluggastrechteVO zustehen. Das bedeutet, dass zunsächt ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO durchaus in Betracht kommt. 

Die Entschädigungszahlungen sind in ihrer Höhe je nach Flugstrecke gestaffelt.

- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

- 600 EUR bei allen anderen Flügen

Daher würde wohl eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro fällig werden. Ausnahmsweise müsste Lufthansa dies nicht tun, wenn der Ausnahmegrund des Art. 5 III der Verordnung vorliegt. Dieser besagt, dass ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet ist, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außer- gewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Sie schreiben, dass der erste Flug aufgrund eines defekten Triebwerks annulliert wurde. Fraglich ist, ob dies einen außergewöhnlichen Umstand darstellen könnte. 

 

LG Düsseldorf, Urt. v. 7. 5. 2009, Az.: 22 S 215/08 (einfach bei reise-recht-wiki.de zu finden)

Bei der Annullierung eines Flugs aufgrund eines Triebwerkschadens, der auf einem Defekt am hydraulischen Antrieb der verstellbaren Luftschaufeln des Triebwerks zurückgeht,kann dahingehend kein außergewöhnlicher Umstand angenommen werden.

EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Az.: 549/07 (einfach bei reise-recht-wiki.de zu finden)

Die Annullierung eines Flugs wegen eines Triebwerkschadens, der auf einem Defekt am hydraulischen Antrieb der verstellbaren Luftschaufeln des Triebwerks zurückgeht, beruht nicht auf außergewöhnlichen Umständen, die für das betroffene Luftfahrtunternehmen die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste entfallen lassen.

Diese Urteile bestätigen wohl, dass in der Regel nicht von einem außergewöhnlichen Umstand ausgegangen werden kann. Hinsichtlich der Verspätung bzw. Annullierung der anderen Flüge nennen Sie leider keine Angaben. Daher gehe ich mal davon aus, dass die 600 Euro Ihnen wohlmöglich zustehen könnten.

Nun würden Sie gerne allerdings einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend machen, wahrscheinlich wegen der zusätzlichen Flugbuchung. Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings müsste Art. 12 I der Verordnung beachtet werden. Diese Norm besagt, dass ein weitergehender Schadensersatz eventuell auf die erhaltenen Ausgleichszahlungen angerechnet werden müsste. Diesbezüglich ist auch der nächste Abschnitt wichtig:

2 - Werkzeugkoffer nicht mit liefert

Gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens muss der Luftfrachtführer den Schaden ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Nunmehr konnten Sie aufgrund des nicht gelieferten Werkzeugkoffers ihre Arbeit vor Ort nicht ausführen. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass eventuell der Verdienstausfall als finanzieller Schaden aus dem Montrealer Übereinkommen kompensiert werden könnte. Allerdings gilt regelmäßig die Haftungshöchstgrenze gem. 1.131 Sonderziehungsrechte, was ungefähr 1300 Euro entspricht.

Letztendlich sind dies nur meine persönlichen Hinweise. Im Endeffekt scheint es mir eine sehr komplexe Angelegenheit zu sein, weshalb ich tatsächlich empfehlen würde einen Fachanwalt aufzusuchen, wenn Sie Zweifel hegen.

Lesen Sie dazu auch gerne einige weitere Forenbeiträge.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
...