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Ich wollte mit meinen drei Kindern nach Spanien in den Urlaub fliegen, aber das hat nicht ganz problemlos geklappt.

Ich entschied mich für einen Flug, der in Frankfurt eine Zwischenstopp machte, und dann weiter nach Barcelona fliegen sollte. Der Start der Reise war Dresden.

Dort sollte der Flug 14:00 starten, er hatte jedoch aus irgendwelchen Gründen, die ich bis heute nicht erfahren habe, eine Verspätung von 5 Stunden, sodass wir erst 19.00 losfliegen konnten.

Wir konnten uns schon denen, dass wir unseren Anschlussflug in Frankfurt verpassen würden, und wir hatten Recht, er war schon lange weg. Also standen wir erstmal da. Am Flughafen. War schon ziemlich blöd. Wir gingen zum Schalter der Fluggesellschaft, und die boten uns an, uns auf einen anderen Flug umzubuchen, allerdings erst zwei tage später. Da wir kein geld für teure neue Flüge hatten, nahmen wir dieses Angebot an.

Wir flogen also erst zwei tage später nach Spanien.

Das Problem ist jetzt auch, dass ich im Home Office arbeite, und das dann auch in Spanien hätte machen können, nur durch diesen Flugausfall kamen wir ja nicht rechtzeitig an. Dementsprechend fehlen mir 300 Euro Arbeitsentschädigung. Und weiterhin kommen ja noch drei Tage nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit hinzu.

Soweit ich das überblicke, hatte ich ja mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, der so in der Form wie er im vertrag steht, nicht eingehalten wurde! Habe ich was das betrifft recht? Und habe ich einen Anspruch auf diese Entschädigungen?

 

Oder könnte es nicht vielmehr sein, dass durch das Nichterfüllen des Vertrages eine Nichtbeförderung vorlag? Denn immerhin wurden wir ja auf dem gebuchten Flug nicht befördert, sondern erst mit einem anderen Flug.

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Ob es sich um eine Nichtbeförderung handelt ist hier nicht entscheidend. Sie haben wegen der verspäteten Ankunft Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU VO. Auslöser war die Verspätung von Dresden nach Frankfurt. Entscheidend ist aber die Ankunft am Zielort Barcelona für die Ausgleichszahlung. Das mach 250 Euro pro Person, die ggfs. von der Airline zu zahlen sind, die Sie von Dresden nach Frankfurt befördert hat., und somit die Verspätung am Zielort Barcelona zu verantworten hat. Um konkreter zu werden, fehlen hier die Angaben zu den Airlines und ob die Reise eine Individualreise oder Pauschalreise war. Der weitergehende Schadensersatz ist sehr schwer durchsetzbar. Da empfehle ich einen Anwalt der auf Reiserecht spezialisiert ist.
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