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Hallo alle zusammen,

wie schon so oft musste ich eine Geschäftsreise nach Madrid antreten. Es ist nichts Neues für mich und im Normalfall bin ich auch immer der Erste, der für solche Dinge zu haben ist. ich liebe ganz besonders die spanische Mentalität und die Lebensweise, genauso wie das spanische Essen, die Sonne und das Meer. Schon oft hatte ich im Anschluss meiner Geschäftsreise noch ein paar Tage zur Erholung in Madrid oder Barcelona, wo wir ebenfalls eine Zweigstelle haben, drangehängt.

So musste ich auch dieses Mal von Düsseldorf über München nach Madrid fliegen. Wie immer flog ich mit Lufthansa. Diese Airline ist einfach sensationell und bietet einen tollen Service. Ich sollte um 13:30 Uhr mit Flug LH2011 von Düsseldorf nach München fliegen. In München war um 14:35 Uhr eine Zwischenlandung vorgesehen, mit Weiterflug um 15:30 Uhr mit Flug LH1804 nach Madrid. So wäre das Flugzeug planmäßig um 18:05 Uhr gelandet. Aber dieses Mal hatte ich nicht so viel Glück.

Mein Flug von Düsseldorf hatte bereits mehr als 4 Stunden Verspätung, weswegen ich meinen Anschlussflug nach Madrid verpasste. Nun zu meiner Frage:

Welche Berechnung der Entfernung liegt für die Berechnung der Entschädigung zugrunde?
Die Entfernung Düsseldorf – Madrid beträgt 1.440km. die Summe der einzelnen Entfernungen Düsseldorf – München – Madrid liegt aber bei über 1.500km. wie hoch gestaltet sich nun meine Entschädigung? Stehen mir 250€ oder 400€ zu?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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1 Antwort

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Guten Tag, 

bei einer Verspätung des Fluges von mehr als 3 Stunden, kann der Fluggas gegen seine Airline einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Zum Vergleich folgende Urteile:

AG Frankfurt, Urteil vom 10.4.2014, Az. 30 C 3489/13 (25) (bei Google einfach eingeben: "30 C 3489/13 (25) reise-recht-wiki.de")

Einem Fluggast steht nach einer dreistündigen Verspätung seines Fluges eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft zu.

AG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2011, Az. 27 C 5060/10 (bei Google zu finden unter: "27 C 5060/10 reise-recht-wiki.de")

Bei einer großen Verspätung steht dem Fluggast wie bei einer Annullierung des Fluges ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung  zu, sofern er sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht. 

Du gibst an, dass dein Flug eine 4-stündige Verspätung hatte, womit dir meiner Meinung nach Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Lufthansa zustehen könnte.

In Artikel 7 Absatz 1 werden für die Ausgleichszahlung folgende Höhen festgelegt:

- 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger

- 400€ bei allen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km

- 600€ bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km.

Nun stellt sich dir die Frage, welche Entfernung hier ausschlaggebend ist.

Dazu möchte ich folgendes Urteil aufwerfen:

LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (den Volltext findest du, wenn du: "13 S 2291/15" auf "reise-recht-wiki.de" eingibst)

Die Berechnung der Höhe des Ausgleichs ergibt sich nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort. 

Wie du siehst werden die Teilstrecken nicht addiert, sondern die unmittelbare Entfernung ist ausschlaggebend. 

In deinem Fall bedeutet das, dass die Entfernung zwischen Düsseldorf und Madrid ausschlaggebend ist. Diese beträgt rund 1440km, womit dir meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ zusteht.

Da dieser Beitrag jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung darstellt, steht es dir selbstverständlich frei zusätzlich einen Anwalt um Rat zu fragen.

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