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Wir hatten einen Rechtsstreit mit KLM und haben eine bekannte Anwaltskanzlei engagiert. Wir haben im Vertrag eine Vollmacht unterschrieben und dann noch Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen. Die KLM hat dann letztlich nur einen Teil unserer Entschädigung gezahlt, aber wir waren einfach nur noch genervt und wollten den Rechtsstreit beenden. Also haben wir das Vergleichsangebot angenommen. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns jetzt ein Schreiben geschickt und gesagt dass sie die Rechtsanwaltskosten nicht voll bezahlen werden. Gesonderte Honorarvereinbarungen wären vomn Versicherungsschutz nicht gedeckt. Jetzt sollen wir zusätzlich 249,90 Euro und nochmal 71,58 Euro bezahlen. Dabei haben wir sogar eine Deckungszusage vom Rechtsschutz erhalten. Nachdem wir dem Anwalt gesagt hatten, dass er die Kosten von der Rechtsschutzversicherung holen soll, haben die uns zurückgeschrieben, dass das Sache zwischen uns und unserer Rechtsschutzversicherung wäre. Wir sollen die 321,48 Euro jetzt zahlen. Angeblich steht das in den Vergütungsvereinbarungen so drin.

Stimmt das? Ist das gesetzlich richtig, dass wir die Rechnung zahlen müssen, obwohl wir eine Rechtsschutzversicherung haben?

Die Vergütungsvereinbarungen sind die heir:

Vergütungsvereinbarungen

Zwischen Herrn Dr. X ... Deutschland,
und
Rechtsanwalt B

werden anlässlich der vorstehenden Vollmachtserteilung in der Angelegenheit xxx folgende Vergütungsvereinbarungen unabhängig vom Gegenstandswert getroffen:

 

Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt B, in vorliegenden Angelegenheiten vollumfänglich tätig zu werden. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, die vorbezifferte Vergütung aus der Erstberatung entgegen §34 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht auf etwaige später anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzurechnen.

 

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt ist bekannt, dass der Ausgang des Verfahrens ohne Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Vergütung ist. Dem Mandanten und Auftraggeber ist bekannt, dass der vereinbarte Betrag von den gesetzlichen Regelungen, insbesondere denen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, abweichen kann, und dass im Fall des Obsiegens in einem Prozess-/Rechtsmittelverfahren eine Erstattungsfähigkeit nur im Umfang der gesetzlichen Gebühren gegeben ist.

 

Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind als Mindesthonorar vereinbart und zu zahlen. Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich nach dem Gegenstandswert und Streitwert der Angelegenheit.

 

Die teilweise Unwirksamkeit der Vergütungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.

 

Die vorstehenden Vergütungsbedingungen habe ich gelesen und verstanden. Ich akzeptiere die Vergütungsbedingungen und habe eine Abschrift erhalten.

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+84 Punkte

56 Antworten

+7 Punkte
Es ist dem Fragesteller zunächst zuzugestehen, dass die Grundsätze der Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall sehr schwierig sein können. Dies gilt vor allem, wenn die RVG-Gebühren mit gesonderten Honorarvereinbarungen verbunden werden, wie es offenbar in diesem Fall war.

Auch wenn es viele Poster und Rechtsanwälte nicht zugeben, sind die Tiefen des RVG auch für Rechtsanwälte sehr kompliziert, undurchschaubar und daher ein rotes Tuch. So richtig will sich niemand mit derartigen Fragen auseinandersetzen.

Übrigens sind RECHTSPFLEGER und RECHTSANWALTSGEHILFIN häufig viel besser auf dem Feld der RVG Gebühren bewandert, als Rechtsanwälte oder Richter. Dies liegt daran, dass die alltägliche Tätigkeit der Rechtspfleger und Rechtsanwaltsgehilfen gerade die schwierigen Abrechnungsfragen des RVG berührt, während Rechtsanwälte und Richter nur selten mit den Thematiken befasst sind.

Trotzdem ist in diesem Fall festzuhalten, dass der Fragesteller offenbar eine gesonderte Honorarvereinbarung vertraglich eingegangen ist. Wird eine derartige Vergütungsvereinbarung unterschrieben und damit schriftlich vertraglich festgehalten, geht der Einwand: "Ich habe davon ja nichts gewusst" natürlich ins Leere, da man sich an dem Vertrag festhalten lassen muss.

Wer solche Vereinbarungen nicht versteht (und sei es nur teilweise), sollte sie schlicht und einfach nicht unterschreiben.
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DER WILL DOCH NUR SPIELEN smiley

Beantwortet von (6,030 Punkte)
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cheeky Ja ich bin auch immer wieder überrascht über meine monatliche Telefonrechnung. Die blöde Telekom soll sich ihr Geld von meinem Versicherer holen.

Oh mann, es gibt Leute, die gibts gar nicht!

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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cheeky

Jeder halbwegs erfahrene Anwalt weiß:

DER GRÖßTE FEIND DES ANWALTS IST DER EIGENE MANDANT.

Da gibt es sogar ganze literarische Abhandlungen drüber:

Rolf Ehlers: Readers Edition

Friedrich Graf von Westphalen (ZIP 5 / 11987): Der Mandant als Feind des Anwalts

Es ist einfach eine Tatsache: Rechthaberische Querulanten nehmen sich früher oder später IMMER den eigenen Anwalt als Projektionsfläche für nicht erfüllte Hoffnungen, enttäuschte Erwartungen oder (imaginäre) Kränkungen. Das ist eben in deren Persönlichkeit so angelegt. Die können nicht akzeptieren, dass sie es selbst sind, die Fehler begangen haben.

Süß sind unerfahrene Anwälte, die dann mit solchen Leuten noch diskutieren. Ich war mal in einer Kanzlei angestellt, da war es völlig normal, dass die eigenen Mandanten nach Zusendung der Rechnung fast immer rumkrakeelten. Die älteren Anwälte haben da nur drüber geschmunzelt und die Sache sofort an den "Henker" weitergegeben. So hieß der Anwalt in der Kanzlei, der die Forderungen eingetrieben hat. Und der hatte es in sich: Der hat Querulanten richtig fertig gemacht. DIe haben im Endeffekt Tausende DM draufzahlen müssen, nur weil sie zu blöd waren, sich mit den eigenen Anwälten anzulegen.

Es ist irgendwie niedlich, wie Leute so blind sein können, sich mit einem Anwalt anzulegen. Wenn Anwälte was können, ist es richtig Austeilen in Rechtssteiigkeiten. Die wollen doch vor Gericht, aber das raffen so Leutchen eben nicht. Das Gericht ist das Spielfeld, auf dem sich Anwälte auskennen. Vor Gericht ist gegen einen Anwalt kein Spiel zu gewinnen.

PS: Die Seniorpartner der Kanzlei hatten demgemäß auch immer den größten respekt vor solchen Leuten, die dann die Rechnung bezahlt haben, aber nochmal freundlich und sachlich Kritik geübt hatten. Die wurden echt respektiert. Die wurden sogar manchmal noch zum Essen eingeladen. Über die anderen krähenden Hühner wurde nur gelacht...

Beantwortet von (2,590 Punkte)
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Liebe Grüße S.H.K.:

 

"We are very good lawyers for our own mistakes, but very good judges for the mistakes of others"

Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Ich habe bei unserem Anwalt so eine ähnliche Honorarvereinbarung unterschrieben. Natürlich ist mir klar, dass ich das vereinbarte Honorar dann auch zahle. 

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du erst eine Vergütungsvereinbarung unterschreibst und nachher geistig umnachtet nichts mehr davon wissen willst.

Klar, versuchen kannst dus ja vor Gericht mal. Dann solltest du aber nicht böse sein, wenn man dich für unzurechnungsfähig erklärt, weil du offenbar blind alles unterschreibst, was man dir vor die nase hält.

Ganz ehrlich: Mir wäre einfach zu peinlich (vor mir selbst crying), sich so kindisch zu geben, nur weil man die paar euro, die man vorher vereinbart hat, dann auch zahlen muss.

Beantwortet von (7,010 Punkte)
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Es gibt eine in Gesäßhöhe liegende Einsenkung an deinem Körper. Nimm jetzt einfach den rechten Daumen deiner hand und führe ihn dorthin. Dann stecktst du ihn dort schön rein.

Und danach bitte alle deine Mitmenschen nicht mit deinen Problemchen und Wehwehwechen nerven.
Beantwortet von (8,200 Punkte)
+2 Punkte
+3 Punkte
Gibt es für diese Menschen nur schwarz und weiß? Nur böse und gut?
 
Ich kann mir vorstellen, dass ein Leben mit einer solchen Einstellung zu Mitmenschen sehr anstrengend, kräftezehrend
und frustrierend sein muss. Friede erlangt man manchmal nur, wenn man loslassen kann.
 
Es ist an der Zeit, sich die Hände zu reichen und friedlich miteinander zu leben, anstelle immer neuer Streitigkeiten
und Ärger zu initiieren.
 
Ruhen Sie einmal für ein paar Minuten und reflektieren, was sie da von sich geben.
Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Jeder Anwalt kennt diese "Kunden". Der Ball muss rollen. Da freut sich der nächste Kollege über den nächsten Auftrag. Es gibt Menschen, die nie einsehen. Die sehen sich selbst jedoch als Menschen, die nie aufgeben. Ansichtssache.

Schon in der Bibel steht geschrieben:

Undank ist der Welt Lohn (2. Korinther 12,11-18)

 

Beantwortet von (3,240 Punkte)
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Typisch deutsche streitsüchtige Querkopf-Frage.

Was ICH nicht will, DARF und KANN nicht sein. Klar, Du willst Deine Rechnung nicht bezahlen. Wer will das schon!? Rechnungen zu zahlen war auch nie mein liebstes Hobby. Aber ich tue es. Ich lasse mich doch nicht auf so ein Niveau herab, indem ich nicht mehr zu meinem Wort stehe.

Egal, ob Friseur, Putzfrau, Handwerker oder Rechtsanwalt. Du lässt Dich bedienen und musst deren Dienstleistungen zahlen, wo ist das Problem? Nur weil Du nicht verstehst, oder sollten wir besser sagen: im Nachhinein nicht verstehen willst und Dich taub, blind, DUMM stellst??, bist Du doch nicht von Deiner Zahlungspflicht befreit.

Du hast vorher mit Deinem Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag ausgehandelt und unterschrieben. Ja, sei doch froh, damit wusste jeder schon beim Handschlag (Vertrag), was am Ende zu bezahlen ist.

Ich kann verstehen, dass man über Rechtsanwaltsgebühren manchmal erschrocken ist, weil die bei Kleinigkeiten echt hoch sein können. Gerade bei kleinen Sachen und wenig Aufwand für den Anwalt (z.B. nur 2 kurze Briefe vom Anwalt) können die Anwaltskosten von einigen Tausend Euro schonmal ziemlich unverhältnismäßig sein. Aber die Anwaltsgebühren stehen ja im Gesetz. Die denkt der Anwalt sich ja nicht aus. Gesetz ist Gesetz. Dann musst Du eben anders wählen und hoffen, dass man die Anwaltsrechnungsgesetze ändert.

Aber einfach rumzuheulen und sich von der Zahlungspflicht drücken zu wollen, ist einfach nur einfältig und peinlich.
Beantwortet von (2,070 Punkte)
+1 Punkt
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