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Hallo,

unser Flug von Ryanair Memmingen-Porto wurde annulliert.

Ich habe, nachdem ich es erfahren habe (vom Flughafenpersonal) selbstständig den nächsten Flug gebucht (letzten zwei Plätze).

Eine Stunde Stunde später habe ich die E-Mail von Ryanair erhalten, dass ich den Flug kostenfrei umbuchen kann.

Ryanair geht auf meine Forderung nicht ein, mir den zweiten Flug zu erstatten. Dies sei nicht möglich. Der zweite Flug kostet natürlich mehr.

Kann ich den zweiten Flug als "Gebühren" nach 261/2004 angeben?

Gibt es hier Hoffnung?

Danke!
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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Hallo, 

vor kurzem haben Sie eine Nachricht von Ryanair erhalten, in der Ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Flug nach Porto annulliert wurde. Etwas später wurde Ihnen eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit angeboten. In der Zwischenzeit haben sie jedoch bereits einen neuen Flug selbstständig gebucht. Nun würden Sie gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten als Gebühren zurück zu bekommen. 

Wie Sie bereits wissen, gilt in solchen Fällen die europäische Fluggastrechteverordnung. Bei Ihnen kam es anscheinend zu einer Annullierung. Ansprüche, welche bei einer Annullierung in Frage kommen sind in Art. 5 der Verordnung aufgelistet. Folgende Ansprüche kommen in Betracht:

- Anspruch auf Ausgleichsleistungen Art. 7

- Anspruch auf Unterstützungsleistungen Art. 8

- Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 

 Interessant sind die ersten beiden Ansprüche.

Art. 7

Der Anspruch auf Ausgleichsleistungen variiert je nach der Flugdistanz zwischen einer Höhe von 250 – 600 Euro. Allerdings kommt es vorliegend darauf an, wann Sie von der Annullierung erfahren haben. Ist dies nämlich zwei Wochen vor Abflug geschehen, dann entfällt der Anspruch auf Ausgleichsleistungen. 

Art. 8 

Viel interessanter ist wohl der Anspruch aus Art. 8. Demnach können Fluggästen wählen zwischen 

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli- chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit 

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt, 

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. 

Ihnen wurde nun eine anderweitige Beförderung angeboten. Allerdings haben Sie diese schon selbst gebucht. Deshalb denke ich, dass sie einfach die erste Alternative wählen können und die Flugscheinkosten für den annullierten Flug von Ryanair zurück bekommen. Allerdings denke ich, dass Ryanair nicht die Mehrkosten für den neu gebuchten Flug übernehmen muss. 

Allerdings bin ich mir da auch nicht zu 100 % sicher, weshalb es im Zweifel empfehlenswert erscheint, dass ein Fachanwalt befragt wird.  Lesen Sie auch gerne weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Themen.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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